Unser Wahlprogramm

DIE LINKE steht für eine soziale, ökologische und solidarische Politik. Wir streben eine neue demokratische Gesellschaftsordnung an, in der die Politik nicht mehr von den Interessen der Industrie und der Banken und Konzerne bestimmt wird. Wir wollen Schluss machen mit einer Politik, die auf die Ausbeutung von Mensch und Natur setzt. Wir wollen die Einrichtungen und Betriebe der Daseinsvorsorge wie z. B. Krankenhäuser, Verkehr und Energieversorgung in öffentlicher Hand halten bzw. dorthin zurückführen. Bei den Kommunalwahlen im Oberbergischen Kreis setzen wir auf ein Umsteuern in der Wirtschafts-, Umwelt- und Verkehrspolitik, auf Demokratisierung und eine öffentliche Daseinsvorsorge, die Wiedergewinnung des öffentlichen Sektors für alle, die im Oberbergischen Kreis in den Städten und Gemeinden leben.

Sozialökologisch – unser Weg zu einer lebenswerten und gerechten Zukunft für alle

Selten zuvor sind so viele Menschen mit einem gemeinsamen Ziel auf die Straßen gegangen wie mit

„Fridays for Future“ zur Rettung des Klimas. Schüler*innen, Lehrer*innen, Eltern,

Wissenschaftler*innen und Umweltbewegte gingen voran. Ihnen folgen immer mehr Menschen, die in Sorge um unseren Planten sind. Es geht um nicht weniger als die Rettung dieser einen Welt, die wir zum Leben haben. Unser Ökosystem und Klima stehen kurz vor dem Zusammenbruch. Einen Planeten B gibt es nicht. Vor allem die große Mehrheit der jungen Generation verlangt von der Politik, alles dafür zu tun, damit auch sie noch mit Kindern und Enkeln hier leben können.

Gleichzeitig wenden sich aber auch zunehmend Menschen von der Politik ab. Immer mehr Einwohner*innen der Städte und Gemeinden im Oberbergischen Kreis sind abgehängt, chancen- und perspektivlos, allein 800.000 Kinder wachsen in NRW in Armut auf. Leiharbeit und Minijobs breiten sich weiter auf dem Arbeitsmarkt aus. Industriearbeitsplätze verschwinden, doch gut bezahlte neue Stellen fehlen. Den Strukturwandel sind viel zu viele gezwungen, ihn nicht als Wandel erleben, sondern als Zerstörung von Infrastruktur und Lebensperspektiven.

An vielen Orten ist Wohnen für die große Mehrheit unbezahlbar geworden, Menschen werden aus ihren Quartieren verdrängt. Im ländlichen Raum existiert oft kaum noch soziale Infrastruktur. Von einem guten ÖPNV oder einem ausgebauten Radwegenetz können die meisten Menschen im Oberbergischen Kreis nur träumen. Dasselbe gilt für Bildungseinrichtungen, Jugend- und Sozialarbeit. Für Frauen, die Gewaltopfer werden, gibt es nicht einmal im Ansatz ausreichend Frauenhausplätze. Ökologie – also die Rettung und Bewahrung unseres Planeten – und soziale Gerechtigkeit, die Armut überwindet und allen gleiche Lebensmöglichkeiten bietet, stehen für uns als LINKE als Ziele, die sich gegenseitig befruchten. Ein gutes Leben für alle kann es nur geben, wenn wir „sozial“ und „ökologisch“ miteinander verbinden. Deshalb ist unsere Politik konsequent sozialökologisch.

Die Kommune nimmt eine Schlüsselrolle bei der Gestaltung des dringend notwendigen sozialökologischen Umbaus ein.

Viele wichtige Veränderungen, die unseren Alltag prägen werden, sind hier zu gestalten. Angefangen bei der Energiegewinnung über den Ausbau des öffentlichen Personennahverkehrs bis hin zu nachhaltiger Landwirtschaft.

Statt in riesigen Kraftwerken Kohle und Gas zur Stromerzeugung zu verbrennen und dabei Unmengen an CO2 auszustoßen, setzen wir auf dezentrale Energiegewinnung aus erneuerbaren Quellen wie Windkraft und Solarenergie in der Hand der Bürger*innen. Dies soll durch kommunale Stadtwerke oder mit Genossenschaften sichergestellt werden. So können wir Ökostrom für alle erzeugen, zu sozial fair gestaffelten Tarifen.

Heute ist der städtische Raum geprägt von großen Straßen, welche die Lebensräume zerschneiden. Es gibt immer mehr Autos und sie werden immer größer. Darunter leidet nicht nur das Klima, sondern auch die Luftreinheit und die Verkehrssicherheit für alle schwächeren Verkehrsteilnehmer*innen.

Wir wollen eine neue Zukunft gestalten. Den öffentlichen Raum wollen wir für alle Menschen zurückerobern und nicht dem motorisierten Individualverkehr opfern. Unser Ansatz ist dabei der massive Ausbau des öffentlichen Personennahverkehrs im Oberbergischen Kreis mit Bahnen und Bussen. Alle wichtigen Punkte des öffentlichen und privaten Lebens müssen bei kurzen Wegen mit öffentlichen Verkehrsmitteln und in kurzer Taktung erreichbar sein. Damit alle mitgenommen werden, ist er barrierefrei sowie fahrscheinlos. Besonders der ländliche Raum muss viel besser angebunden werden. Es darf im Oberbergischen Kreis keinen Ort geben, an dem nicht in angemessener Häufigkeit ein Bus oder eine Bahn zu Fuß zu erreichen ist.

im Oberbergischen Kreis soll es gut ausgebaute Fahrrad- und Fußwege sowie sichere Abstellmöglichkeiten für Fahrräder geben.

In den Räten und im Kreistag wollen wir keine Betriebe der industriellen Landwirtschaft und Massentierhaltung genehmigen. Solche Betriebe zerstören Mensch, Tier und Umwelt.

Wir setzen auf regionale und nachhaltige Erzeugung von Lebensmitteln, in denen es gute

Arbeitsbedingungen gibt und faire Löhne gezahlt werden. Die Kommune soll den Kauf dieser fair und ökologisch erzeugten Produkte fördern, denn gesunde und nachhaltige Ernährung darf kein Luxusgut sein. Pestizide, die unsere Gesundheit gefährden, wollen wir auf kommunalen Flächen verbieten.

Wir setzen auf faire und ressourcenschonende Produktion und den entsprechenden Handel, auf eine regionale Kreislaufwirtschaft ohne unnötige Transportwege, auf die Vermeidung von Abfall, die drastische Reduzierung von Plastik und anderen unnötigen Verpackungs- und Einwegprodukten. Vor Ort unterstützen wir Tauschbörsen, Flohmärkte, die auflebende Kultur der Garagentrödel sowie Repair-Cafés, in denen Menschen sich begegnen und helfen.

Wir wollen mit dem sozialökologischen Umbau viele neue, gute und sinnvolle Arbeitsplätze schaffen.

Angefangen im Bereich der erneuerbaren Energien bei der Forschung, Produktion und Wartung, im

Ausbau des öffentlichen Nahverkehrs, der Gebäudesanierung und dem Neubau von klimaneutralen Wohnungen über die ökologische Landwirtschaft bis hin zu den Forstämtern, wo dringend Mitarbeiter*innen für die Pflege und Aufforstung der angegriffenen Wälder gebraucht werden.

Unsere Vision: ein gutes Leben für alle an jedem Ort

Kommunalpolitik braucht eine Vision dessen, wie die Kommune eigentlich aussehen soll, für die wir uns politisch einbringen. Was gehört alles dazu? Wer lebt dort unter welchen Bedingungen?

Unsere Vision für die Kommunen im Oberbergischen Kreis lautet daher:

Überall sollen alle Menschen unter guten Bedingungen leben können.

 

Konkret heißt das:

  • Die Verfestigung von Armut gehört der Vergangenheit an. Der Anstieg der

Langzeiterwerbslosigkeit ist vorbei. Langzeiterwerbslose, oft weit mehr als die Hälfte aller

Erwerbslosen, haben sinnvolle, gemeinwohlorientierte Arbeit in kommunalen

Beschäftigungsprojekten, die gemeinsam mit Wohlfahrtsverbänden entwickelt wurden und in denen sie eine tarifliche Bezahlung erhalten und sozial abgesichert sind. Viele werden nach Qualifikation in den ersten Arbeitsmarkt vermittelt. Jugendlichen wird eine Ausbildung gesichert.

  • Es gibt überall da bezahlbare Wohnungen, wo die Menschen leben wollen: in der Innenstadt ebenso wie am Stadtrand, in der Stadt genauso wie auf dem Land. Gebaut und modernisiert wird barrierefrei und klimaneutral. Es gibt begrünte Fassaden und Gärten auf

Dächern und in Höfen. Familien finden große und Singles kleine Wohnungen, es gibt Mehrgenerationenhäuser und Wohnprojekte für Senior*innen. Studierende können kostengünstig nah an ihrer Hochschule leben.

  • Der Verkehr ist nach den Bedürfnissen der Menschen organisiert. Fußgänger*innen und Radfahrende haben in der Stadt und in Wohnvierteln viel Platz und Vorrang vor dem Autoverkehr. Es gibt sichere Stellplätze für Fahrräder überall da, wo sie gebraucht werden.

Innerorts gilt Tempo 30, und es gibt viele (autoverkehrs-)beruhigte Zonen und Spielstraßen. Der öffentliche Personennahverkehr ist gut ausgebaut mit kurzen Taktungen und fahrscheinfrei.

  • Es gibt vielerorts Bäume, Wildwiesen und Grünanlagen anstelle von gepflasterten und betonierten Flächen. Alle Menschen finden fußläufig öffentliche Grünanlagen und Spielplätze mit Bänken und Tischen als Orte der Erholung und Begegnung.
  • In Städten und auch auf dem Land gibt es genügend Haus- und Kinderärzt*innen. Fachärzt*innen und Krankenhäuser sind gut erreichbar. Es gibt wohnortnahe

Geburtsstationen, Geburtshäuser und genügend Hebammen. Ärzt*innen haben Zeit für ihre Patient*innen, Pflegekräfte arbeiten bei guter Bezahlung unter guten Bedingungen. Örtliche Gesundheitsämter sind gut ausgestattet und kümmern sich um Vorsorge und Beratung.

  • Öffentliche Sicherheit und Rettung im Notfall sind auf die Bedürfnisse der Menschen ausgerichtet. Es gibt eine freundliche und kompetente Polizei, die bei Verkehrsunfällen, Diebstählen oder Fällen von Gewalt schnell vor Ort ist, eingreift, hilft und aufklärt. Feuerwehr und Rettungsdienst sind so gut mit Personal und Fahrzeugen ausgestattet, dass sie im Notfall überall schnell zur Stelle sind.
  • Es gibt wohnortnah für alle Kinder kostenlose Plätze in gut ausgestatteten Kitas und Schulen im Ganztag. Kitas und Grundschulen sind inklusiv und integrativ und fördern alle Kinder. Sie sind Orte des Zusammenlebens und der Mitbestimmung sowie aktiver Teil des gesellschaftlichen Miteinanders im Stadtteil bzw. im Dorf. In den Kommunen werden ausreichend Erzieher*innen ausgebildet und in den öffentlichen Kitas gut bezahlt.
  • In den Städten und Gemeinden gibt es Jugendzentren, Begegnungsstätten und Zentren für Einwohner*innen aller Generationen, in denen Veranstaltungen stattfinden und sich Vereine und Initiativen treffen können.
  • Kunst und Kultur sind kein Luxus für eine bessergestellte Schicht, sondern machen Angebote für alle und stehen auch Menschen mit kleineren Einkommen zur Verfügung. Es gibt ein dichtes Netz an Büchereien, Musik- und Volkshochschulstandorten. Museen sind spannend, lebendig und laden Groß und Klein zum Mitmachen ein. Theater und Konzerte gibt es nicht nur in wenigen Metropolen, sondern in der Fläche erhalten auch kleine Bühnen eine existenzsichernde Förderung.
  • Sport ist für alle da. Es gibt offene Sport- und Freizeitstätten in den Stadtteilen und auch in kleineren Gemeinden. Niemand ist ausgeschlossen, weil der Geldbeutel zu klein ist. Kinder lernen miteinander Spaß an der Bewegung. Schwimmbäder, Badeaufsicht und Schwimmkurse gibt es in ausreichender Zahl und gut erreichbar.
  • Inklusion von Menschen mit Behinderungen ist gelebte Realität. Busse und Bahnen sind barrierefrei – ebenso wie Wege, Straßen und öffentliche Gebäude. Es gibt inklusive Kitas und Grundschulen mit den entsprechenden Gebäuden, Erzieher*innen und Lehrer*innen.
  • Ein Leben frei von Diskriminierung und Rassismus ist Alltag in unserer Kommune. Anonyme Bewerbungsverfahren bei allen kommunalen Stellen und Wohnungen sind Pflicht, der Kampf gegen rechte Gruppen, Parteien und Bürgerwehren wird von Stadtrat und Kommune unterstützt und Migrant*innen werden nicht aufgrund ihrer Herkunft vorverurteilt oder kriminalisiert.
  • Integration und Vielfalt sind positiver Bestandteil unseres Zusammenlebens im Stadtteil oder der Gemeinde. Sprachkurse gibt es jederzeit für alle, die sie brauchen, Erzieher*innen und Lehrer*innen sind erfahren und gut ausgebildet, um das Miteinander der Kulturen zu organisieren. Wir lernen voneinander und leben miteinander.
  • Digitalisierung wird für alle und an jedem Ort nutzbar. Es gibt Datenschutz und Privatsphäre statt Überwachung. Schnelles Internet gibt es auch auf dem Land überall – genauso wie flächendeckend freie WLAN-Hotspots. Die kreative Netzgemeinde ist Teil der Kultur- und Bildungslandschaft und vor Ort in Veranstaltungen und Bildungseinrichtungen auch zum Anfassen erlebbar.

Leben, Wohnen, Arbeiten, Freizeit, Bildung, Bewegung, Freiraum und Gemeinschaft: In unserer Vision der guten Kommune können wir alle friedlich und frei, sozial gesichert in einer solidarischen Gemeinschaft leben.

Für unsere Vision einer lebenswerten Kommune sind die wirkliche Selbstverwaltung der Kommunen und eine deutlich bessere Finanzausstattung unerlässlich. Dem steht eine jahrzehntelange

Unterfinanzierung der Kommunen, verschärft durch Schuldenbremse und „Schwarze Null“, entgegen. Die Folge der strukturellen Unterfinanzierung sind Personal- und Sozialabbau in neuen Dimensionen und eine Demontage der verfassungsrechtlich garantierten Selbstverwaltung der Kommunen. Weder die derzeitige schwarz-gelbe Landesregierung noch ihre SPD/Grüne Vorgängerregierung ist ihrer Verantwortung für eine ausreichende Finanzausstattung der Kommunen nachgekommen. Die kommunale Selbstverwaltung ist eingezwängt zwischen der Verselbstständigung der Verwaltungen und dem Vorrang der Landes-, Bundes- und EU-Gesetzgebung. Die dringend notwendigen Investitionen in nahezu alle Bereiche des kommunalen Lebens müssen nachdrücklich einfordern.

Wir wollen das Zusammenleben der Menschen vor Ort verändern und eine lebenswerte Zukunft bauen. Das erreichen wir nur in Zusammenarbeit mit Gewerkschaften, sozialen Bewegungen, mit der Klimagerechtigkeitsbewegung und all den Menschen, die sich für eine bessere Welt auf den Weg gemacht haben. Gemeinsam sind wir stark!

Wir wollen Städte und Kommunen für alle. Die Kommunen sind für alle Menschen da, nicht für den Profit einiger weniger! Holen wir uns die Städte und Gemeinden zurück – sozialökologisch!

Die gesellschaftlichen Verhältnisse in Deutschland sind durch tiefe soziale Spaltungen gekennzeichnet. Die Ungleichheit in der Einkommens- und Vermögensverteilung nimmt zu. Nach den Angaben der Bundesregierung besitzen die obersten zehn Prozent der Bevölkerung weit über 60 % des gesamten Vermögens. Armut breitet sich aus, Reichtum konzentriert sich bei wenigen und die gesellschaftliche Mitte schwindet. Die Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen sind von Arbeitsplatzabbau und Strukturwandel, vom Verfall öffentlicher Infrastruktur und nicht zuletzt von wachsender Armut besonders betroffen. Wegen zum Teil deutlich unterschiedlicher Entwicklungen
in den Regionen in NRW, teils sogar innerhalb einer Stadt, kann von gleichwertigen Lebensverhältnissen kaum mehr gesprochen werden.
Eine Gesellschaft, in der sich eine Minderheit zu Lasten der Mehrheit bereichert, ist ungerecht. Wachsende Ungleichheit und soziale Gerechtigkeit sind unvereinbar. LINKE Kommunalpolitik vor Ort rückt im Oberbergischen Kreis deshalb konsequent die Interessen der Menschen in den Mittelpunkt, die keine finanzkräftige Lobby haben.
Das soziale Miteinander, das wir wollen, ist:  
    • gerecht
    • sozial  
    • solidarisch
    • geprägt von Teilhabe
    • sozialökologisch
Denn für mehr soziale Gerechtigkeit und Teilhabe aller zu sorgen, ist eine Querschnittsaufgabe für DIE LINKE, auch in den Räten der Städte und Gemeinden.
Worauf wir dabei setzen:
    • Quartiersentwicklung
    • gute Schulen und Kitas
    • Mitbestimmung
Was wir dafür brauchen:  
    • mehr Spielräume für Kommunen
    • soziale Sicherheit
    • auskömmliche öffentliche Daseinsvorsorge
Was das bringt?
    • gerechte Löhne  
    • bezahlbaren Wohnraum
    • Emanzipation aller Menschen
Was muss dafür getan werden?
    • Reichtum durch gerechte Steuern umverteilen
    • die soziale Infrastruktur ausweiten
Statt Kassenkrediten und Haushaltssicherung brauchen die Kommunen eine solide Finanzausstattung, die ihnen mehr Spielräume lässt, um den gewachsenen Aufgaben durch die zunehmende Armut der Menschen und Quartiere gerecht zu werden.  
Für ein soziales Miteinander in den Kommunen  
Die soziale Spaltung wird immer tiefer, innerhalb der Städte sowie zwischen Stadt und Land.
Während marginalisierte Stadtviertel sowie viele kleinere und mittlere Städte in strukturschwachen Gebieten von Vernachlässigung und Mangel an sozialer Infrastruktur geprägt sind, bilden sich andernorts durch Aufwertung und Verdrängung abgeschottete Wohlstandsinseln (Gentrifizierung). Strukturschwache Regionen leiden unter dem ersatzlosen Abbau ihrer Industriearbeitsplätze, enormen Kaufkraftverlusten und der Abwanderung ihrer Bewohner*innen.
In den wachsenden Städten ist der Mangel an bezahlbarem Wohnraum für viele Menschen zu einer existenziellen Frage geworden. Große Teile der Innenstädte werden privat bewirtschaftet oder befinden sich sogar komplett in Privatbesitz. Viele öffentliche Räume werden zu Konsummeilen und Sicherheitszonen, oft umrahmt von gesichtsloser Architektur. Für all jene, die nicht konsumieren wollen oder können, gibt es immer weniger Platz.
Bund und Länder investieren Milliarden in Prestigeobjekte und vernachlässigen gleichzeitig die Weiterentwicklung attraktiver und lebenswerter Wohnorte. Die Schwächung der öffentlichen Finanzen, insbesondere in den Kommunen, führt zu Einsparungen bei sozialen Projekten.
Die schwarz-gelbe NRW-Landesregierung hat mit dem Einstampfen des Programms „Starke Quartiere – starke Menschen“ sogar 3-stellige Millionenbeträge, die von der Europäischen Union bereits bewilligt waren, verfallen lassen: ein massiver Rückschritt für Armutsbekämpfung und eine sozialer ausgerichtete Stadtteilentwicklung.
Wie DIE LINKE vor Ort die gleichberechtigte Teilhabe und Emanzipation aller Menschen möglich machen will:
    • Stärkung der Mitbestimmungsrechte der Einwohner*innen in allen politischen Fragen
    • Selbstorganisation der Einwohner*innen unterstützen
    • Gewährleistung einer qualitativ hochwertigen Daseinsvorsorge in öffentlicher Hand; dies gilt für den Verkehr, die soziale Infrastruktur für Kinder, Familien und Senior*innen, Gesundheitsdienste u. v. m.
    • der Bau bezahlbarer kommunaler Wohnungen
    • die Grundversorgung aller Einwohner*innen in Bezug auf Strom, Heizung, Gas und Wasser muss gewährleistet sein
    • die sozialen Sicherungssysteme ausweiten und Lücken der sozialen Infrastruktur schließen
    • eine sozialraumorientierte Politik, welche etwa mit Quartiersmanagement, ÖPNVEntwicklung und Vernetzung die Lebensbedingungen in Stadtteilen und Quartieren vor Ort verbessert
DIE LINKE fordert deshalb konkret:
    • sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse mit guten Löhnen, von denen Menschen leben können  
    • Ausbau und kostenlose Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs, im ersten Schritt zumindest für alle Personen unter 18 Jahren, Schüler*innen, Auszubildende sowie Hartz-IVBezieher*innen und Grundsicherungsbezieher*innen
    • neue Angebote der kommunalen Daseinsvorsorge, wie z. B. kommunale Sozialpässe für Museen, Schwimmbäder und Sozialtarife für Strom und Gas  
    • Lehrmittelfreiheit und kostenloses Mittagessen in Tageseinrichtungen und an allen Schulen bis zum Abitur  
    • die regelmäßige Erstellung eines Armutsberichts in den Kreisen und kreisfreien Städten durch die öffentliche Hand
    • den Erhalt und Ausbau öffentlich finanzierter sozialer Beratungsstellen, z. B.
Erwerbslosenzentren, Schuldner*innenberatungen, AIDS-Hilfen, ambulante Suchthilfe und Schwangerschaftskonflikt-Beratungsstellen
    • Stärkung von Bürger*innenzentren
    • die weitere Förderung von Verbraucherschutzzentralen mit einer ausreichenden personellen Ausstattung
    • die Ausweitung von Beratungs- und Unterstützungsangeboten für Menschen, die von Wohnungs- oder Obdachlosigkeit betroffen sind

Armut in Stadt und Land bekämpfen – soziale Gerechtigkeit schaffen

Armut ist kein unveränderbares Schicksal. Sie ist Ausdruck gesellschaftlicher Verhältnisse, in denen ein kleiner Teil der Gesellschaft sich einen ständig wachsenden Reichtum aneignet. Dadurch wird die Kluft zwischen Arm und Reich immer tiefer. Diese Entwicklung ist jedoch entgegen der herrschenden
Propaganda keineswegs selbst verschuldet. Die Ursache liegt in einem kapitalistischen
Wirtschaftssystem, das durch massenhafte Arbeitsplatzvernichtung und zunehmende Prekarisierung der Arbeits- und Lebensverhältnisse immer weniger Menschen eine lebenswerte Perspektive bietet.
Die Sozial- und Arbeitsmarktpolitik, die wir wollen, ist:
    • menschenwürdig
    • sanktionsfrei
    • nicht-repressiv
Denn unter dem Hartz-IV-System fehlt schlichtweg das Geld für sämtliche Lebensbedürfnisse, die für die große Mehrheit der Gesellschaft selbstverständlich sind.
Worauf wir dabei setzen?
    • ein wertschätzender Umgang mit Erwerbslosen
    • eine alternative, begünstigende, an Menschenrechten orientierte Entscheidungspraxis in den Jobcentern
Was wir dafür brauchen ist eine Arbeitsmarktpolitik, die
    • in tarifgebundene öffentliche Beschäftigung investiert,
    • sich am Wohl der Menschen orientiert.
Was das bringt?
    • lebenswerte Bedingungen und Sicherheit für alle Menschen
Was muss dafür getan werden?
    • Die Berechnung der Wohnkosten durch die Jobcenter und Sozialämter muss sich grundsätzlich an den örtlichen Vergleichsmieten orientieren. Die Kosten der Unterkunft sind in vollem Umfang zu übernehmen.  
    • Ein Sozialpass muss eingeführt werden.
    • sozialversicherungspflichtige Beschäftigung statt 1-Euro-Jobs, Kombilohnstellen und prekäre Beschäftigung

Denn Armut darf in unseren Städten keinen Platz haben. In einer reichen Gesellschaft ist Armut eine Schande. Sie ist menschenunwürdig und bedeutet für die betroffenen Menschen den Ausschluss von sozialer und kultureller Teilhabe.  
Armut und Hartz IV
Massenerwerbslosigkeit, Hartz IV und die ständige Zunahme unsicherer Beschäftigungsverhältnisse sind im Wesentlichen verantwortlich für die Verarmungsprozesse in den Kommunen.
Besonders betroffen sind alleinerziehende Frauen, Langzeiterwerbslose, Rentner*innen sowie Menschen mit Migrationshintergrund. Zusätzlich wächst mit steigender Kinderzahl in einer Familie auch die materielle Armut.
Die wachsenden Armutsverhältnisse sind im Wesentlichen von den Hartz-Gesetzen und der Agenda-
Politik geprägt, die 2004 von der Bundesregierung aus SPD und Grünen eingeführt wurden. Mit Hartz IV wurde nicht nur eine repressive Arbeitsmarktpolitik durchgesetzt. Die Zusammenlegung der bisherigen Arbeitslosenhilfe mit der Sozialhilfe führte für Millionen zu einer dramatischen Absenkung ihres Einkommens. Eines der wesentlichen Ziele dieser Politik bestand darin, durch die Deregulierung des Arbeitsmarktes massenhaft unsichere Arbeitsverhältnisse und Billiglöhne durchzusetzen, um damit die Lohnkosten massiv zu senken und damit Gewinne der Unternehmen in einem fast schon obszönen Ausmaß zu steigern. Ein Viertel aller Hartz-IV-beziehenden Menschen besteht aus denjenigen, die aufstockende Leistungen von den Jobcentern erhalten, weil ihr Lohn zum Leben nicht ausreicht.  
Ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis reicht heute für viele nicht zum Ausstieg aus der Armut. Bei mehr als der Hälfte, die den Hartz-IV-Bezug verlassen, ist eine Arbeitsaufnahme mit Löhnen unterhalb der Armutsschwelle verbunden.
Deshalb unterstützen wir auf kommunaler Ebene folgende bundespolitische Forderungen:
    • sofortige Erhöhung des Hartz-IV-Regelsatzes auf 582 EUR und die Einführung einer bedarfsdeckenden und sanktionsfreien Mindestsicherung von 1.200 EUR, die Armut tatsächlich verhindert und die Bürgerrechte der Betroffenen achtet; dazu gehören die Abschaffung der Sanktionen, der Sonderregelungen für junge Menschen bis zum 25.
Lebensjahr, der Bedarfs- und Einsatzgemeinschaften und die Einführung des
Individualprinzips auf der Basis der gesetzlichen Unterhaltspflichten
    • die Erhöhung des Mindestlohnes auf 13 EUR/Stunde
    • die Abschaffung der Sanktionen und Leistungskürzungen bei angeblich sozialwidrigem Verhalten im SGB II
Kommunalpolitische Handlungsmöglichkeiten
Das Hartz-IV-System beruht zwar auf einer bundesgesetzlichen Regelung. Auf kommunaler Ebene gibt es aber zahlreiche Möglichkeiten, besonders repressive Maßnahmen deutlich einzuschränken oder eine menschenwürdige Praxis durchzusetzen.
Ein wichtiges Moment ist das Angebot der Sozialberatung auf kommunaler Ebene. Wir zeigen als LINKE, dass wir konkret helfen und nicht bereit sind, uns mit den Zuständen in den Jobcentern und deren fragwürdiger Praxis abzufinden.
Kein anderes Sozialleistungssystem wie das Hartz-IV-Regime steht seit Jahren derart unter ständiger
Kritik, nicht mehr nur durch DIE LINKE, Sozialverbände und Gewerkschaften. Entscheidend für die
Überwindung der Armut sind jedoch gut bezahlte sichere Arbeitsplätze, die bis heute fehlen. In der Arbeitsmarktpolitik muss dringend ein Kurswechsel eingeleitet werden. Gute, öffentlich geförderte kommunale Beschäftigungsprogramme sind ein Beitrag hierzu.
Deshalb fordern wir auf kommunaler Ebene
    • Einstellung von perspektivlose und armutsfördernde Ein-Euro-Jobs, Kombilohnstellen und prekäre Beschäftigung in allen ihren Formen sind auf kommunaler Ebene. Stattdessen
sind ausschließlich tarifgebundene sozialversicherungspflichtige Stellen zu schaffen, die aufstockende Hartz-IV-Leistungen überflüssig machen.
    • Die Übernahme der Wohnkosten (Kosten der Unterkunft) durch die Jobcenter und Sozialämter ist am Mittelwert des jeweiligen kommunalen Mietspiegels beziehungsweise entsprechender örtlicher Vergleichsmieten zu orientieren und grundsätzlich in voller Höhe zu übernehmen; Zwangsumzüge sind unzulässig.
    • Strom- und Gassperren sind menschenunwürdig und ausnahmslos zu untersagen. Die Kommunen sind verpflichtet, einen kommunalen Härtefonds einzurichten, der im Falle der Zahlungsunfähigkeit die rückständigen Kosten übernimmt.
    • Durch Einführung eines Sozialpasses wird Menschen mit Einkommen unterhalb des Pfändungsfreibetrages kostenloser Zugang zu kommunalen Einrichtungen wie Schwimmbädern, Bibliotheken, Theater etc. ermöglicht.  
    • Sämtliche öffentliche Bildungsangebote und Leistungen werden allen Kindern unabhängig von ihrem sozialen Status kostenlos zur Verfügung gestellt.
    • Obdach- bzw. Wohnungslosigkeit ist bedingungslos abzuschaffen; bei vorübergehender Wohnungslosigkeit müssen in ausreichendem Umfang menschenwürdige und kostenlose
Schlafgelegenheiten eingerichtet werden; Schaffung von zusätzlichen Stellen
    („Streetworker“), um wohnungslose Menschen zu den Ämtern zu begleiten.     

Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspolitik

Die Städte und Landkreise im Oberbergischen Kreis stehen in der Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspolitik vielerorts vor großen Herausforderungen. Neoliberale Politik und wirtschaftlicher Strukturwandel haben ihre Spuren hinterlassen.
Die Beschäftigungsverhältnisse, die wir wollen, sind:
    • unbefristet
    • gerecht und armutssicher
    • sozialversichert
    • tarifgebunden
    • familiengerecht
Denn der Arbeitsmarkt darf nicht länger vom kapitalistischen Prinzip bestimmt werden, sondern muss sich an den Bedürfnissen der Arbeitnehmer*innen orientieren.
Worauf wir dabei setzen?
    • staatliche Investitionen in den Bereichen Soziales, Bildung und Verkehr
    • mehr Beschäftigung im Öffentlichen Dienst
    • gute Beschäftigung durch öffentliche Förderung  
Was wir dafür brauchen ist:  
    • ein Kurswechsel in der kommunalen Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspolitik.
Was das bringt?
    • mehr sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse  
    • mehr Fachkompetenz in den Verwaltungen
    • weniger Erwerbslose
Was muss dafür getan werden?
    • Aufbau statt des Abbaus von Stellen im Öffentlichen Dienst  
    • sofortige Abschaffung der sachgrundlosen Befristungen
    • In den Kommunen müssen sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse für Langzeiterwerbslose geschaffen werden.  
Wir müssen und wollen dafür sorgen, dass alle Beschäftigten und Selbstständigen unabhängig von der Art ihrer Beschäftigung oder ihres Gewerbes unter menschenwürdigen Bedingungen arbeiten können.   
Für eine fortschrittliche kommunale Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspolitik
Die Zahl der amtlich gemeldeten Erwerbslosen hat sich in den letzten Jahren zwar deutlich verringert und die offizielle Statistik feiert ein Beschäftigungswunder. Dafür hat jedoch die Zahl der Beschäftigten in unsicheren Arbeitsverhältnissen erheblich zugenommen. Mehr als jede*r Fünfte arbeitet als Geringverdiener*in oder in Teilzeit, mehr als 40 % aller Neueinstellungen sind nur befristet und die Zahl der unsteten Leiharbeitsverhältnisse wächst. Auch ein Großteil der Freiberufler*innen und Selbstständigen im gastronomischen und kulturellen Bereich lebt unter prekären Bedingungen.
Auch im Oberbergischen Kreis zeigen sich die Folgen: Innenstädte veröden, weil Geschäfte leer stehen und der Einkommens- und Kaufkraftverlust der berufstätigen Menschen unmittelbar zu spüren ist. Einen Wohnungswechsel können sich nur noch Besserverdienende leisten.
Hinzu kommt, dass in den kommunalen Verwaltungen und Einrichtungen trotz wachsender Aufgaben ein Stellenabbau erfolgt ist. Der neoliberale Fetisch der „Schuldenfreiheit“ und das falsche Dogma „Privat vor Staat“, das von der Mehrheit der Entscheidungsträger*innen in den Rat- und
Kreishäusern vertreten wird, dienen dabei als Begründung. Seit 1990 wurden mehr als 50 % der Normal-Arbeitsverhältnisse im öffentlichen Sektor abgebaut. Dies ging vielfach einher mit einer fehlenden Übernahme von Auszubildenden in den kommunalen Verwaltungen und Betrieben.
Diese Entwicklungen haben zu einer erheblichen Steigerung der Arbeitsbelastung im Öffentlichen
Dienst und in der Folge hohen Krankenständen der Mitarbeiter*innen sowie zu einer spürbaren
Verschlechterung der kommunalen Daseinsvorsorge geführt. Viele Bereiche der
Kommunalverwaltung stehen am Rande ihrer Leistungsfähigkeit, mancherorts droht gar der Zusammenbruch kommunaler Leistungen und Angebote.  
Darüber hinaus ist die interne Fachkompetenz in Verwaltungen verloren gegangen. Im gleichen Maße ist die Abhängigkeit von kostenintensiven externen privaten Dienstleistern und Beratern gestiegen, insbesondere bei Bauleistungen und Infrastrukturprojekten.
Fortschrittliche Kommunalpolitik heißt: mehr Beschäftigung im Öffentlichen Dienst schaffen
Eine verbesserte öffentliche Daseinsvorsorge sowie der Ausbau kommunaler Einrichtungen und Dienstleistungen erfordern einen entschiedenen Kurswechsel in der kommunalen Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspolitik.  
In den Kommunen treten wir deshalb für folgende Ziele ein:
    • kein weiterer Stellenabbau im Öffentlichen Dienst
    • die unbefristete Übernahme von Auszubildenden
    • kommunale Personalentwicklungs- und -aufbaupläne
    • Arbeitszeitverkürzung bei vollem Lohn- und Personalausgleich
    • den Ausbau kommunaler Eigenbetriebe zur öffentlichen Daseinsvorsorge
    • die Entwicklung der kommunalen Stadtwerke bzw. Energieversorger zu Einrichtungen regenerativer sowie dezentraler Energieerzeugung und zu Dienstleistungsunternehmen im
Rahmen einer alternativen Klimapolitik zur Unterstützung und Beratung örtlicher
Energiegenossenschaften als nicht gewinnorientierte Unternehmen
Fortschrittliche Kommunalpolitik heißt: durch öffentliche Förderung gute Beschäftigung schaffen
Die Statistiken der örtlichen Jobcenter weisen es aus: Trotz gestiegener Beschäftigungsquoten ist die Zahl der von Langzeiterwerbslosigkeit betroffenen Menschen nach wie vor hoch. Es sind in NRW landesweit mehr als 300.000 Menschen, die arbeiten könnten und wollen. Der Markt richtet es nicht. Und die bisherigen „Arbeitsmarktinstrumente“ des Hartz-IV-Systems sind kläglich gescheitert. EinEuro-Jobs, Bewerbertrainings oder 50-Plus-Programme haben den Betroffenen nichts gebracht.
Diese Maßnahmen und die mit Hartz IV systematisch verbundene Praxis von Sanktionen und Leistungskürzungen sind demütigend sowie menschenunwürdig und damit demotivierend. Sie gehören ersatzlos abgeschafft.
Junge Erwachsene ohne abgeschlossene Berufsausbildung ebenso wie ältere Erwerbslose dürfen nicht länger mit der Aussicht eines Lebens fern vom Arbeitsmarkt konfrontiert werden.  
Stattdessen sind die Städte und Kreise sozialpolitisch in der Pflicht, Beschäftigung für
Langzeiterwerbslose in den Kommunen in kommunalen Einrichtungen und über spezielle
Beschäftigungsträger zu schaffen. Das soll durch öffentliche Förderung mit eigenen Mitteln und die Nutzung öffentlicher Fördermittel finanziert werden.
Für DIE LINKE sind eine dauerhafte sozialversicherte Beschäftigung, tarifliche und existenzsichernde
Bezahlung ohne Ausnahme vom gesetzlichen Mindestlohn, der Aufbau eigener Ansprüche auf Arbeitslosengeld I, die freiwillige Teilnahme (offene Bewerbung) und ein Vorrang für berufliche Qualifizierung und reguläre Ausbildungsabschlüsse Mindestbedingungen für gute Beschäftigung.
An den auf kommunaler Ebene eingerichteten Beschäftigungsverhältnissen zur Bekämpfung der
Langzeitarbeitslosigkeit nach dem Teilhabechancengesetz kritisiert DIE LINKE, dass diese Beschäftigungsverhältnisse keine Arbeitslosenversicherung enthalten und außerdem subventionsbewehrt sind. DIE LINKE tritt deshalb dafür ein, dass diese Arbeitsverhältnisse arbeitsrechtlich normalen Arbeitsverhältnissen gleichgesetzt werden.  
DIE LINKE in den Räten und im Kreistag fordert und unterstützt öffentlich geförderte kommunale Beschäftigung, wenn diese gute Arbeitsbedingungen schafft. Das heißt, wenn die angebotene Beschäftigung
    • freiwillig ohne zwangsweise Zuweisung durch das Jobcenter aufgenommen werden kann,
    • grundsätzlich unbefristet ist; sachgrundlose Befristungen sind ausnahmslos abzuschaffen; Befristungen mit Sachgrund sind nur in engen Grenzen zulässig,
    • unter einen Tarifvertrag fällt und dabei insbesondere tariflich vergütet wird,
    • Anspruch auf bezahlte Qualifizierungsmaßnahmen enthält,
    • erforderliche Unterstützungsmaßnahmen (z. B. Kinderbetreuung, psychologische Betreuung u. a.) vorsieht,
    • Hilfestellung bei Bewerbungen auf andere Stellen beinhaltet und
    • eine Beendigung der geförderten Beschäftigung ermöglicht, ohne Sanktionen gemäß § 31 Abs. 1 Nr. 3 SGB II befürchten zu müssen.
In diesem Zusammenhang fordert und unterstützt DIE LINKE
    • die Einrichtung von Stadtteilzentren, insbesondere in sog. Stadtteilen mit besonderem Erneuerungsbedarf bzw. in sozialen Brennpunkten, die im Rahmen öffentlicher geförderter
Beschäftigung soziale, technische und handwerkliche Dienstleistungen anbieten. Diese Angebote sollen Erwerbslosen und Geringverdienenden zur Verfügung stehen, die sich derartige Angebote am „freien“ Markt nicht leisten können.
    • das Angebot zur Begleitung und alltäglichen Hilfe für ältere Menschen und Menschen mit
    Behinderung.

LINKE Kommunalpolitik im Bereich Klima und Umwelt tritt angesichts der globalen Klimakatastrophe dafür ein, dass alles getan wird, um die bereits jetzt unausweichlichen Folgen für die Menschen in Städten und Gemeinden, mit allen auf kommunaler Ebene möglichen Mitteln zu mildern und einer weiteren Verschlechterung der Lage durch entschlossenen Klimaschutz entgegenzuwirken.  
Die Klima- und Umweltpolitik, die wir wollen, ist:
    • sozialökologisch
    • antikapitalistisch
    • am Pariser Abkommen und dem 1,5-Grad-Ziel orientiert
Denn Klima- und Umweltschutz auf kommunaler Ebene bedeutet für DIE LINKE, alles zu tun, um Vorsorge für die Folgen des Klimawandels zu treffen und alles zu tun, um die CO2-Neutralität der Kommunen bis zum Jahr 2035, spätestens aber zum Jahr 2040 zu erreichen.
Worauf wir dabei setzen?
    • unseren „Aktionsplan 2035“
Was wir dafür brauchen?  
    • kommunale Kreislaufwirtschaft
    • Ressourcensparsamkeit
    • Recyclingkonzepte
    • dezentrale Energieversorgung
Was das bringt?
    • Klimaneutralität
    • Klimaschutz
    • Klimagerechtigkeit
Was muss dafür getan werden?
    • Rekommunalisierung der für die Daseinsvorsorge wichtigen Konzerne
    • Ein planbarer, für die Bürger*innen jederzeit transparenter Prozess muss auf kommunaler Ebene angestoßen werden.
Die Sicherung der öffentlichen Daseinsvorsorge und die Schaffung sozialer Gerechtigkeit für alle Bürger*innen müssen die obersten Prinzipien linker Kommunalpolitik sein – auch und gerade in der Klimapolitik. Das wollen wir mit unserem „Aktionsplan 2035“ erreichen.

Klimaschutz und LINKE Kommunalpolitik – unser „Aktionsplan 2035“
Klimaschutzpolitik ist ohne die aktive Beteiligung der Kommunen nicht möglich. Davon sind nahezu alle kommunalen Politikfelder betroffen. Von der Energieversorgung, über die Wirtschaftsförderung, den öffentlichen Personennahverkehr, das Grün- und Waldflächenmanagement, die
Wohnraumsanierung bis hin zu städtebaulichen Konzepten und der Einflussnahme auf die regionale Wirtschaftsstruktur. Um auf all diesen Politikfeldern zu agieren, braucht es eine übergreifende Zielsetzung.  
Für die Energieversorgung bedeutet das z. B., dass nur eine Rekommunalisierung den nötigen Umbau auf nichtfossile Energieträger bis 2035 erzielen kann. Dabei ist ein möglichst hoher Anteil vor Ort erzeugter regenerativer Energien anzustreben.
Wir wollen alle Aspekte eines sozialökologischen Umbaus verbinden, hin zu
Gemeinwohlorientierung, kooperativem Wirtschaften und ökologischer Nachhaltigkeit. Dazu sollen alle Städte und Gemeinden für sich einen auf die konkreten Gegebenheiten zugeschnittenen „Aktionsplan 2035“ als Kernstück der zukünftigen Kommunalpolitik entwickeln. Dieser Plan muss nach den Geboten der Nützlichkeit für das Gemeinwohl, der Ressourcensparsamkeit, der Wiederverwertung und des Klimaschutzes konkrete Maßnahmen mit der Perspektive auf ein Klimaneutralitätsziel 2035 festgelegen.
Unser „Aktionsplan 2035“:
    • erstellt eine Klimabilanz der Kommune und eine Potentialanalyse für die Reduktion der Klimabelastung, die in regelmäßigen Abständen fortgeschrieben wird,
    • enthält alle kommunalpolitischen Handlungsfelder und definiert konkrete Teilziele für jedes Handlungsfeld,
    • trägt sozialpolitischen Auswirkungen jeder vorgeschlagenen Maßnahme Rechnung und schlägt einen gerechten Ausgleich vor,
    • wird unter intensiver Beteiligung der Einwohner*innen und umweltpolitischen Initiativen, Vereine und Verbände entwickelt,
    • enthält eine regelmäßige öffentliche Berichterstattung über bereits erfolgte Maßnahmen und den Stand der Zielerreichung,
    • entsteht in Kooperation mit anderen Kommunen, um Erfahrungen zu teilen, voneinander zu lernen und ggf. Synergien zu nutzen.
Was die Ziele unseres „Aktionsplans 2035“ sind:
    • ein planbarer, jederzeit für die Einwohner*innen transparenter Prozess
    • ein Paradigmenwechsel weg von einer ausbeutenden, die Regionen auszehrenden kapitalistischen Globalisierung hin zu einer partizipatorischen, kooperativen und solidarischen Regionalwirtschaft
    • Artenvielfalt in unserer Kommune
    • CO2-Neutralität durch den Ausbau regenerativer Energien
Wie wir Kommunen auf die Folgen des Klimawandels vorbereiten:
    • Wo dies noch nicht geschehen ist, müssen Städte einen Klimafolgen-Anpassungsplan erarbeiten. Bestehende Pläne müssen an die beschleunigte Entwicklung der Klimaerwärmung angepasst werden. Diese Pläne zeigen Möglichkeiten, wie die Durchlüftung der Stadt verbessert, Frischluftschneisen erhalten oder gegebenenfalls wiederhergestellt werden können, wie mehr Bäume gepflanzt, Fassaden und Dächer begrünt werden können. Dafür wird ein Gründachpotential-Kataster angelegt. Gründächer sorgen für bessere Luft und binden Feinstaub. Sie können zusätzlichen Lebensraum für Vögel und Insekten schaffen.
    • Hitzeinseln werden erfasst und auf das Vorhandensein kritischer Einrichtungen überprüft, wie z. B. Krankenhäuser, Pflegeheime, Kitas, Schulen, Spielplätze. Maßnahmen zum Schutz dieser Einrichtungen werden ergriffen.
    • Bei der Neupflanzung von Bäumen werden heimische Sorten bevorzugt, sofern sie auch den veränderten Bedingungen der Klimaerwärmung noch angepasst sind.
    • LINKE Kommunalpolitik setzt sich für die Einrichtung von Baumschutzsatzungen sowie Baumkatastern in allen Kommunen ein.
    • Kommunen erstellen Aktionspläne für Hitzewellen.

Agrarpolitik

LINKE Kommunalpolitik hat zum Ziel, dass Agrarpolitik sozial, ökologisch und am Tierwohl orientiert ist. Dem Naturschutz und dem Schutz der Artenvielfalt kommt durch die Folgen des menschengemachten Klimawandels eine besondere Rolle zu.  
Was wir tun, um sozialökologische Landwirtschaft zu stärken und die Natur zu schützen:  
    • Große Teile des Grünlands werden derzeit bewirtschaftet. Auf größeren Ackerschlägen sollen künftig feste Wild- und Insektenschutzstreifen eingerichtet werden. Kommunales Agrarland soll ökologisch und ohne den Einsatz von synthetischen Pestiziden bewirtschaftet werden. Nicht verpachtete oder von der Kommune selbst bewirtschaftete Flächen sollen als Insekten- und Wildschutzraum umgestaltet werden. Bestehende Pachtverträge sollen in den kommenden zehn Jahren umgestellt oder gekündigt werden, wo dies möglich ist.
    • Die Kommune initiiert und unterstützt Projekte der solidarischen Landwirtschaft, wie auch Möglichkeiten der regionalen und saisonalen Direktvermarktung für Agrarbetriebe aus der Region.
    • LINKE Kommunalpolitik strebt die Umstellung der Versorgung von allen öffentlichen Kantinen, Schulen und Kindergärten auf ökologische, saisonal und regional erzeugte Nahrungsmittel an.
    • Kommunale Wälder werden erhalten und als standortangepasste Mischwälder naturnah bewirtschaftet. Teile der Wälder im Oberbergischen Kreis sollen nicht bewirtschaftet, sondern der Natur überlassen werden.  
    • Verkehrsinseln und das verkehrsbegleitende Grün werden so gestaltet, dass sie als Reproduktionsstätten für Biodiversität dienen können, Flugkorridore für Insekten und Leitsysteme für Kleintiere müsse geschaffen werden. Unnötige Lichtemissionen müssen vermieden werden.  
    • Die Kommune wirkt der zunehmenden Versiegelung in privaten Gärten durch geeignete Satzungen entgegen und ergreift Maßnahmen, um Schottergärten zu identifizieren und ihre Entsiegelung zu erreichen.

Energiepolitik  

LINKE Energiepolitik auf kommunaler Ebene braucht eine sozialökologische Wende. Eine sichere, nachhaltige, von Importen unabhängige und für alle bezahlbare Energieversorgung ist das Ziel unserer Politik. Die Versorgung der Bürger*innen mit Energie gehört in die öffentliche Hand und darf nicht profitorientiert sein.  
Wie eine sozialökologische Energiewende aussieht:  
    • LINKE Kommunalpolitik fordert die sofortige Beendigung der Atomwirtschaft und den sofortigen Ausstieg der kommunalen Energieversorgung aus der Atomenergienutzung. Wir streiten für ein Verbot von Atommüll- und Urantransporten über kommunales Gebiet. Gemeinsam mit der länderübergreifenden Anti-AKW-Bewegung wollen wir, dass die Atomanlagen in Tihange und Doel (grenznah in Belgien) schnell endgültig vom Netz gehen.
    • LINKE Kommunalpolitik fordert bezahlbaren Strom für alle. Den Zugang zu Energie zu ermöglichen, ist eine grundlegende Aufgabe staatlicher Daseinsvorsorge. Daher fordern
LINKE Kommunalpolitiker*innen einen Strom-Sozialtarif für einkommensschwache Bürger*innen, um den wachsenden Ungleichheiten bei der Energieversorgung entgegenzuwirken und das Recht auf Strom für alle zu verwirklichen. Wir wehren uns gegen Stromabschaltungen bei Zahlungsrückständen durch die Energieversorger.
    • Die örtlichen Stromnetze und der örtliche Energieversorger gehören in die öffentliche Hand. Stadt oder Kreis sollen über Energiegenossenschaften oder ihre eigenen Stadtwerke Ökostromprojekte entwickeln. Sie sollen einen Plan entwickeln, wie sie bis zum Jahr 2030 ausschließlich hochwertigen Ökostrom anbieten können. Öffentliche Gebäude von Kreisen
und Kommunen sollen schon heute mit hochwertigem Ökostrom des eigenen Energieversorgers versorgt werden.  
    • Kommunen und Kreise sollen Aktienpakete von Unternehmen, deren Geschäftsfeld die Extraktion, Verarbeitung und der Vertrieb fossiler Energieträger ist (Mineralöl-, Erdgas- und Kohleindustrie) abstoßen.
    • Im Oberbergischen Kreis werden im Rahmen unseres „Aktionsplan 2035“ verbindliche Handlungsziele für die CO2-Reduktion und den Ausbau regenerativer Energien erarbeitet, wie auch einen Maßnamenkatalog dazu. Ziel ist, die Klimaneutralität bis zum Jahr 2035 in den Kommunen zu erreichen. Die örtlichen CO2-Emissionen werden ermittelt und ihre
Entwicklung jährlich fortgeschrieben. Für diese Aufgaben wird in der Verwaltung eine eigene Stelle mit ausreichenden Mitteln und personeller Ausstattung geschaffen.
    • Die Sanierung des alten Gebäudebestandes wird mit einer Sanierungsrate von mindestens fünf Prozent pro Jahr vorangetrieben.
    • Neue kommunale Gebäude werden mindestens nach Effizienzstandard KFW 55, mit einer Photovoltaikanlage und – wo immer möglich – gleichzeitig mit einem begrünten Dach gebaut.
    • Ziel kommunaler Politik muss die Ausstattung aller geeigneten Dächer mit Photovoltaikanlagen sein. Kommunen erstellen, wo noch nicht vorhanden, ein
Solardachpotential-Kataster. Sie verfolgen das Ziel, Solaranlagen auf allen geeigneten Dächern städtischer Gebäude einzurichten. Einzelpersonen und Energiegenossenschaften werden dazu ermutigt, Solaranlagen auf städtischen Dächern zu bauen. Insbesondere ist es aber die Aufgabe des kommunalen Energieversorgers, Solaranlagen im Oberbergischen Kreis zu errichten.
Beim Verkauf kommunaler Grundstücke und im Rahmen von vorhabenbezogenen
Bebauungsplänen werden private Bauherr*innen durch städtebauliche Verträge zur Errichtung von Photovoltaikanlagen verpflichtet. Eine generelle Verpflichtung zur Errichtung von Photovoltaikanlagen bei Neubauten sollte angestrebt werden.

Tierschutzpolitik

Seitdem 2013 durch die Novellierung des Tierschutzgesetzes der Tierschutz zum Staatsziel erklärt wurde, hat sich für die Tierwelt nicht wirklich viel verbessert. Die Tierwelt insgesamt – insbesondere die sogenannten Nutztiere – werden durch das bestehende Tierschutzgesetz völlig entrechtet und dem Kapitalismus unterworfen und geopfert.
LINKE Kommunalpolitik kann das bestehende Tierschutzgesetz nicht ändern, aber wir können mit geeigneten Maßnahmen auf kommunaler Ebene gegensteuern. Der Schutzauftrag des Staates beschränkt sich nicht nur auf den Menschen. Wir wollen natürliche Lebensgrundlagen erhalten und Landschaften renaturieren. Wir wollen Schinderei und quälerische Haltungsweisen beenden und wissen doch, dass keine Gefangenschaft jemals zu 100 Prozent artgerecht sein kann. Wir wollen, dass der respektvolle Umgang mit Tieren erlernt und praktiziert wird. Statt weiter zunehmender Konzentration von Nahrungsmittelproduktion müssen regionale Kreisläufe für agrarwirtschaftliche Güter gefördert werden.
Wir sprechen Tieren das Recht auf eine natürliche, artgerechte Existenz zu, unabhängig von ihrem Nutzwert.   
Im Einzelnen heißt Tierschutz für LINKE Kommunalpolitik:
    • keine Genehmigung von Zirkusgastspielen mit Tieren inkl. Ponykarussells auf Volksfesten
    • Stärkung von Tierschutzorganisationen in den Kommunen
    • Ausbau der Kontrollen durch die Veterinärmedizin
    • Verbot von betäubungslosem Schächten
    • soziale Staffelung der Hundesteuer
    • kommunale Kastrationspflicht für freilaufende Katzen  
    • Ausweitung und Kontrolle der Finanzmittel für örtliche Tierheime durch Übernahme der realen Kosten
    • keine Erweiterungsgenehmigungen von Mastanlagen und Schlachtfabriken
    • Schutz, Ausweitung und Vernetzung von Naturschutzgebieten fördern, Privatisierungen stoppen
    • konkrete Konzepte zur Erhaltung der Artenvielfalt entwickeln
    • Reptilienbörsen verbieten
    • Zoos müssen verpflichtet werden, Tiere artgerecht unterzubringen, anderenfalls ist die Haltung nicht zu genehmigen.
    • Silvesterböllerei dem Tier- und Umweltschutz unterordnen
    • Lichtverschmutzung vermeiden zum Insekten- und Pflanzenschutz (orangefarbenes Licht schreckt Insekten ab, nach unten strahlende Lampen etc.)

Das Menschenrecht auf angemessenes Wohnen ist sowohl in Artikel 25 (1) der „Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte“ als auch in Artikel 11 (1) des UN-Sozialpakts verankert. Dieser Pakt ist keine unverbindliche Absichtserklärung: Er garantiert allen Menschen Rechte, die kein Staat gefährden darf bzw. für deren Einhaltung ein Staat zuständig ist.  
Eine naheliegende Handhabe besteht schon in Artikel 29, Abs. 2 (Siedlungswesen) der NRW-Verfassung als Landesverpflichtung, „neue Wohn- und Wirtschaftsheimstätten zu schaffen“.
Die Wohnungspolitik, die wir wollen, ist:  
    • gemeinwohlorientiert
    • bedarfsdeckend
    • sozialgerecht
Denn das Recht auf Wohnen bedeutet mehr als ein Dach über dem Kopf.  
Worauf wir dabei setzen?
    • Mietendeckel
    • Warmmietenneutralität
    • Modernisierungen
    • Wohnungsgemeinnützigkeit
    • sozialgerechte Bodennutzung
Was wir dafür brauchen sind Stadtentwicklungskonzepte, die
    • die öffentliche, gemeinwohlorientierte Wohnungswirtschaft wiederbeleben,
    • die Wohnraumversorgung nicht dem Markt überlassen,
    • das Grundrecht auf Wohnen laut Sozialpakt einhalten,
    • gesundheitsfördernd, ökologisch nachhaltig und barrierefrei sind.
Was das bringt?
    • eine gesunde Wohnumwelt  
    • soziale Nachbarschaften und Stadtteile  
    • Zugang zu öffentlichen Einrichtungen  
    • Teilhabe an der Stadt   
Was muss dafür getan werden?
    • Der Bestand an öffentlichem und gemeinwohlorientiertem Boden muss massiv erhöht werden.
    • Die kommunalen Wohnungsunternehmen müssen ihre Bauleistungen dauerhaft erhöhen.
    • Die Rechte von Mieter*innen müssen gestärkt werden.
    • Kommunen führen eine Zweckentfremdungssatzung ein.
Die Städte und Gemeinden müssen die Wohnungspolitik selbst zu einem Schwerpunkt machen – mit entsprechenden Konsequenzen für den Einsatz der städtischen Haushaltsmittel und des städtischen Personals.

Gutes Wohnen und bezahlbare Mieten

Wohnen in Deutschland wird immer teurer. Das liegt an Bodenspekulation und einer nicht wirksamen Mitpreisbremse. Beides führt dazu, dass Menschen mit mittlerem und niedrigem Einkommen oder Menschen ohne eigenes Einkommen aus bestimmten Wohnlagen verdrängt werden. Das gilt ebenso für soziale oder kulturelle Einrichtungen.  
Deshalb gehören eine soziale Wohnungs- und Stadtentwicklungspolitik zu den unverzichtbaren
Kernaufgaben der Gesellschaft. In den vergangenen Jahrzehnten wurden allerdings wesentliche Grundlagen einer sozialen Wohnungspolitik beseitigt: Die Wohnungsgemeinnützigkeit wurde abgeschafft, die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen erleichtert und öffentliche Wohnungsbestände privatisiert. Der soziale Wohnungsbau ist in weiten Teilen des Landes zum Erliegen gekommen. Kurz: Die Wohnraumversorgung wurde immer mehr dem Markt überlassen und dieser hat versagt.
Öffentlich geförderten Wohnraum am realen Bedarf orientieren
Das Land Nordrhein-Westfalen und die NRW.Bank stellen jährlich 800 Millionen Euro für sozialen
Wohnungsbau bereit. Zuletzt gab es pro Jahr eine neue Mietpreisbindung für 8.000 bis 10.000
Wohnungen. Das reicht nicht aus, um den Bedarf an bezahlbarem Wohnraum zu decken. Denn der
Bestand an Wohnungen mit Mietpreisbindung ist von 1,6 Millionen im Jahr 1979 auf 460.700 im Jahr 2017 zurückgegangen. Bis zum Jahr 2030 wird der Bestand voraussichtlich bei nur noch 290.000 Wohnungen liegen.
Im Vordergrund kommunaler Wohnungspolitik muss zum einen der Neubau von dauerhaft belegungs- und preisgebundenen Mietwohnungen stehen. Hierbei sollen Kommunen solchen Wohnraum durch eigene Bautätigkeit schaffen. Zum anderen müssen Wohnungsbestände gesundheitsfördernd und ökologisch nachhaltig modernisiert werden, also Barrieren abgebaut, schadstofffreie Baumaterialien verwendet und Energieeinsparmaßnahmen durchgeführt werden. Diese Maßnahmen dürfen nicht zur Verdrängung von Mieter*innen führen.
Durch die Abschaffung der Wohnungsgemeinnützigkeit, dem Ende der werksverbundenen Wohnungsunternehmen und dem Ausverkauf öffentlicher Unternehmen sind viele Bauträger abhandengekommen. Dem wollen wir durch die Wiederbelebung einer gemeinwohlorientierten Wohnungswirtschaft begegnen. Ohne eine deutlich erhöhte öffentliche Wohnungsbauförderung und ohne diese gemeinwohlorientierte Wohnungswirtschaft kann der erforderliche Wohnungsbestand weder geschaffen noch erhalten werden.
    • Wir fordern eine Quote von mindestens 20 Prozent der Fläche für geförderten Wohnraum – in den Ballungsräumen deutlich mehr – in allen neuen Bebauungsplänen und städtebaulichen Verträgen.
    • Die Kommunen müssen bei Bedarf ihre Bauleistung massiv erhöhen, um den Bedarf an bezahlbaren Wohnungen zu decken. Es muss Druck auf den Bund ausgeübt werden, die Kosten für ein Sofortprogramm zur Schaffung von 80.000 kommunalen Wohnungen in NRW zu übernehmen.
Mieter*innen stärken
Immer mehr Mieter*innen setzen sich gegen Mietenwahnsinn und Verdrängung zur Wehr, immer mehr organisieren sich in Mieterinitiativen, um gemeinsam gegen die Wohnungsnot zu kämpfen. Wir als LINKE solidarisieren uns mit ihnen und unterstützen sie, wo wir nur können.
Wir stehen an der Seite von Kampagnen wie „Deutsche Wohnen und Co. enteignen“, arbeiten aktiv in ihnen mit und starten wo möglich Initiativen in diese Richtung. Gleichzeitig versuchen wir, die bundesweite Vernetzung dieser Initiativen und der Mieter*innen insgesamt voranzubringen.
Wir meinen, niemand darf in Folge eines Eigentümerwechsels oder aufgrund von Umbaumaßnahmen aus seiner Wohnung vertrieben werden. Der Kündigungsschutz muss ausgebaut werden, während das Recht auf Eigenbedarfskündigungen eingeschränkt werden muss. Auf Bundesebene muss eine Reform im Sozialgesetzbuch erfolgen, damit im Rahmen der Kosten der Unterkunft tatsächlich alle Wohnkosten übernommen werden und Zwangsumzüge verhindert werden.  
Zur Stärkung der Mieter*innen fordern wir in den Kommunen:
    • Es muss Schluss damit sein, dass sich die Mieten und Mietsteigerungen an den viel zu hohen Marktpreisen orientieren. Kurzfristig fordern wir einen wirksamen Mietendeckel. Dazu müssen sich die kommunalen Mietspiegel an den Bestandsmieten orientieren und nicht wie bisher an den Abschlüssen der vergangenen Jahre. Mieter*innen sollen nach baulichen Eingriffen nicht mehr Miete zahlen als sie infolge dieser Maßnahme einsparen (Warmmietenneutralität). Mittelfristig müssen sich diese an den Kosten orientieren.  
    • Die Angemessenheitsgrenzen für die Kosten der Unterkunft müssen von den Kommunen so an die Mietenentwicklung angepasst werden, dass Zwangsumzüge vermieden werden. Wohnungen mit Sozialbindung müssen immer als angemessen gelten.
Boden darf keine Ware für Spekulant*innen sein
Das Argument der fehlenden Wohnungen wird dazu benutzt, um den Verkauf von Grundstücken in guten Lagen an Investor*innen und Spekulant*innen zu legitimieren. Der Verkauf von Sahnestücken an Investor*innen führt zu Luxusprojekten und Luxusstadteilen, sie wirken als Preistreiber in der ganzen Stadt. Boden darf keine Ware sein wie jede andere. Eine soziale Bodenpolitik ist von zentraler Bedeutung.
Wer bezahlbaren Wohnraum für die Menschen mit unteren und mittleren Einkommen schaffen möchte, darf keine weiteren Leuchtturmprojekte zur „Attraktivierung“ zulassen. Städte, in denen
Bauland knapp ist, müssen sämtliche Flächen, derer sie habhaft werden können, erwerben beziehungsweise behalten. Gerade in den Ballungsräumen sollte kommunaler Grund und Boden nur noch auf Erbpachtbasis abgegeben werden. Das Grundgesetz sieht vor, dass Grund und Boden zum Schutz der Bevölkerung und des Gemeinwohls in Gemeineigentum überführt werden kann. In
Kommunen, in denen das Mietpreisniveau sowie der Mangel an günstigem Wohnraum zentrale Probleme sind, ist die Kommunalisierung von bisher profitorientiert bewirtschaftetem Wohnraum ein zentrales Ziel.
Zweckentfremdungssatzungen nutzen
Wir sind dagegen, dass preiswerte Mietwohnungen durch Abriss, Umwandlung und Zweckentfremdung vernichtet werden und dass Wohnungen aus spekulativen Gründen leer stehen. Eine sozial gerechte Nutzung des existierenden Wohnungsbestands ist ökologischer und nachhaltiger als zusätzliche Bodenversiegelung durch Neubau.  
Die Möglichkeiten der Kommunen nach dem Wohnungsaufsichtsgesetz NRW, zur Vermeidung von Leerstand und Zweckentfremdung von Wohnraum Satzungen zu erlassen, müssen erhalten und verschärft werden. Die Gemeinden brauchen mehr Möglichkeiten, die professionelle
Teilzeitvermietung von Mietwohnungen zu stoppen, z. B. indem sie Pensionen oder Hotelbetrieben gleichgestellt wird.
Durch eine Zweckentfremdungssatzung wird Abbruch, Leerstand und Nutzungsänderung anzeige- und genehmigungspflichtig.
    • Vermieter*innen müssen gegenüber der Kommune begründen, warum dringend benötigter Wohnraum leer steht.
    • Bei unbegründetem Leerstand kann die Genehmigung verweigert werden.
    • Leerstehender Wohnraum wird nach bestimmter Zeit in Gemeineigentum überführt, um daraus bezahlbaren und sozialen Wohnraum zu machen.
Wohnungsbaugesellschaften müssen gestärkt werden
Wir wollen kommunale Wohnungsgesellschaften stärken. Sie sollen wirksame Instrumente für eine soziale Wohnungspolitik werden und dürfen nicht zugunsten des städtischen Haushalts geschröpft werden.  
DIE LINKE fordert:
    • Mietpreise für den Wohnungsbestand sind auf Basis des Kostendeckungsprinzips unter Einbeziehung des gesamten Bestands zu bilden. Darüber hinausgehende Mieterhöhungen sind ausgeschlossen.
    • Gewinnausschüttungen sind zu begrenzen.
    • Mittel der Gesellschaft sind dauerhaft zweckgebunden, der Verkauf von Wohnungen an renditeorientierte Träger ist verbindlich ausgeschlossen.
    • Die kommunalen Wohnungsgesellschaften führen formalisierte Strukturen ein, Mieter*innen werden beteiligt und sind in der Mitbestimmung – denkbar ist eine Drittelparität (Kommune, Beschäftigte, Mieter*innen).
    • Eigenkapitalschwache kommunale Wohnungsunternehmen müssen von Kommunen und Land durch Kapitalaufstockungen zu den erforderlichen Bauleistungen befähigt werden.
     
Die Kommunen  
    • müssen bei hohem Leerstand ein Leerstandskataster einführen, das notwendige Modernisierungen erfasst. Die notwendige Sanierung erfolgt durch Landesmittel. Der so entstandene soziale Wohnraum unterliegt wiederum der Mietpreisbindung – muss die soziale Erhaltungssatzung (Milieuschutzsatzung) nach § 172 des Baugesetzbuches (BauGB) konsequent nutzen, um der Verdrängung von Mietern*innen und dem Verlust mietpreisgünstigen Wohnraums entgegenzuwirken.
    • sollen private Investoren durch das Konzept „sozialgerechte Bodennutzung“ unter bestimmten Voraussetzungen zum Bau von mietpreisgebundenen Wohnungen verpflichten – dürfen keine kommunalen Wohnungsunternehmen oder einzelne Wohnungen verkaufen – dürfen Bauland nicht mehr privatisieren. Es muss vor allem kommunalen und anderen gemeinwohlorientierten Wohnungsunternehmen nach dem Erbbaurecht für den Bau von Wohnungen im Preissegment der öffentlichen Wohnungsbauförderung zur Verfügung stehen. Vom Bund fordern wir, kommunale Vorkaufsrechte auszuweiten und die Kaufpreise in diesen Fällen zu begrenzen.
Das Land
    • muss aufgefordert werden, die kommunale Wohnungsaufsicht – wie von den Sachverständigen der Enquete-Kommission des nordrhein-westfälischen Landtags vorgeschlagen – zu einer Pflichtaufgabe nach Weisung zu machen. Die Kommunen müssen bei der Erfüllung dieser Aufgabe finanziell unterstützt werden.
    • wird aufgefordert, das Gesetz zur Erhebung von Straßenbaubeiträgen abzuschaffen und die Einnahmeverluste der Kommunen finanziell zu ersetzen. Denn Straßen gehören zur allgemeinen Daseinsvorsorge und sind daher aus Steuermitteln zu finanzieren.

Der Verkehrssektor hat bislang nicht zum Klimaschutz beigetragen, im Gegenteil: Die CO2Emissionen steigen. Der Bund setzt nicht erst seit dem Bundesverkehrswegeplan 2030 auf ungehemmtes Wachstum im umwelt- und gesundheitsschädlichen Autoverkehr und vernachlässigt gleichzeitig den öffentlichen Personenverkehr sowie den Rad- und Fußverkehr. Statt Wachstum beim motorisierten Individualverkehr brauchen wir eine sozialökologische Mobilitätswende, die alle Menschen mitnimmt und unser Klima schützt.  
Die Mobilität, die wir wollen, ist:
    • flexibel  
    • ökologisch  
    • barrierefrei  
    • fahrscheinfrei
Denn Mobilität bedeutet Teilhabe am gesellschaftlichen Leben und Zugang zu Gütern für alle!
Worauf wir dabei setzen?
    • Verkehrsvermeidung
    • kurze Wege  
    • energiesparende Verkehrsmittel  
Was wir dafür brauchen sind Mobilitätskonzepte, die  
    • intelligent sind,
    • ökologisch sind,
    • sozial gerecht sind.  
Was das bringt?
    • weniger Lärm
    • weniger Abgasbelastungen
    • weniger Flächenverbrauch durch den motorisierten Individualverkehr Denn ohne die erzwungene Automobilität werden unsere Städte und Gemeinden im Oberbergischen Kreis lebenswerter für alle!
Was muss dafür getan werden?
    • Die Verkehrsinvestitionen müssen zielorientiert an einer sozialökologischen Mobilitätswende ausgerichtet werden.
    • Verkehrsplanung muss dazu vom Kopf auf die Füße gestellt werden und künftig ausgehend von den schwächsten zu den stärksten Verkehrsteilnehmer*innen geplant werden:
        1. Fußgänger*innen
        2. Radfahrende
        3. Öffentlicher Personennahverkehr
        4. Motorisierter Individualverkehr
Der Bund stellt den Kommunen dafür einen Verkehrswendefonds zur Verfügung.
Wir müssen sicherstellen, dass vor Ort die besten sozialökologischen Lösungen gefunden werden, damit alle Menschen saubere Luft zum Atmen und eine ruhige Umgebung zum Leben haben.
Fußgänger*innen
Fußgänger*innen sind die Verkehrsteilnehmer*innen, welche am häufigsten bei der
Verkehrsplanung vergessen werden – und zugleich die schwächsten Verkehrsteilnehmer*innen sind. In einer Stadt der kurzen Wege, wie wir sie fordern, werden jedoch viele Wege zu Fuß zurückgelegt werden.  
Um Fußgänger*innen einen höheren Stellenwert einzuräumen wollen wir:
    • Innenstädte konsequent autofrei gestalten,
    • Gehwegbreiten von mindestens 2,50 Meter an allen Straßen durchsetzen,
    • straßenbegleitendes Parken von Kfz minimieren, um einerseits diesen Raum für andere Verkehrsteilnehmer*innen zu nutzen und andererseits die Sichtbarkeit von Fußgänger*innen im Straßenraum zu verbessern und deren Sicherheit zu erhöhen.
Radverkehr
Das Fahrrad – egal ob mit oder ohne elektrische Verstärkung – als aktiver Faktor ist im Rahmen einer sozialökologischen Mobilitätswende eine zentrale Säule. Das Radfahren ist eine eigenständige Mobilitätsform und wichtiges Bindeglied zu den anderen Verkehrsmitteln, insbesondere zum öffentlichen Personennahverkehr. Denn eine optimale Infrastruktur macht das Radfahren attraktiver und sicherer, bringt mehr Menschen aus dem Auto aufs Rad. Radfahren ist gesund für die Radfahrenden, emissionsarm und erzeugt kaum Lärm bei geringerem Platzbedarf an öffentlichem Raum.
Unsere Forderungen lehnen sich an das „Kopenhagener Modell“ an. Durch eine konsequente zukunftsfähige Stadtentwicklung ist die dänische Hauptstadt heute die Fahrrad-Welthauptstadt. Durch das „Kopenhagener Modell“ sind die Einwohner*innen von Kopenhagen mobiler, gesünder, und es gibt nachweislich positive Effekte in der dänischen Volkswirtschaft.
Was wir tun wollen, um den Radverkehr zu stärken:
    • Das Fahrrad ist laut Straßenverkehrsordnung gleichberechtigt. Wir fordern die Gleichberechtigung in der Praxis, also im Straßenverkehr.   
    • Genug Verkehrsraum ist vorhanden, er muss aber gerecht verteilt werden. Der benötigte Platz soll dem Auto- und Lkw-Verkehr weggenommen werden. Bei der Verkehrsplanung lag der Fokus bisher eher auf der touristischen Nutzung oder der Freizeitnutzung von Radwegen. Unser Ziel ist es, Fahrradrouten für den Alltag zu schaffen, damit so viele Wege wie möglich zwischen einem und etwa 20 Kilometern Länge problemlos per Rad erledigt werden können.
    • Wir fordern eindeutig gekennzeichnete und von allen Verkehrsteilnehmer*innen bei allen Sichtverhältnissen eindeutig erkennbare, sichere und gut befahrbare sowie
vernetzte Radwege. Sie sind eine wichtige Voraussetzung für eine Attraktivitätssteigerung der Radnutzung. Durch hochentwickelte Fahrradtechnik sowie die Nutzung elektrischer Antriebe sind heute wesentlich längere Wege und höhere Lasten möglich. Dadurch sind viel mehr Fahrten für Radfahrende geeignet.
    • Radwege müssen sauber sowie verkehrssicher gehalten und beleuchtet werden. Im Winter fordern wir einen täglichen Räumdienst.
Radwege dürfen nicht fremdgenutzt werden.  
    • Eine bauliche Abgrenzung vom restlichen Straßenverkehr ist an größeren Straßen nötig.
    • Für eine sozialökologische Verkehrswende müssen neue Radwege, Fahrradstraßen und Radschnellwege gebaut, entsprechend eingerichtet und miteinander über Knotenpunkte verbunden werden.
    • Der Fahrradverkehr benötigt eigene Ampeln und eigene Ampelphasen, als Beispiel gilt die
„Oberhausener Radwelle“. So genannte „Fußtritte“ erleichtern das sichere Stehen mit dem
Rad an Haltepunkten wie roten Ampeln oder Stoppschildern und verbessern den
Verkehrsfluss. Wir fordern eine zielführende Umsetzung von Fahrradverleihsystemen. Diese sollen durch die Städte gefördert werden, die Lizenzen nur an einen Anbieter vergeben werden und eine Kombination von ÖPNV-Tarifen mit Leihradangeboten möglich gemacht werden. Mit dem Leihrad kann der sogenannte letzte Kilometer, also zum Beispiel der Weg zwischen Bahnhaltestelle und dem Ziel, schneller überwunden werden. Durch eine sinnvolle Kombination von Leihrädern mit Bus und Bahn kann die Reisezeit deutlich verkürzt werden.  
    • Wir fordern mehr Radstationen an den Bahnhaltestellen und mehr Orte (auch am Stadtrand), an denen Räder sowie Leihräder kostenfrei abgestellt werden können.  
    • Die Nutzung eines Leihrades sollte für jede*n eine halbe Stunde pro Tag kostenlos sein. Öffentliche Institutionen müssen mit gutem Beispiel vorangehen und den Radverkehr durch
„weiche Faktoren“ unterstützen. Dazu gehören hochwertige Fahrradboxen,
Fahrradparkhäuser und Abstellanlagen genauso wie die Möglichkeit, bei der Arbeitsstelle nach der Anreise mit dem Fahrrad duschen zu können.  
Öffentlicher Personnennahverkehr (ÖPNV)
Mobilität ist ein Recht aller Bürger*innen, welches im öffentlichen Personennahverkehr nicht durch Profitorientierung eingeschränkt werden darf.  
Eine ökologische Verkehrswende wird durch private Unternehmen behindert. Da, wo immer mehr
Linien von privaten Anbietern betrieben werden, sind Arbeitsbedingungen und Bezahlung der Busfahrer*innen, Lokführer*innen und Straßenbahnfahrer*innen häufig deutlich schlechter als bei öffentlichen Verkehrsbetrieben. Die geringe Attraktivität der Berufe führt zu einem Personalmangel, der den Ausbau der Busflotten und des Schienenfuhrparks verhindert.  
Warum ist das so?
    • Arbeitsrechte und Umweltschutz spielen im Kapitalismus keine Rolle.
Was muss passieren?
    • Öffentlicher Nahverkehr gehört vollständig zurück in die öffentliche Hand.
    • Liegenschaften der Bahn innerhalb der eigenen Kommunen und Kreisgebiete dürfen nicht mehr zweckentfremdet werden und müssen gegebenenfalls durch die Kommunen und Kreise zur weiteren Schienennutzung aufgekauft werden.
Wie wir den ÖPNV attraktiver, leistungs- und aufnahmefähiger machen wollen:
    • Wir fordern den Auf- und Ausbau des öffentlichen Netzes und eine Verstärkung der Taktfrequenzen.  
    • Der Auf- und Ausbau des Schienennetzes sowie die kurzfristige Reaktivierung von vorhandenen Schienentrassen haben Vorrang. Wir fordern, wo möglich, den
(Wieder-)Aufbau von elektrifizierten Straßenbahnnetzen, die vielerorts seit 1945 auch auf Druck der Autoindustrie durch Busse ersetzt wurden oder gänzlich entfallen sind.
Wir wollen einen steuerfinanzierten, fahrscheinlosen ÖPNV. Als Sofortmaßnahmen fordern wir ein Sozialticket für alle Sozialhilfeberechtigten für maximal 15 Euro im Monat und die freie Fahrt für Menschen unter 18 Jahren, Schüler*innen und Auszubildende.
    • Damit alle in den Städten mit Bus und Bahn zukünftig schneller und pünktlicher vorankommen, brauchen wir Bus- und Bahnspuren sowie Ampelanlagen, die auf den ÖPNV abgestimmt sind.  
    • Wir fordern klimaneutrale Fahrzeuge, die nicht mehr mit fossilen Brennstoffen betrieben werden. In Oberleitungs- und Batteriebussen nach dem Solinger Modell mit kleinen Akkus, die sich an den Hauptstrecken an der Oberleitung aufladen und auf den Nebenstrecken ohne Oberleitung im Akkubetrieb fahren, sehen wir den Antrieb der Zukunft. Besonders sinnvoll ist dies für Städte, in denen es bereits Oberleitungen von Straßenbahnen gibt. Zudem setzen wir auf Wasserstoff-/Brennstoffzellentechnologie, wie sie in Bussen in Köln und Wuppertal eingesetzt wird. Diese Alternative ermöglicht hohe Reichweiten und ist vor allem im ländlichen und bergigen Bereich sinnvoll. Hier ist über die kommunalen Spitzenverbände auf eine Verbesserung der Förderrichtlinien für alternative Antriebe hinzuwirken, um die Förderquoten für andere Antriebsarten auf die Höhe der Förderquote für Elektromobilität zu erhöhen.
    • Im ländlichen Raum, in Stadtrandlagen und in Nebenzeiten wollen wir perspektivisch die Einführung von „On-Demand-Angeboten“ als Ergänzung zum Linienverkehr. Insbesondere im Zuge der zunehmenden Digitalisierung können so auch dünn besiedelte Regionen mit öffentlichen Verkehrsmitteln bedient werden.
    • Begleitpersonal im öffentlichen Nahverkehr, das Sicherheit und Hilfe bietet, insbesondere in den dunklen Stunden
Was wir für Pendler*innen tun wollen:  
    • Da ein Großteil der Pendler*innen aus dem Umland der Städte kommt, wollen wir das Umland mit Stadtbahnlinien, einem verstärkten Angebot an Schnellbussen sowie mehr Park&Ride- und Bike&Ride-Plätzen an den Knotenpunkten besser an den Nahverkehr anbinden. Dafür brauchen wir auch Shuttlebusse.  
    • Gleichzeitig muss verhindert werden, dass die P&R-Plätze von anderen Autos zugestellt werden, sodass die Plätze ihrem eigentlichen Zweck nicht mehr dienen.
Autoverkehr
Die sozialökologische Mobilitätswende kann nur gelingen, wenn wir den motorisierten
Individualverkehr stark begrenzen. Denn in Zeiten des Klimawandels gerät diese Form der
Fortbewegung an ihre Grenzen. Die autogerechte Stadt ist ein Konzept von gestern. Auch die
Umrüstung auf Elektroautos löst die meisten Probleme nicht. Wir brauchen echte Alternativen zum Auto, welche die Bedürfnisse der Menschen sowohl in Städten als auch auf dem Land berücksichtigen, die Umwelt schützen, sozial gerecht sind und die Lebensqualität verbessern.
    • Wir fordern innerorts 30 Stundenkilometer als Regelgeschwindigkeit. Höhere
Geschwindigkeiten müssten ausdrücklich angeordnet werden (beispielsweise auf großen Ein- und Ausfallstraßen einer Stadt). Eine Reduktion der erlaubten Geschwindigkeit auf 30 km/h reduziert die Unfallwahrscheinlichkeit und Unfallfolgen drastisch. Dies ist ein vernünftiger Schritt hin zu mehr Sicherheit für alle am Verkehr beteiligten Personen und ein notwendiger Bestandteil einer ökologischen Verkehrswende.  
    • Wir wollen eine Auflösung der Vorbehaltsstraßennetze, um den derzeitigen Vorrang des motorisierten Straßenverkehrs zu überwinden. Um die Städte für einen umweltverträglichen Verkehr fit zu machen, muss der Vorrang des Autos als bevorzugtes Verkehrsmittel überwunden werden. Wir lehnen einen Aus- und Neubau von Straßen für den Autoverkehr ab. Zudem sollten alle Projekte, welche einen zusätzlichen Autoverkehr durch die Städte zur Folge haben können, mit Blick auf die sozialökologische Verkehrswende hinterfragt werden.
    • Kommunale Fahrzeugflotten sollen verkleinert und von Verbrennungsmotoren auf klimafreundliche Antriebe umgerüstet werden. Pkw sollen durch Dienstfahrräder ersetzt werden, wo dies möglich ist. Kommunale Fahrzeugflotten können auch in ein CarsharingAngebot eingebracht werden, um auch in kleineren Städten und Gemeinden ohne große Anschaffungskosten Carsharing-Angebote aufzubauen.  
    • Kommunen sollten von privaten Unternehmen eine zweckgebundene Sonderabgabe für den
Ausbau und Betrieb des öffentlichen Nahverkehrs erheben können. Vorbild hierfür ist der „Versement transport“ in Frankreich. Zahlungspflichtig sind dabei alle Arbeitgeber mit mehr als neun Beschäftigten, wobei der „Versement transport“ bezogen auf die Lohnsumme erhoben wird. In Frankreich liegen die Steuersätze je nach Region zwischen 0,55 und 2,6 %.
Der Ertrag deckt dabei fast die Hälfte der Kosten des öffentlichen Nahverkehrs.

Gesundheit ist keine Ware, sondern staatliche und kommunale Daseinsvorsorge. DIE LINKE will die
Privatisierung des Gesundheitswesens stoppen. Im Kapitalismus haben Privateigentum und
Gewinnstreben Vorrang. Das steht allerdings im Widerspruch zu medizinischen
Versorgungsgesichtspunkten. Krankenhäuser und Gesundheitsversorgung gehören in öffentliche Hand. Der Nutzen medizinischer Versorgung für die Patient*innen muss dabei wissenschaftlich bewiesen und für Betroffene transparent sein.
Das Gesundheitswesen, das wir wollen, ist:  
    • bedarfsgerecht
    • flächendeckend
    • wohnortnah
    • präventiv
    • solidarisch
Denn ein solidarisches Gesundheitssystem kann nur ohne Profitinteressen überleben.
Worauf wir dabei setzen?
    • regionale Gesundheitskonferenzen
    • Rekommunalisierung von privatisierten Krankenhäusern
    • mobile Arztpraxen und vernetzte Filial- und Gemeinschaftspraxen bzw. Polikliniken
    • kommunale Pflegedienste
    • Medikamente, Heil- und Hilfsmittel sowie Behandlung ohne Zuzahlungen, Zahnersatz, Brillen, Orthesen etc. ohne Zuzahlung  
    • eine akzeptanzorientierte Drogenpolitik sowie die Legalisierung von Cannabis
Was wir dafür brauchen sind Versorgungskonzepte, die  
    • sich an den Bedürfnissen der Menschen orientieren,
    • transparent sind und einen Nachweis über die Qualität von Medizinprodukten aller Art inklusive ihrer Preisbildung erbringen,
    • gute Arbeitsbedingungen für alle im Gesundheitssystem Beschäftigten bieten,
    • auf regionale Vernetzung aller im Gesundheitsbereich aktiven Akteure setzen.  
Was das bringt?
    • gesundheitliche Versorgung aller Menschen aufgrund ihres Bedarfes  
    • mehr Personal in Krankenhäusern und in der Pflege
Was muss dafür getan werden?
    • Das Gesundheitssystem muss neu ausgerichtet werden.
    • Die Gesundheitsversorgung muss von öffentlicher Hand organisiert werden.
    • Die Krankenhausplanung muss demokratisch legitimiert und wohnortnah organisiert werden.
    • Berufe rund um die Pflege müssen attraktiver und besser bezahlt werden.
Denn den bestmöglichen Gesundheitszustand erlangen zu können, ist ein Menschenrecht. Laut der Weltgesundheitsorganisation WHO müssen Einrichtungen sowie Leistungen des Gesundheitswesens einschließlich der pflegerischen Versorgung uneingeschränkt der bedarfsgerechten, flächendeckenden, wohnortnahen gesundheitlichen Versorgung der Bevölkerung dienen und allen Menschen unabhängig von ihrer sozialen, finanziellen und aufenthaltsrechtlichen Situation zur Verfügung stehen (WHO-Resolution 58.33, 2005). Für die Einhaltung dieses Menschenrechtes muss das Gesundheitssystem neu ausgerichtet werden.  
Gesundheitspolitik für die Menschen
Wer kennt das nicht? Überfüllte Arztpraxen und Abfertigung wie am Fließband. Brillen,
Zahnbehandlung, Zahnspangen und Medikamente kosten sehr viel Geld. Finanziell benachteiligte Menschen gehen nicht mehr zum Arzt oder zu Vorsorgeuntersuchungen, weil sie sich Krankheit nicht leisten können. Dazu kommen Belastungen durch die Veränderungen des Wettergeschehens und andere Aspekte des Klimawandels, die sich auf die Gesundheit auswirken. Steigende Temperaturen, häufigere Extremwetterereignisse wie Hitzewellen, Starkregen, Stürme, Hochwasser oder erhöhte UV-Belastung stellen neue Anforderungen an die Gesundheitsprävention und -versorgung der Menschen in den Kommunen.
Mehrere tausend Menschen sind ohne Krankenversicherung. Ihnen einen Zugang zur
Gesundheitsversorgung zu sichern, ist eine Verpflichtung linker Politik. DIE LINKE setzt sich dafür ein,
Gesundheitsdienste in kommunaler Trägerschaft mit aufsuchenden Ärzt*innen und medizinischen Fachkräften einzurichten, die dafür Sorge tragen, dass kein Mensch von der Gesundheitsversorgung ausgeschlossen bleibt. Armut macht krank. Krankheit macht arm.
Fast alle Gesundheitsreformen der vergangenen Jahre haben zu einer Verlagerung der Kosten auf Versicherte und Kranke geführt, haben Markt und Wettbewerb im Gesundheitswesen durchgesetzt mit der Folge von Über-, Unter- und Fehlversorgung sowie Vernichtung der im Konkurrenzkampf unterlegenen Einrichtungen – unter anderem schließen Krankenhäuser. Das
Krankenhausstrukturgesetz verschärft die Lage kleinerer Häuser, auch und vor allem im ländlichen Bereich. Arbeitsplätze und Ressourcen werden vernichtet. Unumkehrbare gesundheitliche und gesamtgesellschaftliche Schäden für die Bevölkerung werden dabei von den Regierungsparteien billigend in Kauf genommen.  
Für DIE LINKE ist kommunale Gesundheitspolitik entscheidend, um den Gesundheitszustand der
Bevölkerung auf Dauer zu sichern und zu fördern. Wir brauchen einen öffentlichen
Gesundheitsdienst, um das Recht auf Gesundheit für alle hier lebenden Menschen zu realisieren, die aus eigener Kraft dazu nicht in der Lage sind. Das Gesundheitsamt ist für kommunale
Gesundheitspolitik die unabdingbar notwendige Schaltstelle.     
Gesundheitswesen vor Ort – demokratisch legitimiert und transparent  
Das Gesundheitswesen als Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge muss vor marktradikalen Eingriffen geschützt werden. Stationäre, ambulante, rehabilitative und pflegerische Einrichtungen müssen wohnortnah so organisiert sein, dass sie für die betroffenen Menschen im Rahmen integrierter Versorgung ohne Barrieren optimal zusammenarbeiten. Ziel einer guten Gesundheitspolitik muss sowohl die Gesunderhaltung und medizinische Versorgung aller Menschen sein als auch die Verringerung sozialer Ungleichheit. Durch Gesundheitsförderung und Krankheitsprävention muss alles getan werden, um Krankheit zu verhindern.  
Kommunale Gesundheitspolitik ist für DIE LINKE eine Querschnittsaufgabe.
Um möglichst viele Menschen zu aktivieren und allen Einwohner*innen zu ermöglichen, sich für die eigene Gesundheit und für gesundheitliche Interessen einzubringen, braucht es verbindliche Gesundheitsziele und die strukturelle Verankerung der Maßnahmen durch ein demokratisch legitimiertes öffentliches Gesundheitswesen. Deswegen ist es wichtig, den heutigen öffentlichen Gesundheitsdienst nachhaltig zu stärken. Für die Gesunderhaltung der Bevölkerung und Vorbeugung von Krankheiten ist für DIE LINKE insbesondere kommunale Gesundheitspolitik entscheidend. Vor Ort streiten wir in den Räten und in der Öffentlichkeit dafür, dass Leitlinien zur Gesundheit eingehalten und praktisch umgesetzt werden. Zuständig ist in der Kommune das Gesundheitsamt als vor Ort tätige Behörde. Zu seinen Aufgaben gehört, das Recht auf Gesundheit für alle zu realisieren.
Was muss dafür getan werden?
    • Die medizinische Versorgung auf kommunaler Ebene durch medizinische Versorgungszentren und wohnortnahe kommunale Krankenhäuser ist für alle Menschen sicherzustellen.
    • Kostenlose Präventions- und Rehabilitationsangebote für alle sind bereitzustellen.
    • Regionale Gesundheitsberichterstattung ist einzuführen.
    • Die gesundheitlichen Risiken in der Region, in der Arbeitswelt und durch
Klimaveränderungen, Luft- und Wasserverschmutzung, Feinstaubbelastung sowie Einsatz von Breitbandantibiotika usw. sind zu erfassen, Gegenmaßnahmen festzulegen und einzuleiten. Dazu gehört auch die Erfassung der Versorgung einzelner Gruppen von Betroffenen in bestimmten Lebenslagen, zum Beispiel Kinder und Jugendliche, Hochbetagte, Menschen mit Behinderungen, Betroffene mit psychischen Erkrankungen, Suchtkranke oder Menschen mit Migrationserfahrungen.
    • Regionale Gesundheitsziele sind im Rahmen der kommunalen Gesundheitskonferenz auf Grundlage der Gesundheitsberichterstattung festzulegen und regelmäßig zu überprüfen. DIE LINKE fordert die Formulierung von Gesundheitszielen unter Beteiligung der Öffentlichkeit. Statt isolierter Einzelmaßnahmen soll ein abgestimmtes Gesamtkonzept für die Kommune bzw. die Region erarbeitet werden. Gesundheitsförderung und Prävention müssen im Gesamtkonzept enthalten sein. Der Zugang und die Ergebnisse der Gesundheitskonferenz müssen öffentlich sein. Nutzen und Qualität medizinischer Versorgung muss wissenschaftlich bewiesen sein und für die Betroffenen transparent gemacht werden – qualifizierte infektionshygienische Überwachung von medizinischen Einrichtungen (Krankenhäusern,
ambulant operierenden Einrichtungen, Arztpraxen, Pflege und Rehabilitationseinrichtungen) durch die Gesundheitsämter sicherstellen.      
Gute Gesundheitsversorgung auch auf dem Land
Wer in ländlichen Regionen lebt, erfährt die Unterversorgung mit wohnortnahen Ärzt*innen und Apotheken oder Krankenhäusern am eigenen Leib. Das wollen wir ändern. Wir wollen die Ausbildung und die Weiterbildung von Allgemeinmediziner*innen ausbauen. Das System von Einzelpraxen und der Aufgabentrennung zwischen niedergelassenen Ärzt*innen und Krankenhausärzt*innen muss überarbeitet werden. Insbesondere für Kommunen im ländlichen Raum schlagen wir verschiedene neue und auch bewährte alte Lösungen vor. Beispielsweise das Docmobil, bei dem Ärzt*innen in Kleinbussen unterwegs sind, oder speziell geschulte Gesundheitsfachkräfte, die Hausbesuche machen. Zur Reaktivierung dieses „Gemeindeschwester“-Modells bestehen erfolgreiche Projekte. Ein öffentlich gefördertes Fachkräfteprogramm (AGnES) könnte aber durch Übernahme nichtärztlicher Tätigkeiten Ärzt*innen entlasten. Apotheker*innen können niedrigschwellige Angebote (z. B. Bildtelefoniemodelle, die Aufgaben der Gesundheitsberatung, Prävention und Abgabeterminals) übernehmen. Ein weiterer guter Ansatz ist der Aufbau kommunaler Medizinischer Versorgungszentren (MVZ).  
Was muss dafür getan werden?
    • mobile Arztpraxen, vernetzte Gemeinschaftspraxen und kommunale Versorgungszentren schaffen, bessere Kooperation zwischen Krankenhäusern, Arztpraxen und Medizinischen Versorgungszentren sicherstellen
    • Arbeitszeitverkürzung und mehr Möglichkeiten der Teilzeit für Ärzt*innen  
    • Hausarztunterstützung durch Hausbesuche von speziell geschulten AGnES-Fachkräften (Arzt entlastende, Gemeinde-nahe, E-Health-gestützte Systemische Intervention)
    • barrierefreie Shuttle-Services zu Praxen und Medizinischen Versorgungszentren einrichten
    • wohnortnahe Apothekenversorgung (z. B. Apotheken-Terminals – Kommunikation mit Apotheker*innen per Monitor) sicherstellen
Krankenhäuser statt fabrikmäßiger Reparaturbetriebe  
Immer mehr Krankenhäuser stehen vor einem finanziellen Kollaps. Etwa ein Drittel aller Krankenhäuser macht Verluste.
Bis 1985 war es Krankenhäusern per Gesetz verboten, Gewinne zu machen. In den Jahren danach wurde dieses Verbot immer mehr aufgeweicht, bis es 2003 durch die Einführung der Fallpauschalen (DRG) völlig entfiel. Fallpauschalen als Festpreissystem fördern systematisch ein Denken und Verhalten in Markt- und Wettbewerbskategorien (Gewinn- und Verlustkategorien). Seither sind private Klinikketten (z. B. Fresenius-Helios, Sana, MediClin usw.) auf Einkaufstour.  
Während viele öffentliche Krankenhäuser rote Zahlen schreiben, sind Krankenhäuser für private Konzerne lukrativ. Privatkliniken machen auf Kosten der Allgemeinheit mit Versichertenbeiträgen und Steuermitteln Profit. Sie suchen sich Patienten nach größtmöglichem Gewinn aus (z. B. neue Kniegelenke oder Hüftarthrosen). Freigemeinnützige und kommunale Krankenhäuser kümmern sich jedoch auch um Patient*innen mit kostenintensiven Mehrfacherkrankungen. Auch
Entbindungsstationen und Notfallambulanzen dürfen nicht als ein Kostenfaktor betrachtet werden.
Sie sind Sozialstaatsgebot. Dies führt jährlich zu Defiziten von mehreren Millionen Euro bei diesen Häusern. Das ist schlecht für die Versorgung der Patient*innen und auch für die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten. Seit Jahren werden Beschäftigte etwa der Cafeterien, der Labore, der Hygiene sowie Reinigungskräfte in Servicegesellschaften ausgegliedert. Dies geschieht oft zu niedrigeren Löhnen und schlechteren Bedingungen. Inzwischen werden sogar Pflegekräfte über Servicegesellschaften und Leiharbeitsbetriebe eingestellt.
Was muss dafür getan werden?
    • statt Krankenhausschließungen eine demokratische wohnortnahe Krankenhausplanung, die sich am Versorgungsbedarf der Bevölkerung orientiert; Beschäftigte und Patienten*innen sind zu beteiligen
    • wirksame Kontrolle bei Infektionsschutz und Krankenhaushygiene durch Gesundheitsämter sicherstellen  
    • für mehr Personal in Krankenhäusern einsetzen
    • Tarifverträge für alle im Krankenhausdienst Beschäftigte anwenden
    • Privatisierung von Krankenhäusern verhindern und bereits privatisierte Krankenhäuser rekommunalisieren  
    • Krankenhausschließungen verhindern
    • Kriterien der Landesregierung für Schließungen hinterfragen
    • öffentliche Gesundheitsvorsorge vor Privatisierung
    • ausgelagerte Dienste (Reinigung, Küche, Labor u. a.) zurück in Klinikbelegschaft integrieren
    • regionale Zusammenarbeit von Krankenhäusern (Krankenhausverbünde mit Arbeitsteilung zwischen Spezialisierung, Grund- und Regelversorgung) fördern
Pflegerische Versorgung kommunal steuern  
Pflege ist Aufgabe der Gesellschaft und Bestandteil kommunaler Daseinsvorsorge. Menschen haben ein Recht auf eine würdevolle und bedarfsgerechte pflegerische Versorgung. Diese muss gerecht finanziert und solidarisch organisiert sein.
Pflegerische Versorgung ist eine physisch und psychisch äußerst anstrengende und anspruchsvolle Arbeit, die nicht angemessen anerkannt und vergütet wird. Der Arbeitsalltag von Pflegekräften ist gekennzeichnet von Arbeitsverdichtung und starren Zeitvorgaben. Aufgrund der Unterfinanzierung ist die Personalbemessung im stationären und ambulanten Pflegebereich viel zu niedrig. Nicht einmal der Mindestpflegebedarf, den der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) feststellt, wird gedeckt. In der ambulanten und stationären pflegerischen Versorgung muss jeder Handgriff minutengenau abgerechnet werden. Körperbezogene Pflege findet fast ausschließlich im Akkord statt. Gespräche und soziale Bedürfnisse bleiben auf der Strecke. Darunter leiden die von Pflege abhängigen Menschen und das Personal. Dass Menschen, die von Pflege abhängig sind, heute in der Regel in stationären Einrichtungen dennoch ein menschenwürdiges Leben führen können, liegt an dem besonderen Einsatz der Pflegekräfte und des übrigen Personals. Mit hoher Motivation, Mitgefühl und großem Engagement leisten sie oft weit mehr als vertraglich vereinbart und in ihren Arbeitszeiten zu schaffen ist. Dies kann auf Dauer nicht durchgehalten werden, und viele Fachkräfte verlassen nach einigen Jahren ihren Beruf oder werden selbst krank.
Begutachtungsverfahren erfassen den individuellen Bedarf an Pflege oft nicht. Menschen mit Pflegebedarf müssen selbstbestimmt entscheiden können, ob sie ambulante, teilstationäre Pflege- oder Assistenzleistungen in Anspruch nehmen möchten. Geänderte Familienstrukturen und Erwerbsbiografien von Frauen erfordern neue Lösungen für einen Verbleib zu Hause. Im häuslichen Umfeld muss dem Pflegebedarf ebenfalls mit qualifizierten professionellen Pflegepersonen entsprochen werden.
Missstände wie Fachkräftemangel und Unterfinanzierung sind Folgen politischer Fehlsteuerung. Für DIE LINKE sind das Leitbild der Solidarität und das Recht auf gesellschaftliche Teilhabe Maßstab im Pflegebereich.  
     
Was muss dafür getan werden?
    • Ausbau alternativer Wohn- und Versorgungsformen für Menschen mit Pflegebedarf
    • kommunale Hilfestrukturen, die soziale Teilhabe für die Betroffenen in der Mitte der Gesellschaft gewährleisten
    • kommunale Pflegedienste und Sozialstationen aufbauen
    • Erhalt kommunaler Pflegeeinrichtungen und Kommunalisierung privater Einrichtungen
    • Zusammenarbeit von Pflegeeinrichtungen und Sozialstationen bei der Betreuung von Menschen mit Pflegebedarf
    • Weiterentwicklung der kommunalen Pflegekonferenz dahingehend, dass alle Betroffenen und Beteiligten (Pflegekassen, MDK, Sozialämter, Staatsanwaltschaft, Heimaufsicht, Angehörigenvertreter, Einrichtungen, Servicestelle Hospizarbeit, Demenznetzwerk, Pflege- und Wohnberatung, Ombudsleute) Wissen austauschen und gemeinsam Ziele festlegen
    • persönliche Assistenz zur gesellschaftlichen Teilhabe und zu Freizeitmaßnahmen Forderungen:
    • Stationäre Pflegeeinrichtungen, für Jung und Alt, müssen wohnortnah, am ÖPNV angebunden und gut erreichbar sein.  
    • Ausbau der am Bedarf orientierten, ambulanten und stationären Palliativversorgung  
    • Entwicklung kultursensibler Pflegekonzepte  
    • Rekommunalisierung bei Trägerwechsel eines Alten- und Pflegeheimes
    • Durchsetzung der kommunalen Trägerschaft bei Neubauten
    • Aufbau von kommunalen Pflegediensten  
 
Kurzzeitpflegeeinrichtungen:
Ist die Pflege zu Hause für einen bestimmten Zeitraum nicht gewährleistet, bietet die professionelle Kurzzeitpflege den pflegebedürftigen Menschen die Möglichkeit, stationäre Pflege in Anspruch zu nehmen. Oft übernehmen Angehörige – bis über die Grenzen ihrer Belastbarkeit hinaus – die pflegerische Versorgung. Erkranken die Pflegenden oder bedürfen sie einer Entlastung, so benötigt der pflegebedürftige Mensch einen Platz in der Kurzzeitpflege. Wohnortnah und unmittelbar, was sich in der Praxis als enorm schwierig erweist. Ambulant vor stationär, erfordert auch weitergehende Strukturen als nur die punktuelle Versorgung durch ambulante Pflegedienste.
Forderungen:
    • Ausbau der Kurzzeitpflegeplätze  
    • Errichtung von Kurzzeitpflegestationen  
    • Gewährleistung von kultursensibler Kurzzeitpflege

Tagespflege

Tagespflege ist für die Menschen geeignet, die zwar keine durchgehende stationäre Pflege benötigen, allerdings eine kontinuierliche Unterstützung in der Grundpflege bedürfen. Gute Tagespflege unterstützt individuell den Tagesablauf, schafft Sozialkontakte, bietet anregende Freizeitgestaltung und wirkt Vereinsamungstendenzen entgegen. DIE LINKE unterstützt Tagespflege, die auf Mehrgenerationskonzepten basiert.
Forderungen:
    • bedarfsorientierte und wohnortnahe Tagespflegeeinrichtungen für Jung und Alt
    • kommunale Freizeitangebote für Menschen mit Unterstützungsbedarf
„Armut macht krank – Krankheit macht arm“
Benachteiligung, Verelendung und Ausgrenzung sind akute Gesundheitsrisiken und können nachweislich das Leben von armutsbetroffenen Menschen um zehn und mehr Jahre verkürzen. Wer einkommensarm ist, der ist häufiger krank: Herzerkrankungen, Schlaganfall, Krebs- und
Lebererkrankungen betreffen Ärmere häufiger als Reiche. Besonders betroffen sind wohnungslose
Menschen. Viele von ihnen werden etwa durch Gebühren, fehlende Krankenversicherung oder Misstrauen abgeschreckt, zu Ärzt*innen zu gehen, obwohl 90 Prozent von ihnen eine ärztliche Behandlung brauchen.  
Besonders betroffen sind auch Menschen mit Migrationsgeschichte. Sie sind doppelt so häufig armutsgefährdet wie der Bevölkerungsdurchschnitt und gehen nicht selten einer die Gesundheit gefährdenden beruflichen Tätigkeit nach.
Auch Erwerbslosigkeit verkürzt das Leben, macht häufiger krank und geht mit doppelt so häufigen psychischen Leiden einher wie dies im Bevölkerungsdurchschnitt der Fall ist. Erwerbslose weisen bei allen seelischen und körperlichen Erkrankungen ein signifikant erhöhtes Risiko auf. Ähnliche Zahlen gelten für Alleinerziehende.  
Krankheiten kosten Geld. Arme Menschen können sich Zuzahlungen und Aufwendungen für Gesundheitsleistungen oft nicht leisten oder das Geld fehlt an anderer Stelle. Obwohl allen bisherigen Bundesregierungen bekannt war, dass das individuelle Gesundheitsverhalten mit dem Sozialstatus verknüpft ist, wurde bisher nichts an diesen ungerechten Verhältnissen geändert, sondern die Betroffenen sich selbst überlassen.
DIE LINKE will mit dieser täglichen Ungerechtigkeit brechen. Gesundheit darf nicht länger von persönlichem Reichtum abhängig sein.
Was muss dafür getan werden?
    • ein unabhängiges und aufsuchendes Beratungssystem mit unterstützender Begleitung und Hilfestellung schaffen; Medikamente, Heil- und Hilfsmittel sowie Behandlung ohne
Zuzahlungen; Zahnersatz, Brillen und Verhütungsmittel auf Rezept ohne Zuzahlungen, ggf. Übernahme der Kosten durch die Kommune; kostenlose Abgaben von Verhütungsmitteln durch Beratungsstellen durch die Kommunen finanzieren
    • gesundheitsförderliche Maßnahmen im nahen Lebensumfeld, besonders in Wohnquartieren mit niedrigem Durchschnittseinkommen anbieten

Für eine akzeptanzorientierte Drogenpolitik in der Kommune

Trotz der seit Jahrzehnten herrschenden repressiven Verbotspolitik sind auch in den nordrheinwestfälischen Städten und Gemeinden illegalisierte Substanzen flächendeckend verfügbar. Im Gegensatz zu den legalen Drogen Alkohol und Tabak sowie frei verkäuflichen Medikamenten sind die „illegalen“ Drogen nur unter gesundheitlich häufig sehr bedenklichen Risiken für die
Verbraucher*innen auf dem Schwarzmarkt erhältlich. So werden Substanzen für den Verkauf auf dem Schwarzmarkt gestreckt und verunreinigt. Das Gesundheitsrisiko für die Konsument*innen steigt durch die verunreinigten Produkte.  
Die strafrechtlichen Konsequenzen, die das Betäubungsmittelgesetz für den Besitz und Erwerb von illegalisierten Substanzen enthält, erhöhen zusätzlich die Gefahren für die Drogengebraucher*innen.
Gefängnis, Führerscheinverlust, soziale Desintegration und Jobverlust sind die Folgen der Verbotspolitik. Dies ist unverhältnismäßig und stellt einen schweren Eingriff in die Bürger*innenrechte dar.  
Eine linke Drogenpolitik verharmlost die Gefahren von Drogen nicht, ganz gleich, ob sie das Etikett „legal“ oder „illegal“ tragen. Sie nimmt aber zur Kenntnis, dass Drogen allseits verfügbar sind, dass die Verbotspolitik dies nicht verhindert und nur eine umfassende staatliche Regulierung aller Drogen dem Gesundheits- und Jugendschutz gerecht werden kann.  
Den Risiken und negativen Auswirkungen des Drogenkonsums – darüber ist sich die Fachwelt weitestgehend einig – kann man mit Mitteln des Strafrechts und der Kriminalisierung von Konsument*innen in keiner Weise effektiv begegnen.
DIE LINKE setzt sich für eine menschenwürdige Drogenpolitik ein, die präventiv, sachlich und glaubwürdig Aufklärung über die Wirkung und Risiken der unterschiedlichen legalen und „illegalen“ Drogen leistet. Dies ist auch die Bedingung dafür, dass ein selbstverantwortlicher Umgang, also Drogenmündigkeit, mit Substanzen entwickelt werden kann.  
Ambulante Suchthilfe als kommunale Daseinsvorsorge
Wenn Drogenkonsum problematische Formen annimmt, muss schnell, unkompliziert und bedarfsgerecht Hilfe geleistet werden können. Zu einer humanen und rationalen Drogenpolitik gehören neben Präventions- und Informationsangeboten vor allem akzeptanzorientierte und niedrigschwellige therapeutische Hilfen. Im Rahmen der kommunalen Daseinsvorsorge ist daher die Finanzierung ambulanter Suchthilfen zu gewährleisten und bei Bedarf auszubauen.  
Legalize it – mit Modellprojekten in der Gemeinde die Legalisierung von Cannabis vorantreiben    
Aus vielerlei Gründen ist die Legalisierung von Cannabis – auch als erster Schritt hin zu einer allgemeinen vernünftigen, sachorientierten Drogenpolitik – seit langem überfällig. Auf kommunaler Ebene besteht die Möglichkeit, einige Schritte in Richtung einer fortschrittlichen Drogenpolitik zu unternehmen. Dazu gehören die Einrichtung von Modellprojekten zu regulierter, legaler Abgabe von Cannabis und die Orientierung am uruguayischen Modell. DIE LINKE wird sich in Gemeinderäten dafür gemeinsam mit Initiativen vor Ort einsetzen.  
Mehr Drogenkonsumräume und ein flächendeckendes Substitutionsangebot
Konsument*innen illegalisierter Substanzen haben häufig keine Möglichkeit, in einem sicheren
Rahmen zu konsumieren. Daher findet der Konsum im öffentlichen Raum statt. Die herrschende Politik reagiert darauf zumeist repressiv mit Platzverweisen und erhöhtem Polizeieinsatz. Als LINKE fordern wir, dass flächendeckend in allen Kommunen Dogenkonsumräume mitsamt medizinischer Notfallbetreuung eingerichtet werden. Dort ist ein sicherer Konsum möglich. Drogenkonsumräume können zudem ein niedrigschwelliges Angebot beinhalten, um Therapiemöglichkeiten zu vermitteln.
Damit Drogengebraucher*innen wissen, was in ihren Drogen enthalten ist, sollten
Drogenkonsumräume ein so genanntes Drug-Checking anbieten, also die chemische Prüfung der Inhaltstoffe der Drogen. Dies ist ein wichtiger Beitrag zur Schadensminimierung.  
Ein großes Problem für Drogenkonsument*innen ist der Mangel an substituierenden Ärzt*innen, vor allem im ländlichen Raum. DIE LINKE setzt sich dafür ein, dass die Gemeinden das Gespräch mit lokalen Ärzteschaften suchen, um Therapieangebote auszubauen und wohnortnah zu gestalten.    Neben den bereits erwähnten und hier dargelegten Forderungen für eine menschenwürdige
Drogenpolitik auf kommunaler Ebene fordert DIE LINKE die Ausweitung von heroingestützten
Behandlungsmöglichkeiten, der so genannten Originalvergabe, auch in kleineren Kommunen. Es darf nicht sein, dass nur Bewohner*innen von Großstädten Zugang zu dieser Behandlungsform erhalten.
Unser Grundziel als LINKE ist es, die kommunale Drogenpolitik so zu gestalten, dass
Drogengebraucher*innen flächendeckend Hilfe erhalten können, Gefahren für ihre Gesundheit minimiert werden und gesellschaftlicher Ausgrenzung von Drogenkonsument*innen entgegengewirkt wird.    
Migration und Gesundheitsförderung  
Das Thema Migration prägt unsere Gesellschaft in vielerlei Hinsicht und ist deshalb auch ein wichtiger Aspekt der Gesundheitspolitik auf kommunaler Ebene. Die Menschen mit Migrationshintergrund gelten in Bezug auf Gesundheitsförderung und Prävention als schwer erreichbare Gruppe. Um sie aus der „Unsichtbarkeit“ herauszuholen, ist es notwendig, andere Informationsbedarfe und Beratungserfordernisse zu bedienen. Nur so kann der gleichberechtigte Zugang zu Gesundheits- und Pflegeleistungen für Migrant*innen erreicht werden. Zielgruppen dieser Angebote sind Ältere, Kinder, Jugendliche und vielfach Frauen.  
Was muss dafür getan werden?
    • Bereitstellung eines öffentlichen Gesundheitsdienstes mit speziell geschulten pflegerischen Mitarbeiter*innen mit entsprechenden Sprachkenntnissen der Zielgruppen (kultursensible Pflege)
    • öffentliche Gesundheitsversorgung für alle Menschen gleichwertig mit und ohne Krankenversicherung

Bildung ist nicht mit Bildungsabschlüssen zu verwechseln, ist nicht Ausbildung, nicht Qualifikation und auch kein Kanon eines legitimierten hochkulturellen Wissens, aber auch kein Quizwissen. Vielmehr vertreten wir einen Bildungsbegriff, der sich der Funktionalität ökonomischer
Verwertung und sonstiger Instrumentalisierung entzieht. Ausgangspunkt einer solchen Bildung ist die Möglichkeit der Entfaltung des Menschen. Bildung in diesem Verständnis zielt auf individuelle und kollektive Mündigkeit, Emanzipation und Aufklärung, ist an Humanität, Reflexivität, Kritik und Selbstbestimmung gebunden. Kritisch ist Bildung, weil sie sich für vernünftige und menschenwürdige gesellschaftliche Verhältnisse einsetzt und nach den Möglichkeiten einer besseren politischen und gesellschaftlichen Praxis fragt.  
Denn insbesondere in einem wohlhabenden Land wie Deutschland ist es ein Skandal, wie wenig in Bildung investiert wird und in welchem Ausmaß gute Bildung nach wie vor vom finanziellen Status der Eltern abhängt.
Worauf wir dabei setzen?
    • grundlegende Reform des Bildungssystems („Eine Schule für alle“)
    • einen Schulsozialindex, um Ungleiches ungleich zu behandeln
    • interkommunale Zusammenarbeit in der Schulentwicklungsplanung für ein breitgefächertes schulisches Angebot
Was wir dafür brauchen ist ein Bildungssystem, das
    • Schüler*innen demokratisch partizipieren lässt,
    • in Personal, Schulbau und Materialien investiert,
    • die Verschiedenheit sowohl der Schüler*innen als auch des Schulumfeldes berücksichtigt,
    • auf Fort- und Weiterbildung des pädagogischen Fachpersonals setzt.
Was das bringt?
    • eine qualitativ hochwertige Bildung aller Kinder und Jugendlichen
    • gesellschaftliche Teilhabe
    • Bekämpfung sozialer Ungleichheit  
Was muss dafür getan werden?
    • Neue Schulen müssen durch die öffentliche Hand errichtet werden.
    • Bestehende Schulgebäude müssen orientiert an den Erkenntnissen fortschrittlicher Pädagogik umgestaltet werden.
    • Kommunen müssen einen Materialfonds für Schüler*innen aus finanzschwachem Umfeld auflegen.
    • Für Grundschulen muss ein hundertprozentiges Ganztagsplatzangebot konzipiert werden.
Als DIE LINKE erachten wir eine gebührenfreie und qualitativ hochwertige Bildung aller Kinder und Jugendlichen als eine Selbstverständlichkeit. Wir sind der Meinung, eine umfassende Bildung fördert nicht nur die persönliche Entwicklung der Kinder und Jugendlichen, sondern bildet zugleich die Basis für die gesellschaftliche Teilhabe und ist Teil des Kampfes gegen soziale Ungleichheit. Um eine gerechte Bildung zu garantieren, sind Investitionen in den Bereichen Schulbau, Personal sowie Materialien dringend notwendig. Auf kommunaler Ebene erschließen sich daher einige Handlungsschritte.
Schulbau bedarfsgerecht gestalten und finanzieren
Schulbau in den Kommunen scheitert in NRW oftmals an den Bedingungen „armer Städte“, die durch den Stärkungspakt Stadtfinanzen und den Zwang zum Personal- und Ausgabenabbau nicht die benötigten Kredite für Investitionen aufnehmen können.  
Daher will DIE LINKE Möglichkeiten vor Ort prüfen, wie die benötigten Schulneubauten durch Zusammenarbeit mit rein öffentlichen Wohnungsbaugesellschaften sofort errichtet werden können und in einem Miet-Kauf-Modell dennoch in der Verfügungsgewalt und dem Eigentum der öffentlichen Hand bleiben. Neue Schulbauten sollten so geplant werden, dass sie nicht nur den gegenwärtigen Ansprüchen von Schulen genügen, sondern auch als Stadtteilzentren und Orte der Erwachsenenbildung genutzt werden können.  
Wie sollten gute Schulgebäude aussehen? Kinder brauchen Sonne, Luft und Freiraum für Bewegung, Kommunikation und Gestaltung in der gesamten Schule. Sie brauchen multifunktionale Räume ausgestattet mit vielfältigen Materialien, so dass das Lernen an ihren Bedürfnissen ausgerichtet werden kann. Es muss Räume geben für kleinere und größere Lerngruppen, für Recherche, Forschung und Übung in Einzelarbeit, für die Arbeit an Projekten und Werkstücken sowie für Präsentationen auf einer Bühne für die ganze Schulgemeinschaft. Dazu kommen moderne und gut ausgestattete Sporthallen und zusätzliche Räume im Rahmen der Inklusion. Auch für die interkulturelle Öffnung sind weitere Begegnungs- und Beratungsräume nötig.
Was muss dafür getan werden?    
    • Aktualisierung der Schulentwicklungspläne durch die Schulämter, damit diese steigenden Geburtenzahlen, Migration und modernen pädagogischen Konzepten gerecht werden
    • stärkere Zusammenarbeit zwischen den Nachbarkommunen bei der
Schulentwicklungsplanung und insbesondere eine gemeinsame Schulentwicklungsplanung benachbarter kreisangehöriger Kommunen
    • Schulneubau sowie Neugestaltung und Ergänzung bestehender Schulgebäude orientiert an den Erkenntnissen fortschrittlicher Pädagogik und neuen Anforderungen durch Inklusion  
    • Naturräume als Lernorte in die Planungen von Schulneu- und -umbauten einbeziehen
    • Errichtung neuer Schulgebäude durch die öffentliche Hand orientiert an den Erkenntnissen moderner Pädagogik und neuen Anforderungen durch Inklusion
    • digitale Infrastruktur auf den modernsten Stand ausbauen   
Armut als Bildungshemmnis
Armut beschämt, Armut grenzt aus, Armut macht krank. Alles, was man aus der Armutsforschung weiß, trifft auch auf Kinder und Jugendliche in den Schulen zu. Dass Armut der Schüler*innen ein Resultat der familiären Einkommensarmut ist und nur durch ausreichendes Familieneinkommen geändert werden kann, ist unstrittig. Dennoch kann auch vor Ort etwas getan werden. Um soziale Ungleichheit zu bekämpfen, fordert DIE LINKE eine Schule für ALLE als Ganztagsschule. Das streng gegliederte Schulsystem wollen wir abschaffen. Forscher*innen und Studien zeigen regelmäßig auf, wie schlecht dieses im internationalen Vergleich abschneidet.
Grundschule  
Klassengrößen dürfen Kommunen nach der Schulgesetzänderung kommunal regeln. Dadurch entstehen in vielen Kommunen in dicht besiedelten Quartieren übervolle Klassen, wohingegen in lockerer Bebauung oftmals sehr kleine Klassen vorherrschen. Hier werden LINKE Kommunalvertretungen auf die Verteilung der kommunalen Klassenzahlen achten und kleine Klassen insbesondere in Grundschulen mit vielen sozial und/oder bildungsbenachteiligten Kindern einrichten.
Der für 2025 angekündigte Rechtsanspruch auf einen Platz an einer Ganztagsgrundschule birgt für die Kommunen die Herausforderung, die Kapazitäten zügig auszubauen. Zwar sind 90 % der Grundschulen in NRW offene Ganztagsschulen, aber weniger als die Hälfte der Grundschüler*innen hat einen Ganztagsplatz. Damit jedes Kind zukünftig einen Ganztagsplatz bekommt und Wartelisten der Vergangenheit angehören, sind große Anstrengungen beim ohnehin problematischen Schulbau nötig: Es braucht vielerorts Investitionen in Räume für Mittagsverpflegung und erweiterte Räume für Ganztagsangebote. Das Bundesinvestitionsprogramm wird dafür nicht ausreichen.  DIE LINKE fordert auf kommunaler Ebene:
    • sofortige Ausbauplanung für eine 100%-Versorgung im Grundschulganztag  
    • Ausbau der Ganztagsplätze besonders in benachteiligten Sozialräumen  
    • Suche nach neuen geeigneten Ausbaukonzepten bei Platzmangel
Die strukturelle Unterfinanzierung des offenen Ganztags im Primarbereich führt zu einer oft minderen Qualität der Angebote für die Schülerinnen und Schüler, zu Elternbeiträgen und zu prekären Arbeitsbedingungen für die Ganztagskräfte. Das ist bei offenen Ganztagsmodellen schwerlich zu verhindern, sodass DIE LINKE sich auf Landesebene für die flächendeckende Einführung gebührenfreier, gebundener Ganztagsangebote einsetzt.  Solange diese nicht realisiert sind, fordert DIE LINKE
    • die vollständige Finanzierung der Ganztagsgarantie nach dem Konnexitätsprinzip  
    • die auskömmliche Finanzierung des offenen Ganztags vom Land, auch für die Qualitätsverbesserung
Sekundarstufe I
Elternbefragung – kommunale Schulentwicklungsplanung
Immer wieder werden Eltern auf der Suche nach einem Gesamtschulplatz oder nach
Ganztagsschulen abgewiesen. Daher setzen sich LINKE für Elternbefragungen ein, nach denen sich die kommunale/Kreis-Schulentwicklungsplanung laut Schulgesetz richten muss. Dieses Recht der Eltern auf Planung nach ihren Wünschen wird oftmals mit Füßen getreten. Damit könnte auch endlich das Recht auf einen Gesamtschul-/Sekundarschul-/Ganztagsplatz umgesetzt werden.
Sekundarstufe II
Viele Gymnasien und Gesamtschulen haben in der Oberstufe zu wenige Schülerinnen und Schüler, um ein breit gefächertes Wahlangebot an Leistungskursen und Grundkursen aufrechtzuerhalten. Das führt zu einem eingeschränkten Bildungsangebot. Dem versuchen viele Schulen durch Kooperation zu begegnen, was mit zeitraubendem Ortswechsel für Lernende und enormem Aufwand für Lehrkräfte und Schulorganisation verbunden ist. Zudem ist die Kooperation zwischen unterschiedlichen Fächern für Projekte in mehreren Schulen kaum zu bewerkstelligen.
Daher setzt sich LINKE-Kommunalpolitik für Oberstufenzentren in der gymnasialen Oberstufe ein, die mehrere Oberstufen vor Ort zusammenfasst. Langfristig könnten diese Oberstufenzentren auch mit den Berufskollegs zusammenarbeiten, um weitere Qualitätssteigerungen und ein größeres Angebot zu erreichen.
Inklusion im Bildungsbereich
Inklusion muss von den Beteiligten aus gedacht, nicht nach Ressorts verwaltet werden.
Deshalb werden LINKE-Kommunalvertretungen eine integrierte Förderplanung einfordern, die die Unterstützung für die Betroffenen aus den verschiedenen Bereichen sicherstellt und die Organisation der verschiedenen Fördermaßnahmen nicht den Eltern aufbürdet.
Bisher gibt es noch in den Kommunen Gebäude der Förderschulen. Auch wenn zukünftig Inklusion die Abtrennung nicht mehr vornimmt, sollen diese Räume doch erhalten bleiben, um Förderzentren für bestimmte Behinderungen zu ermöglichen, in denen die Förderung der Schülerinnen und Schüler, aber auch der Austausch und die Fortbildung des Personals stattfinden kann. Daher wird LINKE Kommunalpolitik eine Raumplanung für Inklusion einfordern.
Auch wenn sich DIE LINKE mit allen Kräften für die Verwirklichung einer inklusiven Gesellschaft ausspricht, so werden LINKE-Kommunalvertretungen dennoch in den nächsten Jahren übergangsweise der Einrichtung von inklusiven Schwerpunktschulen zustimmen, um den Prozess der Inklusion nicht auf Kosten der Qualität zu betreiben und die baulichen und personellen Umsetzungen sinnvoll gewährleisten zu können.
Schulentwicklung im ländlichen Raum  
Im ländlichen Raum wirkte sich die Prognose der sinkenden Schüler*innenanzahl auf die
Schulstruktur massiv aus: Grundschulen wurden geschlossen. Selbst Zusammenschlüsse von
Grundschulen, sogenannte Verbundschulen, haben nur eine aufschiebende Wirkung auf die Schließung. Das Prinzip „kurze Beine, kurze Wege“ findet aus Kostengründen nur noch als Lippenbekenntnis statt!  
Selbst die Kosten für die weitere Beförderung und der gerade für Grundschulkinder nachteilige Mehraufwand an Fahrzeit von bis zu 2 Stunden täglich ist kein Hindernis für den Schließungswahn. Da es schon seit langem keinen reinen Schülerverkehr mehr gibt, kommen noch Wartezeiten im ÖPNV hinzu.
Wenn es nach der Grundschule dann zu den weiterführenden Schulen geht, kann sich die Kommune glücklich schätzen, die nach Gründung einer Sekundarschule wenigstens überhaupt noch ein Angebot für Fünftklässler machen kann.  
Kommunen ohne Schulangebot verlieren an Attraktivität; die Folgen sind sofort spürbar: Abwanderung! Wer ein gutes und breites Bildungsangebot bieten kann, der kann auch jetzt schon mit Zuzug rechnen. Dabei entscheiden sich immer mehr Eltern für einen Gesamtschulplatz; auch auf dem Lande liegen die Anmeldezahlen deutlich über denen der vorhandenen freien Plätze.  
Daher wird sich LINKE Kommunalpolitik weiterhin für Gesamtschulen bzw. Sekundarschulen einsetzen sowie für Oberstufenzentren, denn nur so ist auch im ländlichen Raum eine gute Schule für alle realisierbar.
Ausbildung: Berufskollegs – Ausbildungszentren  
Trotz angeblichen Mangels an Bewerberinnen und Bewerbern suchen viele Jugendliche vergeblich einen Ausbildungsplatz. Vor Ort finden sie zudem sehr viele und sehr unterschiedliche Beratungsangebote, die teilweise eher verwirren als helfen. Das Beratungsangebot muss sich zuvorderst an den Interessen der Jugendlichen ausrichten, nicht an Institutionen bzw. Schulformen.
Hier will LINKE Kommunalpolitik die kommunale Steuerung stärken: Berufskollegs, Arbeitsagentur, BiZ und kommunale Bildungsberatung sollen verknüpft werden, so dass Jugendliche einen zentralen Anlaufpunkt erhalten.
Weiterbildung  
Die LINKE NRW setzt sich ein für eine öffentlich verantwortete und getragene Weiterbildung und einen Ausbau der Volkshochschulen, der örtlichen, wohnortnahen Zentren für Weiterbildung. Das Angebot muss alle Bildungsbereiche umfassen, auch wenn ein besonderes Augenmerk und besondere Förderung sich angesichts der gesellschaftlichen Entwicklung richten muss auf die politische Bildung! Auch aufsuchende Ansprache- und Motivierungsformen gehören zum Aufgabenkatalog. Andere Einrichtungen und Träger sollten dieses öffentliche Angebot ergänzen, nicht ersetzen. Abwertung und Bedeutungsverlust der Weiterbildung, ihre selektierende Ausrichtung und die ausufernde prekäre Beschäftigung dort müssen dringend geändert werden.
Öffentliche Strukturen fördern und ausbauen
Gegen die fortschreitende Privatisierung und Kommerzialisierung wollen wir die öffentlich geförderten und verantworteten Weiterbildungsstrukturen ausbauen und stärken. Dies gilt besonders für die bundesweit über 900 Volkshochschulen, die den Kern der öffentlich geförderten Weiterbildung darstellen, bundesweit ortsnah vorhanden sind und die Grundversorgung an Weiterbildung vorhalten. Es muss verhindert werden, dass sie sich zunehmend dem Bildungsmarkt, seiner kommerziellen Ausrichtung, seinen selektiven Konkurrenzstrukturen und überwiegenden Projektfinanzierung unterwerfen müssen.
Viele Volkshochschulen sind außerdem Ansprechpartner für unterschiedlichste Zielgruppen, besonders auch für diejenigen, die zu ‚Verlierern‘ am Bildungsmarkt zählen.  
Im Aufbau kommunaler und regionaler Bildungsnetzwerke können Volkshochschulen eine wichtige Schnittstelle darstellen und eine flächendeckende Versorgung für alle Erwachsenen sichern.
Eine Perspektive der VHS und ihrer Angebote liegt in der Bildungsberatung, der aufsuchenden Bildungsarbeit bis hin zur Sozialraumentwicklung sowie in Aufbau und Anleitung virtueller Lernnetzwerke.  
Wir fordern
    • das Angebot zur Grundbildung der Bevölkerung entgeltfrei zur Verfügung zu stellen. Zur Grundbildung gehört für uns dabei alles, was zum Lehr- und Stoffplan der Sek I der allgemeinbildenden Schulen zählt.
    • Neben der Förderung von Menschen mit Grundbildungsbedarf und dem Nachholen von Schulabschlüssen zählen wir auch Folgendes zur grundlegenden, allgemeinwohlbezogenen
Weiterbildung: Integrationskurse für Migrantinnen und Migranten, Zugänge zum
Arbeitsmarkt, Übergänge zwischen Schule und Ausbildung, ein Zugang zur Hochschule für
Berufstätige, Umgang mit neuen Medien; diese sind ohne oder nur mit geringem Teilnehmerentgelt anzubieten. Die individuell aufzubringenden Entgelte dürfen nicht zum Teilnahmehindernis werden.
    • Besonders die politische Bildung muss wieder eine deutliche Aufwertung erfahren, statt immer mehr marginalisiert zu werden. Gerade in einer immer komplizierter und technischer werdenden Welt ist Aufklärung über gesellschaftspolitische Hintergründe und
Zusammenhänge notwendig. Aufgrund dieser Bedeutung der politischen Bildung müssen die
Angebote in der Regel entgeltfrei sein. Des Weiteren fordern wie eine Erweiterung des Bildungsurlaubs und weiteren Ausbau des Arbeitnehmerweiterbildungsgesetzes (AWbGNRW).
    • Zur Entfaltung einer eigenen, selbstbewussten Persönlichkeit und zur Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben haben auch die anderen Bereiche der Volkshochschule, die kulturelle Bildung, Gesundheitsbildung, berufliche Bildung und die  Fremdsprachen z. B. ihre Bedeutung für das öffentliche Leben und sind aus- statt abzubauen. Nach dem Prinzip der Einheit der Bildung gehören sie unbedingt dazu.
    • Um Menschen für eine Teilnahme an Weiterbildung zu motivieren, sie über ihre Möglichkeiten zu informieren, sind wohnortnah subjektorientierte, gender- und kultursensible Beratungsstellen in öffentlicher Trägerschaft einzurichten mit klientenzentrierten Konzepten, guten Rahmenbedingungen und professionellem, wissenschaftlich ausgebildetem Personal mit tariflicher Eingruppierung wie bei den Mitarbeiter/-innen der Volkshochschulen auch.
2. Prekäre Arbeit abschaffen  
In keinem anderen Bereich des Bildungswesens wird völlig selbstverständlich hingenommen, dass Unterrichtstätigkeit – und einiges mehr – vorrangig von Honorarkräften durchgeführt wird. Unter ihnen prekär Beschäftigte, die gering vergütet, das Ausfall- und Krankheitsrisiko ebenso allein tragen wie die Kosten zu ihrer sozialen Sicherung. Ihr Einkommen erreicht nach Abzug aller Abgaben oft nur die Höhe von Geringverdienern; viele müssen „aufstocken“! Damit ist Altersarmut programmiert. Sie können nicht die Bedingungen ihrer Arbeit und ihres Einkommens kollektiv aushandeln; Mitbestimmungsfunktionen sind ihnen weitgehend versperrt.  
Durch eine verlässliche und deutlich höhere Finanzierung der Erwachsenen- und Weiterbildung können mehr feste Stellen und tarifliche Bezahlung ermöglicht bzw. entsprechend hohe Honorare mit sozialer Absicherung (wieder) eingeführt werden. Wir fordern  
    • dass die Kommunen und die zuständigen Personalvertretungen den Status der Scheinselbstständigen als arbeitnehmerähnlich Beschäftigte anerkennen.  
    • Bei längerfristigen Angeboten und Maßnahmen sind den Honorarkräften feste bzw. zeitlich befristete Stellen zu tariflichen Konditionen anzubieten.
    • Den Selbstständigen, die das bleiben möchten, ist ein Honorar pro Unterrichtsstunde von mindestens 36 € zu zahlen; der Mindestlohn nach dem Branchentarifvertrag Weiterbildung kann hier keine Anwendung finden.
    • Mehr Stellen zu schaffen für Festangestellte mit tariflicher Entlohnung nach dem TVöD. Das setzt voraus, dass Maßnahmen- und Kurskosten mit realistischen, tariflichen Personalkosten kalkuliert und ausgeschrieben werden und die Förderung entsprechend ausgerichtet wird. Die Mehrkosten sind nicht auf die Teilnehmenden abzuwälzen.
    • Möglichkeiten einer effektiven und wirkungsvollen Interessenvertretung und
Mitbestimmung sind (wieder) einzuführen für das Personal und die Teilnehmenden in der Weiterbildung. (vgl. den Policy Brief 03/2016 des WSI zum Thema „Solo-Selbständigkeit in Deutschland. Aktuelle Reformoptionen“).
Studierende und Hochschulen vor Ort fördern!
Hochschulpolitik ist keine kommunale Aufgabe, aber die Studierenden und auch die Hochschule sind vor Ort. DIE LINKE vernachlässigt weder die Studierenden noch die Hochschulen.
    • Wohnen: DIE LINKE nimmt Wohnmöglichkeiten für Studierende vor Ort in den Blick und unterstützt Studierendenwerke beim Bau. Kommunaler Boden kann hierzu in Erbpacht vermietet werden, um der Wohnungsnot entgegenzuwirken.
    • Verkehrsanbindung: Bei der kommunalen Verkehrsplanung muss nicht nur die Anbindung an den ÖPNV gewährleistet sein, sondern auch die Abstimmung der Taktzeiten auf die Hochschulbedürfnisse.
    • Studierenden-Card: DIE LINKE will die Teilhabe an kulturellen und sportlichen Angeboten auch für Studierende ermöglichen.

Die Zusammensetzung unserer Gesellschaft ist in einem starken Wandel begriffen. Kunst und Kultur sind für LINKE Kommunalpolitik essenzieller Bestandteil des Lebens aller Menschen. Der Kulturauftrag des Landes NRW und seiner Kommunen genießt nach Art. 18 der Landesverfassung NRW Verfassungsrang. Kunst und Kultur dürfen aber nicht Zeitvertreib einiger weniger sein, sondern an Kultur müssen alle teilhaben können – unabhängig von Alter, Geschlecht oder ethnischer Herkunft.
Die Teilhabe an Kunst und Kultur, die wir wollen, ist:  
    • integrativ
    • zugänglich für alle unabhängig von finanziellen Mitteln Einzelner
    • vielfältig
    • bildend
Worauf wir dabei setzen?
    • institutionelle Förderung
    • Sozialtarife für einkommensschwache Menschen
    • ermäßigte Gebühren für Volkhochschulkurse   
    • kostenfreie Nutzung öffentlicher Bibliotheken
Was wir dafür brauchen ist eine Kulturpolitik, die:
    • geschlechtergerecht ist und kulturelle Vielfalt wertschätzt, • ihrem Verfassungsauftrag gerecht wird,
    • Erinnerungskultur fördert.
Was das bringt?
    • Förderung der Persönlichkeitsentwicklung
    • individuelle Bildung über den Schulbesuch hinaus
    • kulturelle Teilhabe für alle
Was muss dafür getan werden?  
    • Prekäre Beschäftigungsverhältnisse in der Kultur müssen abgeschafft werden.
    • Öffentliche Bibliotheken, Theater, Archive, Museen und städtische Musikschule müssen erhalten bleiben.  
    • Zentren der Off- und Soziokultur müssen gefördert werden.  
    • Hochkultur und freie Kultur müssen gleichgesetzt werden.
Denn eine lebendige und multikulturelle Kulturszene ist die Grundlage für gelebte Demokratie und das soziale Miteinander in den Städten und Gemeinden unseres Landes.
Kunst und Kultur  
Die Kommunen erhalten nach einem bestimmten Schlüssel Steuermittel für die kulturellen Aufgaben, die größeren Städte mehr, weil sie für das Umland größere und kostspieligere Kultureinrichtungen unterhalten sollen. Diese Schlüsselzuweisungen reichen allerdings nicht aus, um die vielfältigen kulturellen Aufgaben zu finanzieren. Die Mittel, die unsere Städte und Gemeinden für Kultur aufwenden, sind zudem höchst unterschiedlich. Insbesondere die Kommunen, die dem sogenannten Stärkungspaktgesetz unterliegen, geben unterdurchschnittlich wenig Geld für Kultur aus, weil die zur Verfügung stehenden Finanzmittel in den Schuldenabbau geleitet werden. So wird der Verfassungsauftrag unterlaufen.  
NRW war immer ein Einwanderungsland und bleibt es auch. Menschen aus anderen Ländern in der zweiten oder dritten Generation leben hier und sind Wandler*innen und Mittler*innen zwischen verschiedenen Kulturen. Das gilt in gleichem Maße für Geflüchtete. In den Großstädten NRWs wird bald jede*r zweite Einwohner*in einen Migrationshintergrund haben. In der Jugendbevölkerung ist dieser Anteil bereits erreicht oder wird sogar überschritten. Alle Menschen sind uns willkommen und mit ihnen auch ihre vielfältige und unterschiedliche Kultur.
Es ist eine der wichtigsten Aufgaben der Kulturpolitik, sich dieser wachsenden kulturellen Vielfalt zu öffnen, sie zu beleuchten, zu fördern und den Kulturschaffenden eine Möglichkeit der Präsentation zu geben. Eine lebendige Kulturpolitik muss gewährleisten, schaffenden Künstler*innen und Denker*innen, egal woher sie kommen, eine Plattform des Austauschs zu bieten, die den freiheitlichen Diskurs und das Beisammensein ermöglicht. Kultur kann ohne integrative Bestandteile nicht funktionieren.
Kulturschaffende
Der überwiegende Teil der Menschen, die beruflich mit Kultur zu tun haben, wird schlecht bezahlt und arbeitet unter prekären Bedingungen. Frauen und Menschen mit einem anderen kulturellen Hintergrund sind in den Führungspositionen der Kultureinrichtungen und der Kulturverwaltungen weit unterrepräsentiert, obwohl gerade sie besonders zur kulturellen Vielfalt und kulturellen Entwicklung beitragen könnten. Achtzig Prozent der Tätigen im Kultursektor sind weiblich, wobei die leitenden Positionen überwiegend von Männern besetzt sind.
LINKE Kommunalpolitik fordert:
    • nachhaltige und auskömmliche Finanzierung der Kunst- und Kulturschaffenden
    • geschlechtergerechte Besetzung aller Stellen im Kultursektor, insbesondere bei leitenden Positionen
    • Lohnfairness zwischen Frauen und Männern bei gleichwertiger Arbeit
    • Festanstellung von Künstler*innen an Schulen, Musikschulen und Volkhochschulen  
    • institutionelle Förderung von Künstler*innen und Kultureinrichtungen, statt ausschließlicher Projektförderung; kommunale Beratungsangebote zur Projektförderung
    • Gleichsetzung der Hochkultur mit der freien Off- und Subkultur bei der Projektförderung
    • demokratische Verteilung von Spenden und Sponsorengeldern   
Kulturelle Teilhabe im Sinne einer umfassend inklusiven Kultur für alle Menschen
Teilhaben an Kultur heißt nicht nur preiswerte Theater- oder Konzertkarten, ermäßigte Gebühren für Volkhochschulkurse oder die kostenfreie Nutzung der öffentlichen Bibliothek. Teilhabe an Kultur beinhaltet auch, selbst aktiv werden zu können, sein eigenes kreatives Potential zu entdecken und entwickeln zu können, unabhängig von Bildung und Einkommen. Der Zugang zu Kunst und Kultur ist individuell unterschiedlich. Finanzielle Hindernisse sowie soziale und bildungsmäßige Unterschiede existieren weiterhin.
Kulturelle Bildung beginnt institutionell in den Kindertagesstätten, findet im Schulalltag statt und begleitet die Bürger*innen in der Erwachsenenbildung und in den Kultureinrichtungen. Sie bietet einen wesentlichen Beitrag zur Persönlichkeitsentwicklung. Kulturelle Angebote müssen für Menschen aller Altersgruppen zugänglich sein – unabhängig von ihrer sozialen Lage, einer Beeinträchtigung oder ihrer ethnischen Herkunft.  
LINKE Kommunalpolitik fordert:
    • kostenfreie Zugänglichkeit zu Museen und Ausstellungen als Träger öffentlichen Kulturgutes
    • freien Eintritt in Theater und Oper für Leistungsbezieher*innen (SGB II, SGB XII, Rentner*innen)
    • kostenfreie musische Förderung von Kindern von Leistungsbezieher*innen über das Bildungs- und Teilhabepaket und andere Projekte, wie den Kulturrucksack, hinaus
Kultureinrichtungen und Orte der Erinnerungskultur in Städten und Gemeinden
Öffentliche Kulturförderung wird wie viele Leistungen der allgemeinen Daseinsvorsorge in den Städten und auch in ländlichen Gemeinden zusammengestrichen, obwohl Kultur sich besonders und unmittelbar auf die Lebensqualität auswirkt. Bibliotheken, Musikschulen, Theater und Museen müssen mit immer knapper werdenden finanziellen Mitteln auskommen. Daran ändert auch das vom Land verabschiedete Kulturfördergesetz nichts. Daher ist es eine wichtige Aufgabe linker
Kommunalpolitik, in den Stadt- und Gemeinderäten auf die Bedeutung von Kunst und Kultur für den Zusammenhalt der Gesellschaft zu verweisen und die erforderlichen finanziellen Mittel zu fordern.
Kultur bestimmt die Art, wie wir leben, unseren privaten Alltag bis zum sozialen Miteinander im öffentlichen Raum, bestimmt die Gestalt unserer Städte und unsere Vorstellung von menschlichem Leben, bestimmt, was wir hören, sehen, fühlen und schmecken. Kunst bedeutet Schönheit, Wahrheit, den Erhalt und die Verwirklichung menschlichen Daseins. Kunst ist frei und darf nicht politisch instrumentalisiert werden.  
Die Aufgabe von Kulturpolitik geht aber darüber hinaus. Sie ist eine Querschnittsaufgabe, die Stadtplanungs- und Integrationspolitik, Bildungs- und Jugendpolitik, Sozial- und Wirtschaftspolitik gleichermaßen betrifft. Sie ist dem Erhalt der schöpferischen Leistungen, aber auch dem Erhalt des Gedächtnisses der Menschheit, den Archiven, Zentren der Erinnerungskultur und Gedenkstätten verpflichtet, und sie muss darauf ausgerichtet sein, die Menschen von heute zu ermächtigen, ihre Leben, ihre Gewohnheiten und ihre Zukunft selbst zu gestalten. Der Förderung von Soziokultur, selbstverwalteten Bürger*innen- und Jugendzentren, der eigenen kulturellen Betätigung von Laien, von der Herstellung von Kleidung über Malen und Singen sowie Erzählen der eigenen Geschichte bis zur Theaterarbeit muss ein breiter Raum und eine große finanzielle Unterstützung gewährt werden.
LINKE Kommunalpolitik fordert:
    • Erhalt öffentlicher Bibliotheken, Theater, Archive, Museen und städtischer Musikschulen
    • Erhalt und institutionelle Förderung von Zentren der Off- und der Soziokultur
    • Bereitstellung von Ausstellungs- und Proberäumen für die freie Szene (Nutzung von Leerständen)
    • Schaffung von Präsentationsmöglichkeiten für Künstler*innen
    • Verhinderung der Streichung von Zuschüssen für örtliche Kunst- und Kulturvereine  
    • Pflege der Orte der Erinnerungskultur
    • Stärkung von Initiativen, die sich aktiv mit Erinnerungskultur auseinandersetzen    
    • Bereitstellung von Freiflächen für Graffiti

Sportliche Betätigung leistet einen wichtigen Beitrag zu Gesundheit, Gemeinschaft und kultureller Teilhabe – von einfachen Übungen im Vorschulalter und dem Schulsport über sportliche Betätigung während der Berufsjahre bis hin zu qualifizierter Bewegung im Alter. Die Sportvereine sind in den meisten Kommunen des Oberbergischen Kreises die Vereine mit den höchsten Mitgliederzahlen. Fast 30 % der Menschen in Deutschland sind Mitglied in einem Sportverein. Viele betätigen sich auch ohne Verein regelmäßig sportlich. Diese Zahlen machen deutlich, welchen Stellenwert der Sport in der Bevölkerung hat. Zudem sind die Förderung von Toleranz und Akzeptanz statt Rassismus und Ausgrenzung sowie Gewaltprävention für viele Sportvereine wichtige Ziele.
Die Teilhabe an Sport, die wir wollen, ist:  
    • inklusiv
    • barrierefrei
    • demokratisch
Worauf wir dabei setzen?
    • kommunale Hilfestellungen
    • eine „Initiative Vereinssport“
    • transparente, kommunale Sportentwicklungs- und Investitionspläne
    • bezahlbare Nutzungsentgelte für alle  
Was wir dafür brauchen ist eine Kultur- und Sportpolitik, die:
    • neben dem Leistungssport auch den Breitensport und besonders die sportliche Betätigung von Menschen mit Beeinträchtigungen fördert,
    • die sportliche Betätigung aller Geschlechter fördert und niemanden ausgrenzt,
    • Konzepte für Menschen jeden Alters fördert,
    • Schwimmen als Überlebenstechnik anerkennt.  
Was das bringt?
    • Förderung der Persönlichkeitsentwicklung
    • Stärkung des Gemeinschaftssinns
    • Prävention
    • Erhalt der Gesundheit
Was muss dafür getan werden?  
    • Das Ehrenamt muss gestärkt und als gesellschaftlicher Beitrag anerkannt werden.
    • Förderrichtlinien für die Sportvereine müssen gemeinsam mit den Vereinen bzw. Sportbünden erarbeitet werden.
    • Kommunale Sport- sowie Schwimmstätten müssen erhalten, modernisiert und bei Bedarf aus- oder neu gebaut werden.
    • Kommunen fördern und finanzieren gemeinnützige Gesundheitszentren, die allen zur Verfügung stehen.
    • Teilhabe soll auch finanziell schlechter gestellten Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen ermöglicht werden.
     
Sport ist Lebensqualität
Die Kommunen, Landkreise, Städte und Gemeinden haben eine wichtige Aufgabe beim Erhalt der kommunalen Infrastruktur. Sporthallen, Sportplätze und Schwimmbäder müssen den Schulen und Vereinen, aber auch vereinslosen Sporttreibenden in Privatliga- oder Betriebssport-Teams in ausreichendem Umfang zur Verfügung stehen. Der Zugang zu öffentlichen Sportstätten muss jedem Menschen möglich sein. Denn Sport- und Freizeiteinrichtungen sind wichtig für Gesundheit, Erholung und Entspannung.
Weil er Treffpunkt und für viele ein Mittelpunkt gesellschaftlichen Lebens ist, leistet der Sport auch eine hervorragende Arbeit bei der Integration von Menschen unterschiedlicher Herkunft und unterschiedlicher Kulturen. Sowohl im Breiten- als auch im Leistungssport zeigt sich das deutlich.  
Besondere Angebote für Mädchen und Frauen, wie z. B. Mädchenfußball-Teams oder Selbstverteidigungskurse, sind ein wichtiger Beitrag zu Förderung der Selbstbestimmung. Auch beteiligen sich Sportvereine an Konzepten und Maßnahmen zur Gewaltprävention.
Es ist deshalb falsch, wenn Kommunen unter dem Druck der Nothaushalte als erstes im Sporthaushalt zu kürzen versuchen. Darüber hinaus dürfen nicht noch mehr Schwimmbäder geschlossen werden. Denn Schwimmen zählt nicht nur zu den besonders gesunden Sportarten, sondern ist auch gleichzeitig Überlebenstechnik.  
Insbesondere für den Hochleistungssport mit seinen nationalen und internationalen Wettbewerben sind intakte und moderne Sportstätten notwendig, ebenso zur Talentförderung. Hier gilt für LINKE Kommunalpolitik: Es muss Zugangsmöglichkeiten zum Hochleistungssport für alle geben, aber auch einen barrierefreien Zugang für Menschen mit Behinderungen.  
LINKE Kommunalpolitik tritt ein für
    • kostenlosen Eintritt für Schwimmbäder und deutlich ermäßigte Sozialtarife für alle Menschen, die staatliche Transferleistungen erhalten,
    • Nutzungsentgelte für kommunale Sportanlagen für den Vereinsbreitensport abzuschaffen,
    • den Erhalt und Ausbau wohnortnaher Sportstätten, die für alle barrierefrei zugänglich sind,
    • die Förderung der Teilnahme aller an sportlicher Betätigung; Sport kann und muss einen Beitrag zur Inklusion leisten,
    • die besondere Förderung der Teilnahme von Mädchen und Frauen am Sport,
    • die kommunale Förderung der Einrichtung von Gesundheitszentren durch die Sportvereine mit besonderen Angeboten für Berufstätige, für ältere Menschen, Migranten und Menschen mit Behinderungen,
    • transparente, kommunale Sportentwicklungs- und Investitionspläne sowie Förderrichtlinien für die Sportvereine, die gemeinsam mit den Vereinen bzw. Sportbünden erarbeitet werden,
    • besondere Förderung von Vereinen und Projekten mit hohen Anteilen von Kindern, Jugendlichen, Migranten und einkommensschwachen Menschen,
    • kommunale Hilfestellung und Beratung für Sportvereine bei der Erarbeitung von Förderanträgen für Investitionen und Projekte an Land und Bund,
    • eine „Initiative Vereinssport“ nach dem Vorbild der Stadt Iserlohn, wo die Stadt für jedes Kind, das eingeschult wird, ein Jahr den Beitrag für einen Sportverein übernimmt,
    • die öffentliche Anerkennung des sportlichen Ehrenamtes und seine Förderung als sozial wichtige Arbeit im Rahmen öffentlicher Beschäftigungsmaßnahmen; die steuerliche Absetzbarkeit ehrenamtlichen Aufwandes (u. a. der Kilometerpauschale),
    • die Förderung der Einrichtung und des Erhalts von Anlagen und Flächen für Trendsportarten wie Skaten oder Parcours,
    • Erhalt, Weiterentwicklung und Förderung von Fanprojekten, die sowohl präventiv als auch die gewaltbereite aktive Fanszene begleitend arbeiten, in Kooperation mit den entsprechenden Sportvereinen.

Die Armut von Kindern und Jugendlichen verharrt seit Jahren auf einem hohen Niveau. In NRW leben fast 570.000 Kinder und Jugendliche von Hartz IV, 800.000 leben unter der Armutsgrenze. In kaum einem anderen hochindustrialisierten Land hängen die Chancen auf ein erfülltes und selbstbestimmtes Leben so eng mit den finanziellen Verhältnissen im Elternhaus zusammen. Deswegen ist eine gute soziale Infrastruktur eine wesentliche Voraussetzung, um Chancengleichheit zu ermöglichen und allen Kindern und Jugendlichen Perspektiven zu eröffnen. Aber daran mangelt es.  
Die Kinder- und Jugendpolitik, die wir brauchen, ist:
    • am Kindeswohl orientiert
    • dem Kampf gegen Kinderarmut verpflichtet
    • eine Politik für die gesamte Familie
Worauf wir dabei setzen?
    • gebührenfreie Kitas für alle Kinder
    • Stärkung der Rechte von Kindern und Jugendlichen
    • gleichberechtigte Zugänge zu Bildungs- und Freizeitangeboten
Was wir dafür brauchen sind Konzepte, die
    • den Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz für Familien garantieren,
    • Familien mit geringem oder keinem Einkommen unterstützen,
    • Kindern und Jugendlichen Zukunftsperspektiven bieten,
    • eine gute Lebensgrundlage für Familien an ihrem Wohnort schaffen.
Was das bringt?
    • bessere Chancen, Teilhabe und Gesundheit für alle Kinder und Jugendliche  
    • Vereinbarkeit von Beruf und Familie für beide Elternteile sowie Alleinerziehende
Was muss dafür getan werden?
    • Es müssen ausreichend öffentlich geförderte, insbesondere kommunale Kitaplätze geschaffen werden.
    • Tagespflege-Personen müssen besser qualifiziert werden.
    • Die Erzieher*innen-Ausbildung in städtischen Berufskollegs muss ausgebaut werden.  
    • Praktikumsplätze im Rahmen der praxisorientierten Ausbildung und des Anerkennungsjahres müssen eingerichtet werden.
    • Ein Sozialpass, der kostenlosen Zugang zu kommunalen Einrichtungen wie Schwimmbädern, Bibliotheken, Theatern etc. ermöglicht, muss eingeführt werden.
    • Mehr beitragsfreie Mitmachangebote in Kultur, Bildung, Sport und Freizeit müssen aufgelegt werden.
    • Kostenlose und ganztägige Freizeit- und Ferienangebote der Städte und Gemeinden für Kinder in den Schulferien und darüber hinaus müssen vorgehalten werden.
    • Beratungsangebote müssen erhalten bleiben.
     
LINKE Kitapolitik bedeutet: „Gute, gebührenfreie Kitas für alle“
In den Kommunen entscheiden die Jugendhilfeausschüsse und Gemeinderäte über die kurz-, mittel- und langfristige Ausbauplanung der Kindertagesbetreuung, über neue Kitas, neue Kita-Trägerschaften, die Ausgestaltung von Tagespflege u. v. m. Außerdem sind sie Träger von Berufskollegs, welche die händeringend gesuchten Erzieher*innen ausbilden, die in ihren gemeindeeigenen Kitas auch Praktikumsplätze im Rahmen der praxisintegrierten Ausbildung anbieten können.
Trotz des seit 2013 bestehenden Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz für Kinder ab einem
Jahr sind verlässliche, gute Ganztagsangebote in Kitas nach wie vor Mangelware. Steigende Geburtenraten haben vielerorts dazu geführt, dass die Betreuungsquoten trotz des U3-Platzausbaus stagnieren oder sogar rückläufig sind. Gerade für Unter-Dreijährige gibt es zu wenige Kitaplätze, der Ausbau stockt, besonders Eltern junger Kinder werden mit Tagespflegeplätzen abgespeist. Viele Eltern wünschen sich anstelle von Tagespflege von Anfang an einen Kitaplatz für ihre Kinder. Gründe sind die bessere Vereinbarkeit mit dem Beruf und die Vorteile frühkindlicher Bildung.  
Die LINKE tritt ein für
    • öffentlich geförderte, insbesondere kommunale Kitaplätze für alle Kinder, deren Eltern das wünschen, von Anfang an,
    • den Ausbau von U3-Plätzen in Kitas entsprechend den Wünschen der Eltern, um die Betreuungsquote trotz steigender Geburtenzahlen zu erhöhen,
    • Kita-Neubau durch kommunale Bauträger statt durch Privatinvestoren, an die keine Grundstücksvergabe stattfinden sollte; Kitagebäude sollten der Kommune gehören; teure Mietverträge mit Investoren gehören auf den Prüfstand,
    • ausreichend öffentlich geförderte Kitaplätze insbesondere in kommunaler Trägerschaft; zwar ist auch eine Trägervielfalt wünschenswert, Kriterien der U3-Platzvergabe müssen aber transparenter gemacht werden,
    • den Ausbau der Erzieher*innen-Ausbildung in städtischen Berufskollegs und die Einrichtung von Praktikumsplätzen im Rahmen der praxisorientierten Ausbildung und des Anerkennungsjahres,
    • einen Rechtsanspruch des Kindes auf Tagesbetreuung unabhängig vom Erwerbstatus der Eltern; dem Elternwunsch ist möglichst zu entsprechen; erwerbslose Familien systematisch auf 25-Std.-Plätze oder ans Ende der Wartelisten in Kitas und Tagespflege zu verweisen, ist keine Lösung,
    • für die langfristig gesicherte Versorgung inklusiver Kitas mit multiprofessionellen Teams mit Therapeut*innen,
    • eine kostenlose und hochwertige Essensversorgung für alle Kinder in der gebührenfreien öffentlichen Kindertagesbetreuung,
    • die Abschaffung von Kitabeiträgen landesweit; solange dies nicht realisiert ist, wollen wir eine landesweite Beitragssatzung, die Kinder Erwerbsloser, Alleinerziehender, Geflüchteter und Geringverdiener beitragsfrei stellen und erst bei mittleren Einkommen einsetzen; solange auch dies nicht verwirklicht ist, sollten die kommunalen Beitragssatzungen erst bei mittleren Einkommen einsetzen.  
Die Tagespflege verkommt vielerorts zu einer „Billiglösung“, auf die Kommunen im Zuge des U3Ausbaus setzen, wenn neue Kitas zu teuer oder wegen fehlender Grundstücke nicht realisierbar sind. Sie ist für Eltern mancherorts teurer und weniger verlässlich (wenn Tagespflegepersonen krank werden), nicht immer der Entwicklung von Kindern förderlich und kann Kindeswohlgefährdung begünstigen, wenn Überforderungssituationen entstehen. Für die Tagesmütter und -väter stellt Tagespflege eine häufig unterbezahlte, selbstständige und wenig zukunftsplanbare Arbeit dar. Besonders Großtagespflegen werden als Dumping-Kitas ohne Qualitätsstandards vielerorts ausgebaut, zumal Außenflächen und Fachkräftegebote dort nicht nötig sind. Besonders problematisch sind die Qualifikationsvoraussetzungen: Nötig für eine Tagespflegeerlaubnis ist nur eine 160-stündige Ausbildung, Fortbildungen sind nicht verpflichtend. Die insgesamt schlechten Rahmenbedingungen schlagen sich häufig auf die Betreuungsqualität nieder zu Lasten der Förderung der U3-Kinder. Die meisten Eltern wünschen sich aus diesen Gründen einen Kita- und keinen Tagespflegeplatz.
Die LINKE setzt sich vor Ort ein für
    • den Ausbau von wohnortnahen Kitaplätzen und ggf. den Rückbau von Tagespflegeplätzen entsprechend den Elternwünschen,
    • die Anhebung von Qualifikationsstandards in der Tagespflege sowie den verbindlichen Einsatz von Fachkräften in Großtagespflegen,
    • den erheblichen Ausbau der Qualifikation von Tageseltern und die Verbesserung der fachlichen Begleitung der Tageseltern durch das Jugendamt und örtliche Träger,
    • die Unterbindung privater Zuzahlungen der Eltern durch die Kommunen und eine existenzsichernde Entlohnung der Tageseltern.
Zukunftschancen für Kinder, Jugendliche und Familien  
Die Zusammensetzung von Familien, in denen Kinder aufwachsen, hat sich inzwischen verändert. Neben der traditionellen Familiendefinition leben Kinder und Jugendliche in Patchwork-Familien, eingetragenen Lebenspartnerschaften oder mit einem Elternteil. Der Anteil von Alleinerziehenden, die mit Kindern in gleichem Haushalt leben, ist stark gestiegen. In Großstädten NRWs lebt jedes dritte Kind in einer Familie mit Migrationshintergrund – in einzelnen Stadtteilen jedes zweite. Wir sehen in diesen vielfältigen Formen von Familien eine Bereicherung für das Zusammenleben.  
Kinder und Jugendliche sind für uns eigenständige Persönlichkeiten. Sie benötigen in allen
Lebenssituationen gesicherte Angebote an qualifizierter Kinderbetreuung, Schule, kultureller Bildung, Freizeit- und Sportmöglichkeiten und Zukunftsperspektiven.  
Die Anzahl junger Menschen, die mit ihren Eltern von Hartz-IV-Leistungen leben, ist mit rund 20 % landesweit und bis zu 33 % in einzelnen Kommunen skandalös hoch – hinzu kommen jene Kinder aus Haushalten mit Kinderzuschlag, Wohngeldbezug oder von sogenannten Aufstocker*innen. Kinder aus armen Verhältnissen sind vom frühen Kindesalter an benachteiligt und haben vielfach höhere Risiken, so dass man auch von Kinderarmut als struktureller Kindeswohlgefährdung sprechen kann. Ein Hauptziel der Kinder- und Jugendpolitik muss daher die präventive Bekämpfung der Kinderarmut vor Ort werden. Dabei zählen Taten und nicht Lippenbekenntnisse.

Statt einer Familienpolitik vor allem für Gutverdienende stehen für uns die Familien im Mittelpunkt, die kein oder nur ein geringes Einkommen haben. Wir wollen diese Familien schützen vor Armut jeglicher Art. Dies bedeutet für uns auch die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Jede Familie muss die Möglichkeit haben, mit ihren Kindern Ausflüge zu machen. Nur so können Kinder, unabhängig vom Geldbeutel der Eltern, gleichberechtigt mit anderen aufwachsen.  
Wir LINKE setzen uns daher ein für eine verbesserte Kinderbetreuung und frühkindliche Bildung durch den Ausbau der Krippen, Kitas und Ganztagesschulen. DIE LINKE vor Ort kämpft für einen Sozialpass, damit künftig mehr Familien und Alleinerziehende mit ihren Kindern günstigere Eintrittspreise in vielerlei Einrichtungen in Anspruch nehmen können.  
Um für Familien mit Kindern eine gute Lebensgrundlage an ihrem Wohnort zu schaffen, setzt sich DIE LINKE ein für:
    • einen Sozialpass, der Familien eine stärkere Teilnahme am kulturellen und sozialen Leben in ihrer Kommune ermöglicht,
    • kostenlose und ganztägige Freizeitangebote der Städte und Gemeinden für Kinder in den Schulferien und darüber hinaus, damit Eltern die Vereinbarkeit von Familie und Beruf erleichtert wird,  
    • mehr beitragsfreie Mitmachangebote in Kultur, Bildung, Sport und Freizeit für Kinder, die unter den schwierigen Lebensbedingungen einer Familie oder eines alleinerziehenden Elternteils in der Grundsicherung aufwachsen,  
    • ein ausreichendes Angebot an gutem und bezahlbaren Wohnraum für Familien,
    • eine Wohnumfeld-Gestaltung mit geringer Feinstaubbelastung, verkehrsberuhigten Straßen und bedarfsgerechten Spielplätzen; Mittel für Stadtentwicklung, Spielplatzausbau und Grün- und Freiflächen müssen v. a. in benachteiligte Sozialräume und ihre Aufwertung fließen,
    • den Erhalt und Ausbau von Beratungsangeboten für Familien,
    • den Erhalt und den Ausbau von Familienberatungsstellen und der Erziehungshilfe,
    • Hilfen zur Erziehung unabhängig von Haushaltssperren und -deckeln, insbesondere präventive Angebote wie Beratung für Kinder und Jugendliche ausbauen statt kürzen,
    • zielgruppengerechte Informationen für Kinder, Jugendliche und Familien zu allen Hilfs- und Beratungsangeboten,  
    • die Anpassung der Beratungs- und Hilfeleistungen des Allgemeinen Sozialdienstes an den steigenden Bedarf und die höhere Komplexität der Fälle,
    • den Erhalt oder Ausbau der Beratungsstellen der „frühen Hilfen“, um Prävention leisten zu können und horrende Folgekosten im Sozialberiech nachhaltig zu sparen.
Teilhabe und Gesundheit für alle Kinder und Jugendlichen
Kinder- und Jugendgesundheit für alle zu fördern, ist eine öffentliche Aufgabe. Kinder mit chronischen Erkrankungen wie Diabetes, Asthma oder Krebs benötigen besondere Unterstützung, um ihr Recht auf Persönlichkeitsentfaltung, Bildung, Freizeit und Kultur wahrnehmen zu können. Zudem ist Armut mit vielen schwerwiegenden gesundheitlichen Risiken verbunden, wovon in besonderer Weise Kinder betroffen sind. In Nordrhein-Westfalen lebt fast jedes vierte Kind unterhalb der Armutsgrenze. DIE LINKE tritt dafür ein, dass diese Kinder auch gesundheitlich nicht zurückbleiben müssen, denn sie tragen erhöhte Gesundheitsrisiken.
Die Hartz-IV-Regelsätze reichen bei weitem nicht aus, um Kindern und Jugendlichen die gleichberechtigte Teilhabe an der Gesellschaft (Kino, Sportveranstaltungen und vieles mehr) zu ermöglichen. Krankheitskosten sind nicht vorgesehen, gesunde Ernährung ist faktisch nicht finanzierbar. Folgen der Armut sind häufig gesundheitliche Probleme, hürdenreiche Bildungszugänge und gesellschaftliche Isolation. Die Entwicklungschancen armer Kinder werden damit massiv eingeschränkt. Gesundheitsdienste sollten in Schulen und Kitas generell zur Verfügung stehen. Das Ziel sollte sein, auf diese Weise präventiv über mögliche Erkrankungen zu informieren und zu sensibilisieren.  
Was muss dafür getan werden?
    • breitenwirksame Programme für Bewegung und gesunde Ernährung
    • öffentlich finanziertes gesundes Essen in Kindertagesstätten und Schulen
    • Angebot von Lebensmitteln aus ökologischem und vorrangig regionalem und saisonalem Anbau in Kitas und Schulen sowie in anderen öffentlichen Einrichtungen, die Verpflegung anbieten (Unis, Krankenhäuser, Altenheime, Reha-Kliniken, JVAs)
    • Angebot von täglich mindestens einem vegetarischen oder veganen Menü in allen öffentlichen Einrichtungen
    • mehr niedrigschwellige Programme zur Suchtprävention und therapeutische Maßnahmen für suchtmittelkonsumierende Kinder und Jugendliche
    • strukturelle Verzahnung der Kinder- und Jugendpsychiatrie mit der Jugendhilfe
    • Aufbau eines Schul- und Kita-Gesundheitsdiensts, in dem Fachkräfte Kinder mit gesundheitlichen Problemen unterstützen, bei Entwicklungshindernissen präventive Maßnahmen nach Beratung und Hilfestellung für die Eltern Präventionsangebote einleiten
Für die Rechte der Jugend!
Kinder und Jugendliche besitzen wie junge Erwachsene ein Grundrecht auf Gleichstellung und auf
Teilhabe. Dennoch wird Kinder- und Jugendpolitik mit dem Verweis auf leere Kassen vernachlässigt, Angebote werden abgebaut und Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe gekürzt. Besonders präventive Angebote wie dringend benötigte Jugendzentren sind von kommunaler Kürzungspolitik bedroht. DIE LINKE tritt diesem „Sparen am falschen Ort“ in den Kommunalgremien entgegen, um gleichberechtigte Zugänge zu Bildungs- und Freizeitangeboten für alle Kinder und Jugendliche zu erhalten.
Kinder und Jugendliche brauchen partizipativ gestaltbare Freiräume und nicht-kommerzielle Spiel-, Sport- und Freizeitgelegenheiten. Dennoch fallen solche lebensweltlich orientierten und präventiv wirkenden Lernorte und Teilhabemöglichkeiten häufig dem Sparzwang zum Opfer. Gerade Kinder und Jugendliche aus armen Familien werden so in ihrer Freizeitgestaltung massiv benachteiligt. Die Politik vor Ort berücksichtigt immer weniger ihre Bedürfnisse und entscheidet an ihnen vorbei. Dabei sind aufgrund der zunehmenden gesellschaftlichen Spaltung in Arm und Reich wohnortnahe kostenfreie Angebote für Kinder und Jugendliche unverzichtbar.
Die LINKE tritt ein für:
    • die besondere Förderung von Kinder- und Jugendeinrichtungen in sozial belasteten Stadtteilen; selbstverwaltete Räume (Alternative und Jugendzentren) wollen wir stärken; entsprechende Angebote sollen ausreichende Sach- und Personalausstattung mit mehr Struktur- und weniger Projektförderung erhalten; jede Stadt und größere Gemeinde sollte ein entsprechendes Angebot vorhalten,
    • die besondere Förderung von (barrierefreien) Spielplätzen in sozial belasteten Gebieten, die von Kindern und Jugendlichen partizipativ mitgestaltet werden; dies schließt auch Freiflächen als zwanglose Treffpunkte für Jugendliche, außerschulische Lernorte und die Öffnung aller Schulhöfe als Spiel- und Aufenthaltsräume ein,
    • den Erhalt und Ausbau von Streetwork und Angeboten der mobilen Jugendarbeit,
    • die Nutzung von Sportplätzen und -hallen sowie Schwimmbädern unabhängig von einer Vereinszugehörigkeit; kommunale Schwimmbäder mit niedrigen Preisen und kostenfrei nutzbare Sportstätten müssen erhalten bleiben,
    • einen Kinder- und Jugendrat auf kommunaler Ebene mit Vertretungsrecht in den örtlichen
Parlamenten und dessen Beteiligung an allen kinder- und jugendrelevanten kommunalen Entscheidungen mit Stimm- und Rederecht,
    • das Herabsenken des Wahlalters bei Bürgerbegehren und -entscheiden sowie Kommunalwahlen auf 14 Jahre,
    • ausreichende personelle und finanzielle Unterstützung kultureller Jugendinitiativen wie kostenlose Probe- und Versammlungsräume sowie gebührenfreier Zugang zu technischem Equipment und Musikinstrumenten,
    • bedarfsgerechte Angebote der Kinder- und Jugendkultur als verpflichtender Bestandteil im Kinder- und Jugendförderplan,
    • kostenlosen Eintritt für Kinder und Jugendliche bei allen kommunalen Angeboten,
    • kostenlose Monatstickets für alle Kinder und Jugendliche unabhängig von der Entfernung zwischen Schule und Wohnort,
    • eine zehnprozentige Ausbildungsquote für städtische Betriebe und Verwaltungen einschließlich Übernahmegarantie, Praktikumsvergütungen in städtischen Betrieben und Verwaltungen,
    • die Schaffung von kommunalen Aus- und Weiterbildungsverbünden unter Beteiligung der örtlichen Stellen wie Berufsschulen, Agentur für Arbeit, Jobcenter, Kammern und Stadtverwaltung; Jobcenter sollen sich verpflichten, den Auszug von Jugendlichen unter 25 Jahren aus einer Bedarfsgemeinschaft generell zu genehmigen.

Hohe Lebenserwartung ist ein großer und erstrebenswerter zivilisatorischer Wert. Um den Chancen der gewonnenen Jahre gerecht zu werden, kommt es auch darauf an, die räumlichen
Rahmenbedingungen für eine älter werdende Bevölkerung bedarfsgerecht auszugestalten und die Alten zu motivieren, sich aktiv an der Gestaltung ihres räumlichen Umfeldes zu beteiligen. Dies betrifft alle Ebenen: die Region, die Gemeinde, das Viertel, das Wohnumfeld und die Wohnung. Dabei geht es nicht nur darum, ältere Menschen in die Gestaltung ihres Lebensraumes einzubeziehen, sondern auch darum, ihre Kenntnisse zum Nutzen des Gemeinwesens zu aktivieren. Die kommunale Ebene bietet dazu eine Fülle von Ansätzen und Erfahrungen.
Die Senior*innenpolitik, die wir wollen, ist:
    • bedarfsgerecht
    • entdiskriminierend
    • solidarisch
Worauf wir dabei setzen?
    • die Gemeinde für alle Generationen
    • die Stadt der kurzen Wege
    • Wahlfreiheit
Was wir dafür brauchen sind demografische Konzepte, die
    • der Trennung der Generationen entgegenwirken,
    • den Senior*innen die Teilhabe am sozialen und wirtschaftlichen Leben weiter ermöglichen,
    • eine eigenständige Lebensgestaltung bis ins hohe Alter gewährleisten.
Was das bringt?
    • mehr intergenerationeller Austausch
    • mehr Lebensqualität im Alter
    • Alternssensibilität in allen Bevölkerungsgruppen
Was muss dafür getan werden?
    • Nahversorgungsangebote müssen flächendeckend niedrigschwellig und bedarfsgerecht sein.  
    • Mobilität muss fahrscheinlos und barrierefrei nutzbar gemacht werden.
    • Servicebrücken zwischen Jugend und Alter müssen auf kommunaler Ebene institutionalisiert werden.
    • Das Lebensumfeld muss bedarfsgerecht gestaltet werden.
    • Wohnprojekte für Senior*innen-Wohngemeinschaften müssen gefördert werden.
    • Mehrgenerationenhäuser müssen gefördert werden.
Die Kommunen benötigen insgesamt mehr Sensibilität für die Anforderungen, die das Altern mit sich bringt. Eine solche Alternssensibilität wird zunehmend zu einem Faktor, der Attraktivität und Zukunftschancen von Kommunen mitbestimmt.
Gutes Leben und Gesundheit im Alter für alle Senior*innen  
Die Altersarmut nimmt auch in NRW in einem erschreckenden Ausmaß zu. Jede zweite Rente in
Deutschland liegt unter 900 € vor Steuern nach Abzug von Kranken- und Pflegeversicherung, wie eine kleine Anfrage von DIE LINKE ergab. Nach wie vor fehlt bei der Mütterrente noch ein halber Rentenpunkt pro Kind für Kinder, die vor 1992 geboren wurden. Der durchschnittliche Zahlbetrag der
Altersrenten nach mindestens 35 Versicherungsjahren beträgt in NRW 1.467 € für Männer und 1.009 € für Frauen abzüglich der Kranken- und Pflegeversicherung. Damit hat NRW die größte Differenz aller Bundesländer bei den Bruttorenten zwischen Männern und Frauen. Die Unterschiede sind durch zahlreiche Gründe erklärbar wie z. B. Kindererziehungszeiten, fehlende Kitaplätze, Pflege von Angehörigen, Teilzeit, geringere Löhne u. v. m. Offenbar ist das Bild vom Mann als Haupternährer der Familie noch immer wirksam.  
Deutschland ist weltweit Schlusslicht in der Alterssicherung von Geringverdienenden. Umso wichtiger ist es, für einen politischen Kurswechsel zu streiten und vor Ort Alternativen aufzuzeigen und umzusetzen. Die Lebenserwartung vieler Menschen steigt zwar, wird aber nach wie vor von sozialen Unterschieden geprägt. Menschen mit geringem Einkommen oder in prekären
Beschäftigungsverhältnissen haben in Deutschland eine geringere Lebenserwartung als sozial besser gestellte Bevölkerungsgruppen. Hinzu kommt, dass die Armutsgefährdung von Menschen über 65 Jahren zunimmt und aktuell bei 17,7 % liegt. Die wachsende Zahl der von Armut betroffenen Menschen, insbesondere in den Ballungszentren, kann von den überwiegend unterfinanzierten Kommunen nicht bewältigt werden. Statt Serviceleistungen auszubauen, bleiben Stellen unbesetzt. Ehrenamtliches Engagement kann diese Lücke nur sehr unzureichend schließen, um so ein „gutes Leben“ im Alter sicherzustellen. Wer eine gute städtische Infrastruktur für alle Menschen haben will, der muss sie auch finanzieren können und wollen. Die Städte und Gemeinden für diese Zwecke mit ausreichenden finanziellen Mitteln auszurüsten, sollte zu den vordringlichsten sozialen Aufgaben des Bundes gehören.  
In der alternden Bevölkerung die gesellschaftlich-demografische Dynamik nutzen     
„Steigende Lebenserwartung bedeutet mehr Krankheit und Pflege?“ Falsch! Die Gesundheit der
Bevölkerung kann nicht nur anhand der Lebenserwartung beurteilt werden. Gesundheitliche Einschränkungen und chronische Behinderungen im Alter haben im Vergleich zu früheren Jahren abgenommen. Ein Schlaganfall oder Herzinfarkt wird dank des medizinischen Fortschritts heute häufiger überlebt. Beeinträchtigungen durch diese Erkrankungen werden seltener, und sie können mit modernen technischen und medizinischen Hilfsmitteln besser ertragen werden. Insgesamt hat das Risiko, pflegebedürftig zu werden, in Deutschland abgenommen und wird in den kommenden Jahren und Jahrzehnten weiter abnehmen, entgegen anderslautender Behauptungen.
Das Ziel muss sein, das Verhältnis der Generationen produktiv, gerecht und solidarisch zu gestalten, der Trennung der Generationen entgegenzuwirken und eine Situation herbeizuführen, in der die Angehörigen unterschiedlicher Altersgruppen den unterschiedlichen Stärken der Lebensphasen entsprechende Beiträge zum gesellschaftlichen Leben einbringen und ihr Leben dementsprechend gestalten können. Dazu bedarf es einer entsprechend ausgerichteten Arbeits-, Beschäftigungs- und Gesundheitspolitik. So kann die demografische Alterung zur gesellschaftlichen Dynamik, der notwendigen Erneuerung beitragen. Das gelingt, wenn die Betroffenen für sich selbst sprechen können.
Grundsätze der nachhaltigen Regional- und Stadtentwicklung sollen nicht die spezifisch „altersgerechte“, sondern die „alterssensible“ Stadt und Region als Leitziel der Stadtentwicklung sein: die Gemeinde für alle Generationen. Dazu zählen die „Stadt der kurzen Wege“
(Multifunktionalität), ein dichtes Netz des öffentlichen Personennahverkehrs, Bürgerbus (Mobilität) und Barrierefreiheit (Zugänglichkeit).
Maßnahmen zur Bekämpfung von Diskriminierung älterer Menschen in Arbeit, Politik und Gesellschaft sind dringend erforderlich. Sie müssen dafür sorgen, dass die Einladung an die wachsende Zahl älterer Bürger*innen, sich weiterhin am wirtschaftlichen und sozialen Leben zu beteiligen, glaubwürdig wird.
Die Chancen der einzelnen Person bis ins hohe Alter zur Selbstverwirklichung und zur eigenständigen Lebensgestaltung müssen verbessert werden.
Was muss dafür getan werden?
    • Kommunen finanziell so ausstatten, dass sie ihren Aufgaben in vollem Umfang gerecht werden können
    • Leitbild für Stadt- und Gemeindeentwicklung „Ort der kurzen Wege“: Förderung der Mobilität durch gut ausgebauten fahrscheinlosen ÖPNV, Bürgerbusse
    • Lebensumfeld bedarfsgerecht gestalten, Barrierefreiheit auf allen Fußwegen
    • Ausleuchtung von Wegen zur Vermeidung von Angst, angepasste Mobilitätshilfen (technische Assistenzsysteme)
    • flächendeckend niedrigschwellige und bedarfsgerechte Nahversorgungsangebote, die eine selbständige Lebensführung im Alter unterstützen.
    • Wahlfreiheit beispielsweise zum Verbleib im gewohnten Wohnumfeld
    • bedarfsgerechter (barrierefreier) Bau und Ausbau von Wohnformen, die selbständiges Wohnen bei körperlichen Einschränkungen ermöglichen
    • Förderung von bezahlbaren Wohnprojekten für Senioren-Wohngemeinschaften und von Mehrgenerationenhäusern
    • passgenaue Bewegungs- und Rehabilitationsangebote
    • Unterstützung der zentralen Funktion des Hausarztes zur Verbesserung der Gesundheit
(regelmäßige Kontrolle von Blutdruck, -fettwerten, -zucker, Risikofaktoren und pathologische Veränderungen frühzeitig erkennen und behandeln  
    • Strukturell verankerte Förderung nachbarschaftlichen Engagements,
Selbsthilfeorganisationen, des ehrenamtlichen Bereichs (Politik, Sport, Kultur u. v. a.)
    • institutionalisierte Ansprech- und Koordinationspersonen vor Ort wie z. B. durch Ombudspersonen in Wohnquartieren, was ein Schutz vor kriminellen Übergriffen und betrügerischen Machenschaften sein kann
    • Schaffung, Erhalt und Ausbau von intergenerationellen Projekten wie der „TaschengeldBörse“
Erforderlich ist, die immer noch in unseren Köpfen und in der Öffentlichkeit lebendigen Bilder von herkömmlichen Lebenswegen und von einem einseitig negativ geprägten Altern zu verändern. Denn solche Bilder sind enorm einflussreich, wenn es um unsere Lebensplanung und um unsere Lebensentscheidungen geht. Sie prägen das, was sich Menschen zutrauen, und haben sehr starken Einfluss auf tatsächliche Leistungsfähigkeit und Lebenszufriedenheit, ja sogar auf die Lebensdauer selbst.

Eine gerechte Gesellschaft beginnt mit einer konsequenten Gleichstellungspolitik, die Frauen gleichberechtigte Teilhabe im Beruf, in der politischen Aktivität, in der Bildung und in der öffentlichen Wahrnehmung sichert und sie vor Diskriminierung und Gewalt schützt.
Benachteiligungen wie der nach wie vor bestehende Lohnunterschied von mehr als 20 Prozent, der geringe Anteil von Frauen in Positionen mit Entscheidungsmacht, sexistische Behandlung und
Menschenrechtsverletzungen sind kein Zufall, sondern Folgen gesellschaftlicher
Herrschaftsstrukturen, die überwunden werden müssen. Deshalb reicht Gleichstellung allein uns nicht aus.  
Die Geschlechtergerechtigkeit, die wir wollen:
    • geht die ganze Gesellschaft etwas an,  
    • betrifft die Gleichstellung von Frauen, Männern, Transmenschen und Intersexuellen gleichermaßen.  
Worauf wir dabei setzen?
    • ein gleichberechtigtes Gesellschaftsmodell
    • Aufklärungsarbeit in Bildungseinrichtungen
Was wir dafür brauchen ist ein Gesellschaftsmodell, das
    • kein Geschlecht und keine sexuelle Orientierung als Norm betrachtet,
    • die bisherigen patriarchalischen Herrschaftsstrukturen überwindet,
    • die Sozialsysteme solidarisch anpasst,
    • professionelle Sorgearbeit und personenbezogene Dienstleistungen aufwertet.
Was das bringt?
    • eine offene und tolerante Gesellschaft
    • eine gerechte Aufteilung bezahlter und unbezahlter Tätigkeiten
    • eine gesicherte Existenz außerhalb einer Partnerschaft sowie im Alter
    • eine bedarfsgerechte Kinderbetreuung und Pflege
Was muss dafür getan werden?
    • Die Kommune muss mit gutem Beispiel vorangehen.  
    • Frauen- und Mädchenprojekte sowie Frauenhäuser müssen erhalten werden.
    • Sichere Treffpunkte für Mädchen und junge Frauen sowie für Lesben, Schwule, Trans- und Interpersonen müssen gefördert werden.
    • Gleichstellungsbeauftragte müssen gegenüber Politik und Verwaltung gestärkt werden.  
    • Diskriminierung von Frauen und der LGBTIQ-Gemeinde muss durch Weiterbildung und Aufklärung entgegengewirkt werden.
Unsere Vorstellungen von geschlechtergerechter Politik gipfeln nicht in der Forderung, dass Frauen allein bequeme Chefsessel erobern, während Rassismus, soziale Kämpfe und Umweltkatastrophen unbearbeitet bleiben. Genauso wenig wollen wir, dass alle Menschen aller Geschlechter Niedriglohnjobs mit gleicher, mieser Bezahlung übernehmen „dürfen“.  
Zeit, Geld und soziale Garantien für ein gutes Leben  
Ein selbstbestimmtes Leben erfordert eigenständiges Bestimmen über vorhandene Zeit: für Erwerbsarbeit, Familie, Bildung und kulturellen Austausch – aber auch für politisches Engagement, ausreichende Erholung und Zeit für sich selbst. Das setzt einen der Tätigkeit angemessenen, existenzsichernden Lohn oder ein Einkommen voraus, das ein würdevolles Leben sichert, und darüber hinaus ein anderes Gesellschaftsmodell.  
Der sofortige und nachhaltige Einstieg in eine Neubewertung aller gesellschaftlich erforderlichen Tätigkeiten ist durch konkrete politische Maßnahmen zu gewährleisten. Wir dürfen nicht länger hinnehmen, dass die geringe Anrechnung von Kindererziehung und Pflegezeiten bei der Rentenberechnung weiterhin zu Armutsrenten für Frauen beiträgt. In unseren Sozialsystemen ist eine veraltete und auf den Klischee-Mann bezogene Erwerbsbiografie von 45 Jahren Vollzeitarbeit der Maßstab. Damit werden die realen Lebenswege von Frauen und Männern in der heutigen Welt ignoriert und weggelogen – und damit Solidarität und Emanzipation verhindert. Eine Neubewertung kann nachhaltig angeschoben werden, indem alle bezahlten und unbezahlten Tätigkeiten gerecht zwischen den Geschlechtern und zwischen Erwerbslosen und Vollzeiterwerbstätigen aufgeteilt werden.  
Der erste mögliche Schritt in diese Richtung ist eine radikale Erwerbsarbeitszeitverkürzung auf zunächst 30 Wochenstunden, hin zu einer kürzeren Vollzeit und einer langen Teilzeit. Dabei ist nicht nur der volle Lohnausgleich, sondern auch die Gleichwertigkeit der Bezahlung zu sichern, und es müssen vielfältige familien- und bildungsfreundliche Arbeitszeitmodelle etabliert werden.
    • Wir fordern gleichen Lohn für gleiche und gleichwertige Arbeit. Die Ungerechtigkeit, dass in NRW Frauen um 23 Prozent schlechter bezahlt werden als Männer, ist zu beseitigen.
    • Der Gesetzgeber muss Tarifpartner gesetzlich verpflichten, Tarifverträge nach geschlechtergerechten Kriterien zu überarbeiten.
    • Die Einführung der 50-Prozent-Quote für den Öffentlichen Dienst muss vom Gesetzgeber umgehend auf allen Ebenen und in allen Gehaltsgruppen (auch in Aufsichtsräten, Führungspositionen) eingeführt und in den Kommunen real umgesetzt werden.
    • DIE LINKE fordert ein Gleichstellungsgesetz für die private Wirtschaft. Unternehmen, in denen Frauen, Männer oder andere Geschlechter in Bezahlung, Aufstieg und Verantwortung benachteiligt sind, müssen verbindliche Gleichstellungsmaßnahmen einführen.
    • Professionelle Sorgearbeit und personenbezogene Dienstleistungen (Kinderbetreuung, Pflege) müssen durch eine würdige Bezahlung und bessere Arbeitsbedingungen aufgewertet werden.
    • Für alle von Mehrfachdiskriminierung Betroffenen sind verbindliche Maßnahmen erforderlich, um diese Diskriminierungen aufzuheben.
    • Selbstbestimmung über den eigenen Körper und die eigene Lebenssituation ist zu garantieren.
Sicherheit vor Gewalt und Gewaltprävention
Der Schutz von Frauen, Kindern und anderen gefährdeten Menschen vor Gewalt muss auf kommunaler Ebene garantiert sein. Schutz und qualifizierte Hilfe in Bedrohungs- und
Gefährdungssituationen durch Stellen wie Frauenhäuser und andere Schutzräume sowie
Beratungsstellen muss sichergestellt sowie unbürokratisch und bedarfsgerecht zur Verfügung stehen.
Dabei muss gewährleistet sein, dass diese Stellen unabhängig vom körperlichen Zustand,
Aufenthaltsstatus oder der Lebenssituation von Betroffenen zugänglich sind. Eine bundeseinheitliche Finanzierung ist dafür unerlässlich, und diese Finanzierung muss auf kommunaler Ebene zuverlässig verteilt werden. Kommunen müssen entsprechende Zuschüsse gewährleisten. Opfer von Zwangsheiraten bedürfen besonderer Hilfe.  
    • Schutz- und Hilfseinrichtungen sind einzelfallunabhängig, pauschal und verlässlich zu finanzieren. Das weit verbreitete und unzulängliche Finanzierungsmodell von Hilfsangeboten über Tagessätze muss endlich beendet werden. Die Finanzierung der Frauenhäuser ist Bestandteil einer Schutzpflicht und darf nicht länger eine freiwillige Leistung bleiben. Diese Forderungen sind längst Bestandteil internationaler Abkommen, welche die Bundesrepublik Deutschland ratifiziert hat, und für die sie in der Pflicht steht.  
    • Die Politik trägt die Verantwortung dafür, dass staatliche Behörden wie Polizei, Gerichte und Ämter für das Thema Gewalt gegen Frauen sensibilisiert werden und das Gewaltschutzgesetz einheitlich umgesetzt wird. Besondere Aufmerksamkeit muss dem Umgangs- und Sorgerecht gelten, wenn Kinder als Zeugen oder selbst von Gewalt betroffen sind.  
    • Alle Formen von Gewalt sind öffentlich zu verurteilen, und hinsichtlich der gesellschaftlichen Ursachen muss Aufklärung geleistet werden. Verherrlichung von Gewalt gegen Frauen in unterschiedlichsten Medien muss konsequent angeprangert und gesellschaftlich bekämpft werden.
DIE LINKE fordert:
    • die ausdrückliche Förderung und den Erhalt von Frauen- und Mädchenprojekten,
    • die Förderung von sicheren Treffpunkten für Mädchen und junge Frauen,
    • die Förderung von sicheren Treffpunkten für Lesben, Schwule, Trans- und Interpersonen,
    • ein ausschließliches Teilnahme- und Entscheidungsrecht für Frauen in frauenspezifischen Fragen,
    • besondere Maßnahmen zur gerechten Unterstützung Alleinerziehender aller Geschlechter vor Ort, unter anderem bei Wohnungsbeschaffung,
    • Kinderbetreuung und Versorgung im Krankheitsfall,
    • die Weiterentwicklung des von rechts diffamierten Prinzips Gender-Mainstreaming mit entsprechenden Zielvorgaben,
    • die Einführung des Gender-Budgets nach den Kriterien sozialer Gerechtigkeit, der Geschlechtergerechtigkeit und ökologischer Nachhaltigkeit,
    • die Stärkung von Gleichstellungsbeauftragten gegenüber Politik und Verwaltung,
    • die Einrichtung eines Frauenausschusses mit Beteiligungs- und Kompetenzrechten gegenüber Rat, Bezirksvertretung und Verwaltung,
    • den Ersatz von Minijobs durch versicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse in den kommunalen Verwaltungen,
    • die konsequente Umsetzung des Grundsatzes „gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit“ in den Verwaltungen,
    • die systematische Förderung von Frauen und eine Selbstverpflichtung der Räte, Frauen in kommunalen Verwaltungen tatsächlich zu befördern,
    • die Förderung des beruflichen Wiedereinstiegs von Frauen nach Ausfällen,
    • flächendeckende Programme zur frauenspezifischen Gesundheitsvorsorge für alle Frauen, unabhängig von ihrer finanziellen Situation,
    • Verhütungsmittel auf Rezept ohne Zuzahlung, ggf. Kostenübernahme durch die Kommune,
    • Eine sichere Stadt (Beleuchtung, Wege, sichere Parkplätze, Notrufeinrichtungen ...).
Als LINKE setzen wir uns auf kommunaler Ebene für folgende Maßnahmen ein:  
    1. Wir lehnen jede Kriminalisierung von Prostituierten ab. Spielräume im Prostituiertenschutzgesetz von 2017 müssen so genutzt werden, dass es nicht zu Bußgeldern gegen Prostituierte kommt. Es sollen auch keine Gebühren von Prostituierten erhoben werden.  
    2. Zu verhindern gilt es, z. B. unter Nutzung von Baurecht, dass ganze Bordellviertel entstehen.
    3. Für die Betroffenen bedarf es einer lokalen Infrastruktur mit niedrigschwelligen und kostenlosen Ausstiegs- und Unterstützungsangeboten. Dabei darf der Zugang zu Unterstützungsangeboten nicht von einer Entscheidung für den Ausstieg abhängig gemacht werden.   
Nötig sind insbesondere:  
        ◦ kostenlose, freiwillige Gesundheits- und Rechtsberatungen durch die Gesundheitsämter und auf Wunsch kostenlose ärztliche Untersuchungen, auch für Menschen ohne Pass oder ohne Krankenversicherung  
        ◦ Verhandlungen mit den Krankenkassen bzgl. bezahlbarer Krankenversicherungstarife (ohne Aufschlag für die Tätigkeit in der Prostitution)  
        ◦ Schaffung von öffentlich geförderten Beschäftigungsprogrammen und Weiterbildungen (Nachholen eines Schulabschlusses/Ausbildungsabschlusses oder andere individuell zugeschnittene Angebote), nach Möglichkeit Anbindung an existierende Angebote  
        ◦ Vorhalten von Schutzwohnungen und wenn nötig Öffnung der lokalen Frauenhäuser für von Gewalt Betroffene aus der Prostitution
        ◦ Sicherstellung des Zugangs zu traumapsychologischen Angeboten und zu Sprachkursen
        ◦ langfristige Bleibeperspektive für alle Betroffenen unabhängig von Aussagebereitschaft in Gerichtsverfahren  
    4. Auf kommunaler Ebene braucht es Fortbildungen über die Lebensbedingungen der Menschen in der Prostitution, über Menschenhandel und Trauma für alle Personen, die in irgendeiner Form mit
Prostitution zu tun haben (beispielsweise Polizei, Mitarbeiter*innen der Gesundheitsämter, Finanzamt). Kommunen brauchen Sprachmittler*innen in den typischen Landessprachen, die ebenfalls thematisch geschult sein sollten. Bei Stellenbesetzungen sollte darauf geachtet werden, dass alle Mitarbeiter*innen, die mit Betroffenen in Kontakt kommen, über gute soziale Kompetenzen und Empathiefähigkeit verfügen. Schikanen gegen Prostituierte durch Verwaltungsmitarbeiter*innen müssen ausgeschlossen werden.  
    5. Kommunen sollten runde Tische einrichten, in denen nicht nur Akteure der Verwaltung wie
Ordnungsamt, Gesundheitsamt und Polizei zusammenkommen, sondern auch Akteure aus Finanzamt, Politik und Sozialarbeit.  
    6. Kommunale Sexsteuern sollen abgeschafft werden, da diese eine Bereicherung öffentlicher Haushalte durch Prostitution darstellen. Das ist nicht akzeptabel.  
    7. Werbung für Prostitution soll wie andere sexistische Werbung durch städtische Werbeverträge unterbunden werden.  
    8. Kommunen sollten durch lokale Informationskampagnen dazu beitragen, die gesamte Gesellschaft über die Ursachen und Folgen der Prostitution aufzuklären und die Nachfrage nach Prostitution einzudämmen.
    9. Abschiebungen von Prostituierten und denjenigen, die aussteigen wollen bzw. ausgestiegen sind, werden, wie auch alle anderen Abschiebungen abgelehnt, stattdessen werden Perspektiven für das Leben in Deutschland geschaffen.
     
Homophobie und Ausgrenzung von LGBTIQ* (Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transpersonen, Intersex-Personen, andere queere Identitäten) bekämpfen
Geschlechtergerechtigkeit betrifft und hilft nicht nur Frauen, sondern allen Menschen, die aufgrund ihrer Sexualität oder geschlechtlichen Identität ausgegrenzt, gemobbt, bedroht oder gar gewaltsam angegriffen werden. Wissenschaftliche und statistisch belastbare Studien belegen, dass Offenheit und Aufklärungsstand an Schulen, was homosexuelle Partnerschaften und geschlechtliche Identitäten betrifft, rückläufig sind.  
Noch immer haben Menschen des LGBTIQ*-Spektrums gesetzlich nicht die gleichen Rechte und Möglichkeiten wie heterosexuelle Menschen, die sich mit dem Geschlecht identifizieren, das ihnen bei der Geburt von Eltern und Medizin zugewiesen wurde.  
Wir, DIE LINKE, kämpfen für eine echte Gleichstellung aller Menschen. Niemand darf aufgrund der eigenen Sexualität oder des eigenen Geschlechts diskriminiert werden. Damit das aber klappt, bedarf es dringender Aufklärung, Beratung und Hilfe in der Bevölkerung. Wir wollen, dass Aufklärungsarbeit schon in der Schule stattfindet – dort, wo die Vorurteile ihren Nährboden finden und sich für das ganze Leben verfestigen. Wir wollen, dass queere Jugendliche Hilfe in der Schule oder Kommune finden. Und dass diese Hilfe auch den Eltern oder Sorgeberechtigten zur Verfügung stehen muss.  
DIE LINKE will:  
    • eine qualifizierte Weiterbildung von Kontaktstellen und Vertrauenslehrkräften in Schulen und Berufsschule,
    • Coming-out-Hilfe zur Bewusstseinsstärkung in Sachen sexueller und geschlechtlicher Vielfalt und Selbstbestimmung,
    • Jugendlichen durch qualifizierten Unterricht die Möglichkeit geben, sich ein authentisches und eigenes Bild zu machen, Stereotype auszuräumen und somit den Abbau von
Diskriminierung sowie Mobbing fördern; dies gilt für Schulen, Berufsschulen, Jugendzentren und andere Bildungseinrichtungen im kommunalen Bereich,
    • finanzielle und personelle Absicherung kommunaler Beratungsstellen,
    • besonders im ländlichen Bereich den Ausbau von regelmäßigen sowie sicheren Treffpunkten und Beratungsstellen (auch telefonisch und anonym) herbeiführen; Lösungen für Probleme im Bereich Coming-out, Gewaltübergriffe, Mobbing und Diskriminierung müssen verfügbar und zugänglich sein,
    • obdachlosen jungen Menschen, die käuflichen Sex praktizieren, Unterkünfte mit einer qualifizierten Betreuung bieten.

Seit zehn Jahren gilt die UN-Behindertenrechtskonvention. In dieser werden die Rechte von Menschen mit Behinderungen festgehalten. Die Kernaussage der Konvention ist: Im Mittelpunkt steht der Mensch. Sie fordert, den vollen und gleichberechtigten Genuss aller Rechte und Grundfreiheiten durch alle Menschen mit Behinderungen zu fördern, zu schützen und zu gewährleisten und die Achtung der ihnen innewohnenden Würde zu fördern. Zwei Millionen schwerbehinderte Menschen leben in NRW, das sind zehn Prozent. Das Institut für Menschenrechte geht davon aus, dass rund 25 Prozent insgesamt längerfristige Beeinträchtigungen haben, die sie behindern. Die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen und das gesellschaftliche Bewusstsein sind für diese Menschen so zu verändern, dass ein barrierefreies und inklusives Leben für Menschen mit Behinderungen gewährleistet ist.  
Die Teilhabe an der Gesellschaft, die wir wollen, ist:
    • barrierefrei
    • inklusiv  
    • gleichberechtigt  
    • selbstbestimmt
Worauf wir dabei setzen?
    • die Einhaltung der UN-Behindertenrechtskonvention
Denn Teilhabe an der Gesellschaft und deren gleichberechtigte Gestaltung sind ein Menschenrecht.
Was wir dafür brauchen ist ein Teilhabekonzept, das
    • bauliche, kommunikative, rechtliche, administrative und soziale Barrieren überwindet,
    • gleiche Bedingungen für Menschen mit und ohne Behinderungen schafft.
Was das bringt?
    • ein selbstbestimmtes Leben für Menschen mit Behinderung
    • eine vielfältige Gesellschaft
Was muss dafür getan werden?
    • Ein Inklusionsplan muss erarbeitet werden.
    • Behindertenbeiräte sind zu gründen.
    • Jede Kommune hat eine*n Gleichstellungsbeauftragt*n.
    • Menschen mit Behinderung werden befähigt, über ein „persönliches Budget“ zu verfügen.
    • Barrierefreiheit in Sprache, Verwaltung, Verkehr, Institutionen, Wahlen analog und digital muss etabliert werden.  
    • Sondereinrichtungen werden abgeschafft oder umgewandelt.
    • Die kommunalen Jobcenter müssen einen inklusiven Arbeitsmarkt fördern.
Inklusion ermöglichen, Sondereinrichtungen abschaffen oder umwandeln
Es gibt viele soziale Barrieren, die für Menschen mit und ohne Behinderungen politische
Gestaltungsmöglichkeiten und soziale Teilhabe einschränken und verhindern. Nur wenn auch diese
Barrieren fallen, ist eine inklusive Gesellschaft möglich. Die LINKE kämpft für das Recht aller
Menschen auf volle Teilhabe und ein gutes Leben. Das schließt inklusive Bildung, reguläre Arbeit und selbstbestimmtes Wohnen in der Gemeinde ebenso ein wie Erholung, Kultur, Freizeitaktivitäten, Reisen und Sport.
Alle Sondereinrichtungen, in denen Menschen mit Behinderungen separiert werden, müssen nach und nach abgeschafft oder umgewandelt werden. Dies gilt für Förderschulen, Werkstätten sowie Wohnheime für Menschen mit Behinderungen. Stattdessen muss es in der Regelschule, dem
Ersten Arbeitsmarkt oder im Wohnbereich genug Assistenz, Barrierefreiheit und ein barrierefreies Umfeld geben, damit selbstbestimmtes Leben für Menschen mit Behinderungen möglich ist. Dazu gehört auch ein neuer Blick auf Lernziele und Arbeit: Es geht um Teilhabe und nicht um höchstmögliche Leistung.
Barrierefreiheit ist eine Voraussetzung für Inklusion. Eine inklusive Gesellschaft schließt alle Menschen ein, ob mit oder ohne Behinderungen. So profitieren von den Aufzügen in den Bahnhöfen zu den Bahnsteigen Menschen mit kleinen Kindern, Menschen mit viel Gepäck, Senioren*innen, Fahrradfahrer*innen und Menschen mit Behinderungen. Mit barrierefreier Sprache z. B. können alle Menschen eher und selbstständiger ihre Rechte kennenlernen und durchsetzen wie z. B. ihre Rente beantragen.  
Wir fordern deshalb für unsere Kreise, Städte und Gemeinden in NRW:
    • Erarbeitung und Erstellung eines Inklusionsplanes unter breiter Beteiligung der Selbsthilfegruppen und -organisationen der Menschen mit Behinderungen und ohne Behinderungen gleichermaßen
    • Schulung von Mitarbeiter*innen der Stadtverwaltung und offensive Information der Verwaltung zum persönlichen Budget, damit Menschen mit Behinderung selbstbestimmt wohnen, leben, lernen und arbeiten können   
    • Unterstützung von Initiativen und Förderung von öffentlichkeitswirksamen Maßnahmen, um auf allen Ebenen der Gesellschaft einschließlich der Familie, das Verständnis für Menschen mit Behinderung zu erhöhen und die Achtung ihrer Rechte und ihrer Würde zu fördern  
    • umfassende Barrierefreiheit bei Wahlen (Wahllokal, Wahlverfahren, Wahlmaterialien, Wahleinrichtungen)  
    • Bildung von Behindertenbeiräten in allen Kommunen, deren Mitglieder von den Betroffenen demokratisch gewählt werden
    • Ernennung einer/s Inklusionsbeauftragte(n) in jeder Kommune; diese(r) soll u. a. Ansprechpartner*in für alle Bezugsgruppen sein
 
Bauen, Wohnen und Verkehr:
    • flächendeckende Förderung der aufsuchenden Wohnraumberatung für Senior*innen und Menschen mit Behinderungen, damit sie die Möglichkeit haben, länger und selbstständig zu Hause zu wohnen
    • systematische Überprüfung der öffentlichen Gebäude auf Barrierefreiheit unter Einbeziehung der Selbsthilfeorganisationen von Menschen mit Behinderungen  
    • Der Neubau sowie die Sanierung von kommunalen Gebäuden müssen ohne Ausnahme barrierefrei geschehen.  
    • Ausstattung der öffentlichen Gebäude und der kulturellen Einrichtungen mit Höranlagen  
    • flächendeckender Ausbau von Leitsystemen für blinde und sehbehinderte Menschen im ganzen öffentlichen Raum  
    • Ausstattung des ÖPNV sowie der Haltestellen mit Sprachausgabe
    • verbindlicher Ausbau der Haltestellen des öffentlichen Nahverkehrs in Richtung Barrierefreiheit bis 2022  
    • Umrüstung der Fahrzeuge des ÖPNV in Richtung Barrierefreiheit
    • Erstellung eines kommunalen Stadtplanes zu barrierefreien Einrichtungen
Bildung, Kultur und Arbeit:  
    • Förderung der Inklusion in Kitas und Schulen durch bessere Sach- und Personalausstattung   
    • Stadtbibliotheken barrierefrei ausbauen und erhalten sowie bedarfsgerecht mit barrierefreien Medien ausstatten, z. B. Bücher in Großschrift, Hörbücher, Bücher in Leichter und Einfacher Sprache, Brailleschrift
    • Barrierefreiheit bei Kulturveranstaltungen und in kulturellen Einrichtungen
    • Schaffung von mehr Arbeits- und Ausbildungsplätzen für Menschen mit Behinderungen in der Stadtverwaltung  
    • Vergabe von städtischen Aufträgen an anerkannte Inklusionsbetriebe  
    • Schaffung von Inklusionsabteilungen in kommunalen Unternehmen  
    • Vergabe des Caterings von Schulen und öffentlichen Einrichtungen an anerkannte Inklusionsbetriebe
    • Förderung eines inklusiven Arbeitsmarktes durch die kommunalen Jobcenter
Gesundheit und Pflege  
    • „Daheim statt im Heim“ – diese Forderung ist umzusetzen durch eine Förderung des barrierefreien und sozialen Wohnungsneu- und -umbaus bei der kommunalen Wohnungsbaugesellschaft.
    • Aufstockung des Personals der Heimaufsicht  
    • Auflistung von barrierefreien Arztpraxen und medizinischen Einrichtungen; Erstellen einer kommunalen Karte von barrierefreien Gesundheitseinrichtungen (z. B. Arzt- und Physiopraxen, Apotheken, Hebammen, Krankenhäuser)  
Beratung, Kommunikation und Information  
    • Es ist eine barrierefreie und transparente Verwaltung zu schaffen – vom Formular über die Webseite bis zum Gebäude  
    • Sämtliche von der Kommune zur Verfügung gestellten Dienste müssen barrierefrei sein.  
    • Alle Schriftstücke der Verwaltung sind auch in Leichter und Einfacher Sprache herauszugeben, damit alle Bürger*innen ohne Hilfe ihre Leistungen erhalten können.  
    • Allen Dokumenten sind auch als Audiodatei herauszugeben.
    • Alle Sitzungen der kommunalen Gremien und die Sitzungsunterlagen müssen barrierefrei sein, einschließlich Gebärdensprachdolmetschen

Seit mehr 100 Jahren beherbergen das Rheinland und Westfalen Europas größte Industrieregion.
Noch länger ist das Gebiet bereits ein Einwanderungsland. Ende des 19. / Anfang des
20. Jahrhunderts kamen hunderttausende Pol*innen und Masur*innen ins Ruhrgebiet. Sowohl nach dem Zweiten Weltkrieg ab 1945 als auch nach der Wiedervereinigung seit 1990 sind hunderttausende Menschen zu uns gekommen. In den 1960er Jahren schloss die BRD im Namen der Industrie Anwerbeabkommen mit Ländern Südeuropas. Allein aus der Türkei kamen mehrere hunderttausend Arbeitsmigrant*innen, die mit ihren Familien hier heimisch wurden. Im
Zuge der EU-Arbeitnehmerfreizügigkeit zogen seit der Jahrtausendwende erneut zehntausende
Menschen aus Polen und seit 2014 vor allem auch zehntausende Menschen aus Bulgarien und Rumänien nach NRW. Anfang der 1990er Jahre erreichten uns viele Menschen, die vor den Kriegen in Jugoslawien geflohen waren. 2015 und 2016 gab es einen Zustrom an Menschen vor allem über die Westbalkanroute in die EU. Seit der Schließung dieses Fluchtwegs durch ein Abkommen mit dem türkischen Staat wagen Menschen immer wieder die gefährliche Flucht über das Mittelmeer. Sie alle sind uns willkommen, und es ist unsere Pflicht, ein sicherer Hafen für diese Menschen zu sein und ihnen die Chance auf vollständige Integration zu bieten.  
Die Integration, die wir wollen, ist:  
    • menschenrechtskonform
    • solidarisch
    • antidiskriminierend
Worauf wir dabei setzen?
    • Integration durch Bildung
    • Integration durch Arbeit
    • sozialräumliche Integrationsarbeit im Quartier
    • NRW-Kommunen als sichere Häfen
    • das Grundrecht auf Asyl, denn kein Mensch ist illegal!
Was wir dafür brauchen ist ein Integrationssystem, das
    • eine menschenwürdige Unterbringung garantiert,
    • Mehrsprachigkeit als Chance versteht,
    • Rechte von Geflüchteten nicht gegen die anderer Menschen stellt,
    • Hilfestellung und Unterstützung gewährt,
    • Migranten*innen-Selbsthilfeorganisationen und Integrationsräte in politische Entscheidungen auf kommunaler Ebene mit einbezieht.
Was das bringt?
    • die gleichberechtigte gesellschaftliche Teilhabe von Migrant*innen
    • Integration, die keine Einbahnstraße ist
Was muss dafür getan werden?
    • Kommunen müssen dem Bündnis „Städte sicherer Häfen“ beitreten.
    • Kommunen müssen Geflüchtete dezentral und menschenwürdig unterbringen.
    • Kommunal angebundene Antidiskriminierungsstellen müssen geschaffen werden.
    • Geflüchteten und Einwander*innen aus anderen EU-Staaten muss sofort nach ihrer Ankunft ermöglicht werden, Sprach- und Integrationskurse zu absolvieren.
    • Willkommens- und Intensivklassen müssen ausgebaut werden.
    • Ausländische Bildungs- und Berufsabschlüsse müssen schneller anerkannt werden.
Kein Mensch ist illegal!  
Flucht hat mehrere Gründe, einer davon ist Krieg. Menschen verlassen ihre Heimat zudem aus wirtschaftlicher Not. Darüber hinaus tragen auch die zunehmenden Auswirkungen des menschengemachten Klimawandels zu Wanderungsbewegungen bei. Menschen, die vor bewaffneten Konflikten und Kriegen fliehen, haben eine Chance auf Asyl. Das gilt aber nicht für Menschen, die aus wirtschaftlicher Not und vor Klimakatastrophen fliehen. Sie haben keine Chance auf Asyl und werden deshalb wieder abgeschoben.
Doch nicht nur Kriege werden von den westlichen Staaten, der EU und Deutschland heraufbeschworen, auch wirtschaftliche Einflussnahme – unter anderem durch subventionierte Lebensmittellieferungen und unfaire Freihandelsabkommen – ist an der Tagesordnung. Dadurch können in den betroffenen Ländern und Gebieten z. B. Lebensmittel für einen Bruchteil der einheimischen Preise angeboten werden. In der Folge verlieren Landwirt*innen ihre
Existenzgrundlage. Im schlimmsten Fall kann dies auch zum wirtschaftlichen Zusammenbruch eines Landes führen. Auch der Klimawandel wurde und wird im Wesentlichen durch die Industrienationen verursacht. Jede Kommune, jedes Land, jeder Staat muss daher die Verantwortung tragen und den in anderen Ländern betroffenen Menschen ein sicheres und zukunftsfähiges Leben ermöglichen – egal ob in ihren Herkunftsländern oder bei uns in Deutschland und NRW.
Gleiche soziale und politische Rechte für alle
Die Politik der vergangenen Jahre hat bei der Beseitigung des Investitionsstaus in den Kommunen ebenso versagt wie bei der Bekämpfung der zunehmenden Ungleichheit bei Einkommen, Vermögen und Bildungschancen. Überproportional betroffen sind dabei Migrant*innen. Die jahrzehntelange Verweigerung einer Einwanderungs- und Integrationspolitik gegenüber der ersten und zweiten Generation der Einwander*innen hat zu fortdauernden und kumulierten Benachteiligungen auch von jungen Menschen mit Migrationshintergrund geführt, die häufig aus Haushalten mit geringem oder keinem Erwerbseinkommen stammen. Diese Fehler dürfen nicht wiederholt werden.
Mehr als zwei Millionen Menschen in NRW verfügen nicht über einen deutschen Pass. Um für langjährig hier lebende Migrant*innen gleiche Rechte und Aufenthaltssicherheit zu schaffen, bedarf es deshalb deutlicher Einbürgerungserleichterungen. Es ist undemokratisch, eine große Zahl von Menschen, die ihren Lebensmittelpunkt in unseren Kommunen haben, rechtlich zu Menschen zweiter Klasse zu machen. Statt Sonderregelungen und Erlasse gegen Migrant*innen fordern wir die volle rechtliche Gleichstellung durch erleichterte Einbürgerung und das Wahlrecht für alle Menschen, die hier dauerhaft leben. Ergänzt werden muss eine solche Politik durch einen konsequenten Ausbau des Diskriminierungsschutzes auf allen Ebenen. Wir wollen daher auf allen Ebenen diskriminierende und ausgrenzende Gesetze abschaffen. Auf Ebene des Bundes wollen wir die Kettenduldung abschaffen, damit alle Menschen in unserer Kommune einen sicheren Aufenthaltsstatus haben. Außerdem setzen wir uns dafür ein, dass alle Menschen, die dauerhaft in unserer Kommune leben,
dort auch das Wahlrecht haben. Wir warten jedoch nicht nur auf Gesetzesänderungen im Bund. Auch vor Ort ist einiges möglich.     
Was muss dafür getan werden?
    • kommunale Unterstützung bei der Beantragung von Doppel- und Mehrfachstaatsangehörigkeiten erleichtern
    • sozialräumliche Integrationsarbeit als ein zentraler Bestandteil der Stadtentwicklung
    • Beratungsstellen zur Heranführung von Neuzugewanderten an die sozialen Regelsysteme und zur Arbeitsmarktintegration: mit herkunftssprachlichen Berater*innen
    • Bleiberechtsregelung für geduldete und illegalisierte Menschen
    • Schaffung von kommunal angebundenen Antidiskriminierungsstellen
    • Förderung der Selbstorganisationen von Migrant*innen
    • Gleichstellung der Integrationsräte mit anderen Ausschüssen
    • kommunale Finanzierung von Dolmetscher*innen für alle Behördengänge
    • Einbeziehung von Migranten*innen-Selbsthilfeorganisationen in die Entscheidungen und die Politik der Kommunen
Für menschenwürdige Unterbringung
Die Unterbringung von zugewiesenen Asylsuchenden und Geduldeten auf kommunaler Ebene liegt in der Zuständigkeit der Kommunen. Obwohl die Unterbringung in Wohnungen nicht nur menschenwürdiger, sondern fast immer auch günstiger ist als in Sammelunterkünften, sieht das Asylgesetz aktuell vor, dass Asylsuchende in der Regel in Gemeinschaftsunterkünften untergebracht werden sollen. Häufig bedeutet das: Leben in Mehrbettzimmern ohne Rückzugsmöglichkeiten, mit Gemeinschaftsbädern und Gemeinschaftsküchen. Von Geflüchteten mit eigenem Einkommen verlangen die Kommunen trotz dieser schlechten Verhältnisse teilweise Nutzungsgebühren, die höher sind als die Kosten für eine reguläre Wohnung mit ortsüblicher Miete. Das erzwungene Zusammenleben mit vielen fremden Menschen auf engstem Raum ohne Privatsphäre stellt für die
Betroffenen eine hohe Belastung dar. Solche Wohnverhältnisse erschweren die gesellschaftliche
Teilhabe und Integration und widersprechen auch den Empfehlungen des Sachverständigenrates der Bundesregierung. Daher tritt DIE LINKE für die dezentrale Unterbringung in Wohnungen ein. Wo kommunale Sammelunterkünfte existieren, müssen sie möglichst menschenwürdig gestaltet sein. Insbesondere ist wichtig, dass sie aus abschließbaren Wohneinheiten mit eigener Küche und sanitären Einrichtungen bestehen.
Was muss dafür getan werden?
    • verbindliche Mindeststandards für die Unterbringung, um den teilweise eklatanten Missständen entgegenzuwirken und Beschwerdestellen, bei denen Verstöße gegen die Standards gemeldet werden können
    • Ersatz großer Gemeinschaftsunterkünfte durch kleinere Einrichtungen mit abgetrennten Wohneinheiten, die sich in die Wohnumgebung einfügen und nicht als Fremdkörper wirken
      menschenrechtskonforme Gestaltung der Hausordnungen, um das Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung (Art. 13 GG) auch in Gemeinschaftsunterkünften abzusichern
    • Nutzung aller kommunalen Spielräume für die Unterbringung in Wohnungen, nicht nur bei traumatisierten und besonders schutzbedürftigen Geflüchteten
    • Abschaffung überhöhter Nutzungsgebühren, die von Bewohner*innen der
Gemeinschaftsunterkünfte verlangt werden, sobald sie ein eigenes Einkommen haben
    • Erstellung von Gewaltschutzkonzepten für kommunale Gemeinschaftsunterkünfte
    • Bekämpfung von Immobilienhaien, die vor allem mit Schrottimmobilien auf die Ausbeutung von Neuzugewanderten abzielen

Integration durch Bildung
Das Erlernen der deutschen Sprache ist eine wichtige Voraussetzung für eine gleichberechtigte
Teilhabe am Berufsleben, an Bildung und Kultur sowie an gesellschaftlichen und politischen Entscheidungsprozessen. Kinder mit Migrationshintergrund müssen – wie alle Kinder – höchstmöglich qualifiziert werden. Insbesondere Sprachförderangebote müssen für alle Kinder mit entsprechendem Bedarf stattfinden.
Die Mehrsprachigkeit von Kindern mit Migrationshintergrund soll als Chance verstanden und gefördert werden. Kinder mit einer natürlichen Mehrsprachigkeit haben einen Anspruch auf eine Förderung, die ihrer persönlichen Situation gerecht wird. Wir wollen an den Schulen ausreichende personelle und sachliche Ressourcen schaffen, um dies flächendeckend sicherzustellen. Wir setzen uns dafür ein, die Herkunftssprache als zweite Fremdsprache anzuerkennen und in Schulen als offene Angebote für alle Schüler*innen anzubieten.
Das bestehende Integrationskurs-System ist in vielerlei Hinsicht verbesserungsbedürftig. Es müssen mehr finanzielle Mittel bereitgestellt werden, um eine faire Bezahlung der Lehrkräfte und eine hohe Qualität der Kurse zu ermöglichen. Zudem müssen Geflüchtete mit Duldung, Asylsuchende und Menschen mit unsicherem Aufenthaltsstatus einbezogen werden.
Was muss dafür getan werden?
    • ein Sofortprogramm zur Aus- und Weiterbildung von zusätzlichen Lehrkräften, die Deutsch als Zweitsprache unterrichten, um dem gestiegenen aktuellen Bedarf gerecht werden zu können; in allen Lehramtsstudiengängen mit dem Unterrichtsfach Deutsch und allen Germanistik-Studiengängen muss Deutsch als Zweitsprache als verpflichtendes Modul aufgenommen werden, Module der interkulturellen Pädagogik muss es in allen Lehramtsstudiengängen geben,
    • eine bedarfsgerechte Erstausstattung an Schulbedarf für alle Kinder; Willkommens- bzw. Intensivklassen sind in allen Schularten auszubauen; dies muss mit der Einstellung zusätzlicher Lehrkräfte, die Deutsch als Zweit- oder Fremdsprache unterrichten, sowie von Schulsozialarbeiter*innen und psychologischen Beratungskräften einhergehen; geflüchtete
Schüler*innen müssen schnellstmöglich in das Regelschulsystem integriert werden,
    • die Schulpflicht für alle Kinder und Jugendliche frühzeitig und unabhängig vom Aufenthaltsstatus, gleiches gilt für den Rechtsanspruch auf Kindertagesbetreuung; die bestehenden Kapazitäten sind entsprechend noch stärker auszubauen, damit die Versorgung quantitativ wie qualitativ für alle Kinder verbessert werden kann,
    • vermehrte Angebote zum Nachholen eines Schulabschlusses an einer berufsbildenden Schule auch für Geflüchtete, die nicht mehr der allgemeinen Schulpflicht unterliegen,
    • Quereinstiege in die Schul- und Bildungslaufbahn erleichtern,
    • allen eingewanderten und geflüchteten Menschen unmittelbar kostenlose Sprachkurse zur Verfügung stellen,
    • Integrationslehrer*innen fest anstellen und fair bezahlen,  
    • Integrationskurse für Geflüchtete unabhängig vom Aufenthaltsstatus anbieten,
    • die Anerkennung von ausländischen Bildungsabschlüssen erleichtern.
Bleiberecht
DIE LINKE setzt sich dafür ein, dass die Kommune alle rechtlichen Spielräume nutzt, um
Abschiebungen zu verhindern. Die Kommunen sollen ein von den Ausländerbehörden unabhängiges
Beratungsangebot für von Abschiebung bedrohte Einwohner*innen vorhalten. Insbesondere Abschiebungen in Kriegsgebiete wie Afghanistan stellen schwere Menschenrechtsverletzungen dar und müssen unbedingt unterlassen werden.
Integration durch Arbeitsplätze
Zu vielen Menschen bleibt der Arbeitsmarkt verschlossen, obwohl es in den vergangenen Jahren eine
Beschäftigungszunahme gegeben hat. Besonders Ältere, Menschen mit Behinderungen,
Alleinerziehende sowie Migrant*innen werden dabei ausgegrenzt. Viele Unternehmen geben ihnen keine Chance. Gleichzeitig wird ein vermeintlicher Fachkräftemangel beklagt. Die Langzeit-Erwerbslosigkeit hat sich bei über einer Million verfestigt.
Die schnelle Eingliederung in Arbeit ist ein zentraler Faktor der gesellschaftlichen Integration. Dies gilt für alle Menschen. Geflüchtete haben durch Arbeitsverbote, Beschränkungen und Nachrangigkeitsregelungen mit besonderen Restriktionen beim Zugang zum Arbeitsmarkt zu kämpfen. Und EU-Zuwander*innen werden durch speziell auf sie abzielende Verschärfungen im SGB II massiv benachteiligt. Diese sind abzubauen. Erkämpfte Mindeststandards wie der gesetzliche Mindestlohn dürfen nicht infrage gestellt werden. Gute Arbeit ist Voraussetzung für eine gelingende Integration. Prekäre Arbeit dagegen führt strukturell zu Diskriminierung und Ausgrenzung.     
Was muss dafür getan werden?
    • anonyme Bewerbungsverfahren für alle Stellen bei kommunalen Arbeitgebern,  
    • Auftragsvergaben nur an Unternehmen, die ebenfalls anonyme Bewerbungsverfahren durchführen,  
    • Asylsuchenden und EU-Zuwander*innen sofort nach ihrer Ankunft ermöglichen, Deutsch zu lernen und an einem Integrationskurs teilzunehmen; diesen Teilnahmeanspruch müssen auch Geduldete, unabhängig vom Duldungsgrund, erhalten,
    • das Arbeitsverbot für Asylbewerber*innen in den ersten drei Monaten abschaffen; die Vorrangprüfung bei der Beschäftigung von Asylsuchenden und Geduldeten muss abgeschafft werden,
    • Asylsuchenden und Geduldeten in Ausbildung eine Aufenthaltserlaubnis für die gesamte Dauer der Berufsausbildung gewähren,
    • interkulturell kompetente Fachkräfte in Bildung, Gesundheitswesen und Behörden, •     die interkulturelle Öffnung und Kompetenzstärkung der Verwaltung.
Für einen radikalen Wechsel in der Flüchtlingspolitik
In den 1980er und 1990er Jahren ist eine Reihe von Maßnahmen zur Abschreckung von schutzsuchenden Menschen geschaffen worden. Dazu zählen
    • die Zwangsunterbringung in entpersönlichenden Lagern,
    • massive Einschränkungen der Bewegungsfreiheit (Residenzpflicht, Wohnsitzauflagen),
    • sozialrechtliche Diskriminierungen (Arbeitsverbote, Versorgung unterhalb des menschenwürdigen Existenzminimums, eingeschränkte Gesundheitsversorgung, die diskriminierende und zudem kostenintensive Praxis, Sachleistungen statt Bargeld und vieles mehr).
Eine Politik der Ausgrenzung und Entrechtung ganzer Geflüchtetengruppen verstärkt bestehende
Vorurteile, indem suggeriert wird, dass gegen einen angeblich verbreiteten Asylmissbrauch harte Maßnahmen erforderlich seien. Das ist nicht zuletzt angesichts der dramatisch gestiegenen, rassistisch motivierten Angriffe auf Geflüchtete und Flüchtlingsheime unverantwortlich. Die Integration von Geflüchteten muss am ersten Tag ihrer Ankunft beginnen.
Wir stellen die Rechte von Geflüchteten nicht gegen die anderer Menschen. Viele Menschen in
Deutschland müssen in Armut leben, sind auf Hartz IV angewiesen, arbeiten in schlecht bezahlten Jobs oder müssen Aufstockerleistungen beantragen, weil der Lohn zum Leben nicht reicht. Sie hätten nicht einen Euro mehr in der Tasche, wenn niemand mehr flüchten würde. Die Ursache für Sozialkürzungen, Unsicherheit und prekäre Beschäftigung ist eine verfehlte Politik, die nur den Wohlhabenden nützt. Statt uns gegeneinander ausspielen zu lassen, müssen wir gemeinsam dafür streiten, dass es ALLEN besser geht.
Flucht und Verfolgung sind immer auch individuell. Deshalb wehren wir uns gegen das politische Kalkül, Geflüchtete pauschal und abhängig vom Herkunftsland in jene mit einer angeblich „guten Bleibeperspektive“ und solche mit einer angeblich „schlechten Bleibeperspektive“ einzuteilen.
Seitdem der Begriff der „Bleibeperspektive“ mit dem Asylpaket I im Oktober 2015 eingeführt worden ist, dient er als praktisches Instrument, um Menschen aus bestimmten Ländern Leistungen, Angebote und Teilhabemöglichkeiten zu verwehren. Mit der Begründung der „schlechten Bleibeperspektive“ wird vielen Geflüchteten zum Beispiel der Zugang zu Sprach- und Integrationskursen verweigert. Auch wird ihnen nicht erlaubt, sich selbst eine Wohnung zu suchen.
Die Menschenrechtssituation, zum Beispiel in den nordafrikanischen Ländern Marokko, Algerien, Tunesien oder gar Libyen, hat sich nicht maßgeblich geändert. Der politische Vorstoß, sie dennoch zu angeblich „sicheren Herkunftsstaaten“ zu machen, ist daher lediglich ein weiterer Baustein der unmenschlichen Abwehr von Menschen auf der Flucht. Wir lehnen das Konstrukt der angeblich „sicheren Herkunftsstaaten“ ab. Es widerspricht dem als Individualrecht konzipierten Grundrecht auf Asyl. Es dient dazu, die Rechte und Widerspruchsfristen von Geflüchteten zu beschneiden, eine fundierte Einzelfallprüfung zu vermeiden und Asylanträge schneller abzulehnen, um Menschen schneller abschieben zu können.
Fluchtgründe von Menschen, die in ihren Herkunftsländern als vermeintliche oder tatsächliche Roma diskriminiert und verfolgt worden sind, werden strukturell nicht anerkannt. Menschen, die aus den
Balkanländern geflohen sind, sammelt die NRW-Landesregierung immer in speziellen,
„Ausreisezentren“ genannten Sonderlagern, anstatt sie auf die Kommunen zu verteilen. Ihre Asylanhörungen dauern häufig nur wenige Minuten, Geflüchtetenräte und Initiativen der Geflüchtetenarbeit zweifeln an der Rechtsstaatlichkeit dieser Verfahren.
Was muss dafür getan werden?
    • eine dauerhafte Aufenthaltsperspektive für alle hier lebenden Menschen ohne deutschen Pass schaffen,
    • geflüchteten Roma gleiche Rechte zugestehen wie allen Geflüchteten,
    • jegliche Abschiebepraxis beenden,
    • verbindliche und einklagbare gute Standards für die Unterbringung und Versorgung schutzsuchender Menschen in den Landesunterkünften und Kommunen einführen,
    • perspektivisch Unterbringung aller Geflüchteten in Wohnungen statt in Massenunterkünften,
    • Vorrangigkeitsprüfungen in der Kommune aussetzen,
    • die Versorgung der Betreuungsarbeit für Geflüchtete aus öffentlicher Hand betreiben und finanzieren,
    • Entscheidungen der Härtefallkommission und des Petitionsausschusses müssen für die Ausländerbehörden verbindlich sein,
    • die Strukturen der Geflüchteten-Arbeit ausbauen und verstetigen; dafür mehr Personal sowohl in der Verwaltung als auch im Care-Bereich einstellen,
    • eine*n vom Landtag bestellte*n Geflüchtetenbeauftragte*n ernennen,
    • den Zugang zu Sozialberatung und weiteren Beratungseinrichtungen gesetzlich verankern,
    • Pauschalbetrag für die kommunale Betreuung und Beratung von Asylsuchenden,
    • vollen Zugang zur Gesundheitsversorgung für Geflüchtete ermöglichen,
    • Unterbringung in Wohnungen statt in Massenunterkünften,
    • keine Einschränkung der Freizügigkeit von Geflüchteten innerhalb von Nordrhein-Westfalen – Verordnung zur Wohnsitzauflage zurücknehmen,
    • Gewährung kostenloser Rechtsberatung für Asylsuchende.
Kommunal Verantwortung übernehmen: Sichere Häfen jetzt!
DIE LINKE steht ein für solidarische Städte, die angesichts der humanitären Krise an den
EU-Außengrenzen und des Sterbens im Mittelmeer ihren Teil der Verantwortung übernehmen. Seit der Gründung der internationalen Seebrücke-Bewegung im Juli 2018 haben sich bereits zahlreiche Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen zu „sicheren Häfen“ erklärt. Sie stellen sich damit gegen die menschenrechtswidrige Abschottungspolitik der EU, die tausende Tote fordert. DIE LINKE unterstützt diese kommunalen Initiativen, die angesichts der humanitären Krise von der Bundes- und Landesregierung die Möglichkeit einfordern, Nothilfe leisten zu dürfen – also aus Seenot Gerettete zusätzlich zu den Verteilquoten aufnehmen zu können. Weiter setzt sich DIE LINKE dafür ein, dass den Worten auch Taten folgen und dass die Kommunen ein sicheres Ankommen organisieren.
Was muss dafür getan werden?
    • kommunale Beschlüsse für sichere Häfen, mit denen die Städte und Gemeinden ihre Unterstützung für die zivile Seenotrettung erklären und Unterbringung von aus Seenot geretteten Menschen zusätzlich zur Verteilungsquote anbieten
    • Beitritt der Kommune zum Bündnis „Städte sicherer Häfen“, in dem sich die Städte und
Gemeinden für die Gestaltung einer menschenrechtskonformen europäischen
    Migrationspolitik einsetzen

DIE LINKE steht für einen grundlegenden Wechsel in der kommunalen Wirtschafts- und Finanzpolitik, weil wir davon überzeugt sind, dass es so wie bisher nicht weitergehen kann.
Die wesentlichen Ursachen dafür liegen in einer kapitaldominierten neoliberalen Wirtschafts- und Standortpolitik, die in vielen Kommunen und Regionen mit wachsender Arbeitslosigkeit verbunden war und ist. Sie sind insbesondere damit verbunden, dass die sozialen Kosten bei den Kommunen verbleiben. Die Ausrichtung auf Markt und Wettbewerb hat zur Verödung ganzer Regionen und zum Klimawandel beigetragen. Industrielle Altlasten prägen deshalb ganze Regionen.
Die Wirtschafts- und Finanzpolitik, die wir wollen, ist
    • sozial
    • demokratisch
    • antikapitalistisch
Worauf wir dabei setzen?
    • eine alternative und ökologische Ökonomie
    • am Gemeinwohl orientierte öffentliche Betriebe
    • eine deutliche Ausweitung und Förderung von genossenschaftlichen Betrieben
    • eine Entschuldung der Kommunen und eine Finanzausstattung, die die Kommunen nachhaltig handlungsfähig macht
    • eine Gemeindewirtschaftssteuer
    • statt Verkauf öffentlichen Eigentums nur noch Nutzungsvergabe als Erbbaurecht (dauerhafte Einnahmen über Pachtgebühren)  
Was das bringt?
    • soziale Verhältnisse, die niemanden ausgrenzen
    • eine Infrastruktur, die allen gleichermaßen zur Verfügung steht  
Was muss dafür getan werden?
    • Der Druck auf die Landes- und Bundespolitik muss deutlich erhöht werden.
    • Privatisierte Stadtwerke und ausgegliederte Leistungen der öffentlichen Daseinsvorsorge müssen rekommunalisiert werden.
    • Hohe arbeitsrechtliche Standards müssen in allen kommunalen Unternehmen eingeführt werden.
    • Die wirtschaftliche Betätigung kommunaler Betriebe muss ausgeweitet werden.
Viele Städte und Gemeinden sind nach jahrzehntelanger neoliberaler Politik in einer Abwärtsspirale aus Überschuldung, Abwanderung und sinkender Attraktivität gefangen. In den meisten Kommunen verfällt seit Jahren auf dramatische Weise die Infrastruktur. Dutzende ehemals wohnortnahe öffentliche Schwimmbäder, Büchereien oder Jugend-, Alten- und Stadtteilzentren wurden geschlossen, der dringend notwendige Neubau von Schulen bleibt aus oder der seit langer Zeit geforderte Ausbau eines attraktiven Radwegenetzes wird regelmäßig auf den St. Nimmerleinstag verschoben. In den meisten Innenstädten dominieren Einzelhandelskonzerne und Banken das Stadtbild, während man öffentliche Einrichtungen zunehmend mit der Lupe suchen muss.  
Dass eine derart unverantwortliche Entwicklung überhaupt eintreten konnte, hat seine wesentliche Ursache in einer neoliberalen Politik, die seit vielen Jahren die wirtschaftlichen und politischen Verhältnisse in den Kommunen dem Diktat des Marktes geopfert hat. Privatisierung, Deregulierung und insbesondere die den öffentlichen Haushalten verordnete „Schuldenbremse“ haben zur Austrocknung der öffentlichen Finanzen geführt und den Kommunen jeglichen Spielraum für neue und notwendige Investitionen in allen öffentlichen Bereichen genommen.  
Investitionen
Die Kommunen in Nordrhein-Westfalen brauchen dringend Geld für Investitionen. Denn von den Regierungsparteien sowie Bund und Land wird ignoriert, dass die kommunalen Finanzmittel insgesamt unzureichend sind. Darüber hinaus stehen mit der Energiewende, dem Ausbau des öffentlichen Nahverkehrs, mit der Verbesserung des Bildungswesens und der Schaffung von mehr Wohnraum enorme Investitionen und Anforderungen für die Kommunen und deren städtische Unternehmen an. Die Herausforderungen des sozialökologischen Umbaus sind gleichzeitig eine Chance, Strukturen vor Ort zu verbessen.
Doch bislang werden die Landkreise und Städte mit ihren Problemen allein gelassen. Es gibt nur wenige kommunale Kooperationen, die das Land NRW unterstützt. Oft wird einseitig gefördert, wie etwa bei den Krankenhäusern. Die landeseigenen Unikliniken werden gefördert, nicht aber die kommunalen Krankenhäuser, obwohl das Land dazu gesetzlich verpflichtet ist.
Große private Konzerne wie Siemens, Google, Uber, Huawei und andere nutzen die fehlende
Investitionskraft der Kommunen und Stadtwerke aus. Sie versuchen mit privaten Projekten im Rahmen von „Smart City“ sich den Zugriff auf Teile der kommunalen Infrastruktur anzueignen und langfristig für ihre Profitinteressen zu nutzen.
Die Finanzmittel der Kommunen müssen erheblich größer werden, damit sie in den Städten, aber auch im ländlichen Raum, den vielen Anforderungen gerecht werden können.
Wer soll das alles bezahlen?
Die Kommunen sind für viele politische Entscheidungen zuständig, die unser Leben ganz direkt betreffen und die oftmals Geld kosten. Ob der Bau einer neuen Kita, die Sanierung der Schule, der Zustand des lokalen Krankenhauses, der Betrieb von Parks und Sportplätzen oder ein pünktlicher Bus: Eine lebenswerte Stadt und ein gutes Leben für alle müssen auch finanziert werden. Gleichzeitig sind besonders in Nordrhein-Westfalen Städte und Gemeinden systematisch unterfinanziert. Vor Ort wird viel zu oft der Mangel verwaltet, so dass die Städte nicht sinnvoll und nach dem Bedarf der Menschen gestaltet werden können. Die kommunale Infrastruktur wird auf Verschleiß gefahren, Schwimmbäder, Bibliotheken oder Jugendzentren werden geschlossen. Der zentrale Grund für die schlechte Finanzsituation unserer Städte ist die ungerechte Steuerpolitik auf Bundesebene. Den extrem Vermögenden, ihren Banken und Konzernen wurden Steuergeschenke von rund 70 Milliarden Euro gemacht – pro Jahr.
Zusätzlich hilft ein Netzwerk von spezialisierten Banken und Anwaltskanzleien Vermögenden beim
Diebstahl von Milliarden Euro an Steuergeldern, wie beispielsweise die so genannten Panama- oder Paradise-Papers aufgezeigt haben. Das Problem der geleerten öffentlichen Kassen wurde dann von der Bundes- und Landesebene auf die Ebene verschoben, die sich am schlechtesten dagegen wehren kann, nämlich in die Kommunen – und damit in unser aller Alltag.
Gegen die systematische Unterfinanzierung unserer Städte und Gemeinden hilft Steuergerechtigkeit. DIE LINKE hat ein detailliertes Steuerkonzept vorgelegt, das arme Haushalte sowie die Mittelschicht entlastet und das Geld von den extrem Reichen holt. Durch die Einführung einer Millionärssteuer, die Reform der Erbschaftsteuer, eine gerechte Unternehmensbesteuerung und einen entschlossenen Kampf gegen Steuerdiebstahl können bundesweit bis zu 180 Milliarden Euro mehr eingenommen werden. Teil unseres Steuerkonzeptes ist die Weiterentwicklung der Gewerbesteuer zu einer Gemeindewirtschaftssteuer. Alle privatwirtschaftlichen Einkünfte in einer Kommune würden erfasst und direkt besteuert werden – mit einem angemessenen Freibetrag für kleine Unternehmen. Diese Steuer brächte den Kommunen 25 Milliarden Euro im Jahr ein.
Wenn es gerechter zugeht, ist in einem der reichsten Länder der Welt selbstverständlich genug Geld für unsere Kommunen da. Deswegen beteiligt sich DIE LINKE auch nicht an Sparhaushalten, die durch angebliche Sachzwänge diktiert werden – auch dann nicht, wenn dadurch ein Abrutschen in den Nothaushalt verhindert werden könnte. Durch derartige Anstrengungen der Kommunen wird nur der Druck auf Land und Bund verringert, endlich zu einer durchgreifenden Reform der Kommunalfinanzen zu kommen.
Wer bestellt, muss auch zahlen: Konnexität für NRW
DIE LINKE setzt sich für die konsequente Umsetzung und Einhaltung des Konnexitätsprinzips gemäß § 78 Abs. 3 der Landesverfassung NRW in Verbindung mit Artikel 104a Abs. 2 des Grundgesetzes ein. Die bestehende Praxis von Bund und Land, den Gemeinden und Gemeindeverbänden Aufgaben, insbesondere Aufgaben in sozialen Angelegenheiten, zu übertragen, ohne gleichzeitig sicherzustellen, dass den Gemeinden und Gemeindeverbänden die erforderlichen Finanzmittel zur ordnungsgemäßen Erfüllung der übertragenen Aufgaben zur Verfügung gestellt werden, ist verfassungswidrig und muss beendet werden. Die Möglichkeiten der Gemeinden und Gemeindeverbände, die Einhaltung des Konnexitätsprinzips klageweise gegen das Land durchzusetzen, müssen verbessert werden. Soweit in der Vergangenheit dieses Prinzip verletzt wurde, z. B. hinsichtlich der Kosten der Unterkunft (KdU) bei Hartz IV, hat eine nachträgliche Entschuldung der Kommunen durch das Land zu erfolgen.   
Konkret fordern wir:
    • die Wiederanhebung des Steueranteils der Kommunen von 23 Prozent auf 28 Prozent,
    • keine Anhebung der Grundsteuer B, solange diese über die Betriebskosten auf die Mieter*innen abgewälzt werden kann,
    • die Einhaltung des Konnexitätsprinzips; wenn Bundes- oder Landesebene Aufgaben an die Kommunen übertragen, müssen sie auch für die Finanzierung sorgen,
    • die Streichung der rigorosen Möglichkeiten der Gemeindeordnung NRW, Kommunen im
Rahmen der Kommunalaufsicht zur Kürzung ihrer Ausgaben zu zwingen, bis hin zur Einführung von „Sparkommissaren“, mit denen auch beim sogenannten „Stärkungspakt“ gedroht wurde.
Weg mit den kommunalen Altschulden!  
Mit 26 Milliarden Euro befinden sich mehr als die Hälfte der bundesweiten Kassenkredite von rund 46 Milliarden Euro in Nordrhein-Westfalen.
Schuld an der kommunalen Verschuldung ist die strukturelle Unterfinanzierung durch Bund und Land. Damit ist eine Abwärtsspirale in Gang gesetzt worden. Denn die finanziellen Altlasten verhindern wichtige Investitionen für die Zukunft und erschweren die Instandhaltung der Infrastruktur. Das verschlechtert unmittelbar die Lebensverhältnisse für die Bürger*innen. Finanzstarke und finanzschwache Kommunen driften immer weiter auseinander.
Die überschuldeten Kommunen brauchen dringend Unterstützung. DIE LINKE fordert deshalb einen Altschuldenfonds. Gemeint ist ein gemeinsamer Finanztopf von Bund, Land und Kommunen. Dieser Fonds soll die Schulden aus den Liquiditätskrediten der Kommunen übernehmen. Als Ausgleich für die bisherige Unterfinanzierung der Kommunen soll die Bundesebene mit 50 Prozent, das Land und die Kommunen mit jeweils 25 Prozent beteiligt werden. Die Beteiligung von Bund und Land wäre kein Geschenk, sondern ein Ausgleich für die mangelnde Finanzierung der Vergangenheit und damit nachholende Konnexität. Die betroffenen Kommunen wären dann wieder in der Lage,
Haushaltsüberschüsse für notwendige Investitionen und wichtige Aufgaben bei Bildung, Verkehr, Sport und Kultur zu nutzen, statt sie im Haushaltsloch zur Schuldentilgung zu versenken.      
Daseinsvorsorge für alle
Ein guter Öffentlicher Dienst und eine bedarfsgerechte öffentliche Infrastruktur sind unverzichtbarer Bestandteil sozialer Gerechtigkeit, sozialer Demokratie und eines guten Lebens.  
Statt weiter zu kürzen, wollen wir die öffentliche Daseinsvorsorge ausbauen. Privatisierungen der
Vergangenheit sind rückgängig zu machen. Gut funktionierende öffentliche Betriebe wie kommunale Stadtwerke und Wohnungsbaugesellschaften leisten einerseits einen finanziellen Beitrag für die städtischen Haushalte. Andererseits sind sie geeignet, politische Forderungen vor Ort umzusetzen, beispielsweise das Recht auf bezahlbaren Wohnraum.  
Grundlegende Bereiche der öffentlichen Daseinsvorsorge wie der Bau von Straßen sind durch allgemeine Steuern zu finanzieren. Straßenbaubeiträge, die von den Anliegern bezahlt werden müssen, lehnen wir ab. Es ist niemandem zu vermitteln, warum jemand, dem ein kleines Häuschen an einer vielbefahrenen Straße gehört, alle paar Jahre für die Instandsetzung einer Straße zur Kasse gebeten wird.  
Die öffentlichen Unternehmen sollen Vorreiter sein bei demokratischer Mitwirkung der relevanten gesellschaftlichen Gruppen. Ihre Gremien sollen transparent sein. Die Rechtsform öffentlicher
Unternehmen bleibt zweitrangig gegenüber den Möglichkeiten effektiver demokratischer
Mitbestimmung. Öffentliches Eigentum schließt private Kapitalbeteiligung, auch durch
Minderheitsbeteiligungen, aus und gemeinsames Eigentum verschiedener öffentlicher Träger ein.
DIE LINKE setzt sich heute bereits für jeden Schritt in diese Richtung ein. Dazu gehören
Rekommunalisierungen, Gestaltung fakultativer Aufsichtsräte, Weisungsbefugnisse der Räte und vieles mehr.
Grund und Boden ist ein nicht vermehrbares Gut und gehört in öffentliche Hand. Ohne eine konsequente kommunale Bodenpolitik ist auch keine nachhaltige Planungspolitik zu gewährleisten. Bei wichtigen Infrastrukturprojekten, wie dem Ausbau von Radwegen, sind oft die Eigentumsverhältnisse ein Hindernis bei der Umsetzung einer nachhaltigen Politik.  
Kommunale Wirtschaftspolitik-Alternativen
Eine an sozialen und menschenwürdigen
Kriterien orientierte Wirtschaftspolitik erfordert auch in den Kommunen, dass die ökonomische Macht derer, die an Armut, Ausbeutung, Naturzerstörung, Rüstung und Kriegen verdienen, zurückgedrängt und überwunden wird.
DIE LINKE fordert deshalb:
    • ein möglichst breites und qualitativ gutes Angebot an Leistungen der öffentlichen Daseinsvorsorge; kommunale Unternehmen haben einen sozialen Auftrag und sind dazu verpflichtet, die sozialen Grundrechte der Einwohner*innen durch soziale Dienstleistungen und soziale Tarifstrukturen einzulösen,
    • Rekommunalisierung: privatisierte Stadtwerke müssen zurück in öffentliche Hand; die
Mitbestimmungsrechte der Beschäftigten müssen gestärkt werden und die
Verbraucher*innen sowie die Betroffenenorganisationen in Entscheidungen der
Unternehmensführung und Tarifstruktur unmittelbar einbezogen werden,
    • Die Stärkung kommunaler Unternehmen, damit sie auf ihrem regionalen Markt wirksam Einfluss nehmen können; die Energieversorgung hat im öffentlichen Eigentum zu erfolgen,
    • die kommunale Wirtschaftsförderung orientiert vorrangig auf die Schaffung kommunaler Eigenbetriebe, die einer konsequenten Tarifbindung unterliegen und sich einer ökologisch nachhaltigen Produktion verpflichtet fühlen,
    • die Förderung der Gründung von genossenschaftlichen Betrieben durch die Gewährung preisgünstiger Kredite und die Bereitstellung von preiswerten Gebäuden bzw. Gewerberäumen seitens der Kommunen,
    • dass kommunale Wohnungsunternehmen nicht nur einen Mindestbestand an gut erhaltenen Wohnungen besitzen sollen, sondern auch den Neubau von preiswertem Wohnraum mit öffentlicher Förderung sicherstellen und damit Einfluss auf die kommunale Mietpreisbildung nehmen,
    • kommunale Krankenhäuser als notwendigen Bestandteil öffentlicher Gesundheitsversorgung,  
    • eine Vorbildfunktion von Kommune und städtischen Unternehmen als Arbeitgeber: gute
Bezahlung, Qualifizierung und Ausbildung, interkulturelle Kompetenz der Verwaltung,
Mitbestimmung, Geschlechtergerechtigkeit und Einhaltung von Ausbildungsquoten,
    • Tarifbindung und Rückführung von Leistungen in öffentliche Verantwortung bei Sicherheit,
Wachdiensten, Fahrdiensten, Friedhöfen, Reinigung, Wäschereien, Schul- und Hausverwaltungen,
    • den Erhalt und die Stärkung der Sparkassen; Privatisierung oder Teilprivatisierung von
Sparkassen lehnen wir ab; Gewinne der Sparkassen sind für die Finanzierung des Gemeinwesens zu nutzen,
    • in den Aufsichtsgremien, dass die Sparkassen preisgünstige Angebote für einkommensschwache Bevölkerungsgruppen bereithalten,
    • kommunale und regionale Zusammenschlüsse als Alternative zu drohenden Privatisierungen, insbesondere im ländlichen Raum,
    • die Gewährleistung der Kontrolle und Überprüfung der Zwecke der städtischen Unternehmen durch Rechnungsprüfungsausschuss und Rechnungsprüfungsamt,
    • dass Grund und Boden nicht veräußert werden, da sie allen gehören; Städte und Gemeinden müssen eine aktive Bodenpolitik betreiben und verfügbare Flächen in kommunalen Besitz bringen; Nutzungsrechte beispielsweise für Gewerbeflächen sind in Erbpacht zu vergeben.

Nordrhein-Westfalen ist von Städten geprägt. Das Land hat 396 politisch selbständige Gemeinden, davon sind 272 Städte. Allein in den 30 Großstädten leben 8,312 Millionen Menschen. Das sind mehr als 46 % der Einwohner*innen des Bundeslandes. Darüber hinaus beziehen sich viele der Gemeinden rund um Städte wie Köln, Aachen, Bielefeld, Bonn, Düsseldorf, Münster und Siegen oder in den ländlicheren Kreisen des Ruhrgebietes stark auf den Kern der Ballungsräume. Gleichzeitig gibt es in Ostwestfalen, dem Münsterland, dem Sauerland, am Niederrhein und in der Eifel nach wie vor aber auch ländlich geprägte Gebiete. Städte wie Herne mit 3.041 Menschen pro Quadratkilometer oder Essen mit 2.772 gehören zu den am dichtest besiedelten Städten im ganzen Bundesgebiet. Auf der anderen Seite leben im Oberbergishcen Kreis nur 300 Menschen pro Quadratkilometer. Bei der kommunalen Planung sind diese Unterschiede zu berücksichtigen.  
Die kommunale Planung, die wir wollen, ist:
    • ausgerichtet auf die Bedürfnisse der Einwohner*innen und nicht auf die von Investoren, Konzernen und Banken
    • sozialökologisch
    • an null Flächenverbrauch orientiert
Worauf wir dabei setzen?
    • solidarische Entwicklung der Kommunen
    • nachhaltige Raumentwicklung
    • international aufgestellte regionale Wirtschaftsstrukturen
Was wir dafür brauchen?
    • kommunale Kooperation
    • mehr Bürgerbeteiligung
    • Quartiersmanagement
Was das bringt?
    • gleichwertige Lebensbedingungen
    • soziale Vielfalt und Sicherheit
    • quartiersnahe Versorgung
Was muss dafür getan werden?
    • Bürger*innen müssen an der Erarbeitung von Flächen- und Bebauungsplänen beteiligt werden.
    • Die städtische Bauleitplanung muss umgesteuert werden.
    • Stärkere regionale Kooperation zwischen den Kommunen in den Ballungsräumen, zwischen Ballungsräumen und Umland sind erforderlich.
    • Kommunale Zweckverbände müssen gegründet werden.
Für lebenswerte, soziale Städte und Regionen und gleichwertige Lebensbedingungen
Die Entwicklung von Stadt und Land selbst ist sehr unterschiedlich. Die Großstädte im Rheinland, Münster und Bielefeld wachsen beispielsweise stark, während der ländliche Raum massiv Einwohner*innen verliert.
Im Raum Köln und Düsseldorf steigen die Mieten rasant, preiswerter Wohnraum fehlt immer mehr, der Bestand an Sozialwohnungen ist durch die völlig verfehlte Förderpolitik und unzureichende Richtlinien des Landes massiv gesunken. Andernorts stehen dagegen immer mehr Häuser leer. Die „Flucht aufs Land“ der 1970er und -80er Jahre hat sich längst umgedreht.
Doch auch zwischen den Ballungszentren gibt es große Unterschiede. Die vom Niedergang der Kohle und der Rationalisierung der Stahlindustrie gezeichneten Großstädte im Ruhrgebiet und im ebenfalls altindustriell geprägten Bergischen Land sind fast 50 Jahre lang geschrumpft. Erst in den vergangenen Jahren gibt es wieder leichtes Wachstum, nicht zuletzt durch die Zuwanderung von Geflüchteten und den Ausbau der Universitäten.
LINKE Kommunal-Entwicklungspolitik muss diese Unterschiede berücksichtigen und entsprechend unterschiedliche Antworten und Lösungsansätze finden. Die Anforderungen an den Wohnungsbau und damit an die Stadtentwicklung sind in Köln oder Düsseldorf mit großer Wohnungsknappheit andere als im ländlichen Raum.
So unterschiedlich die Bedingungen sind: DIE LINKE tritt für eine solidarische Stadtentwicklung, für lebenswerte und lebendige Städte und Regionen für alle ein. Die Ansiedlung von Unternehmen,
Wohnungsbau, Freizeit- und Erholungsmöglichkeiten, öffentliche Einrichtungen und
Einkaufsmöglichkeiten müssen auf die Bedürfnisse aller Einwohner*innen ausgerichtet werden und dürfen sich nicht an den Profitinteressen von Konzernen, Banken und Investoren orientieren.
DIE LINKE hält fest an dem auch im Grundgesetz verankerten Grundsatz der Schaffung gleichwertiger Lebensbedingungen. Daran müssen sich Bundes- und Landespolitik messen lassen, darauf muss der Landesentwicklungsplan abgestellt werden.
Neue Herausforderungen der Stadtplanung angehen
Die gesellschaftliche Entwicklung und Fragen wie die Klimakatastrophe stellen die Stadtentwicklung vor neue Aufgaben.
Die Spaltung der Gesellschaft in Arm und Reich hat in den letzten Jahren zugenommen. Die Armut hat sich verfestigt und trotz guter Konjunktur weiter zugenommen, oft eng verbunden mit Langzeiterwerbslosigkeit und unsteter Beschäftigung. Sie betrifft längst mehrere Generationen hintereinander. Das sieht man vor allem an der gestiegenen Kinderarmut deutlich. Gleichzeitig nimmt der Reichtum zu.
DIE LINKE lehnt dies damit einhergehende zunehmende Ghettoisierung ab und spricht sich deutlich für eine soziale Vielfalt in den Stadtteilen und Wohnbezirken aus. Stadtteile mit sozialen Problemen müssen mit Hilfe eines Quartiersmanagements in die Lage versetzt werden, soziale Netzwerke aufzubauen. Diese Quartiersarbeit muss dauerhaft gesichert sein, und nicht nach Auslaufen eines Förderprogramms wieder aus dem Stadtbild verschwinden.
Auch die Zusammensetzung und Entwicklung der Bevölkerung hat sich vor allem in den Städten in den letzten Jahrzehnten stark verändert. Die besonderen Bedürfnisse von Menschen mit Migrationshintergrund müssen stärker berücksichtigt werden – sowohl in kulturellen und sozialen Einrichtungen als auch auf den Friedhöfen. Ebenso sind barrierefreies Wohnen sowie eine gute Erreichbarkeit von Gesundheits- und Freizeiteinrichtungen notwendige Antworten auf eine älter werdende Gesellschaft.
Auch unter den Bedingungen der Klimakatastrophe und der zunehmenden Erderhitzung müssen die Städte lebenswert bleiben. Es müssen mehr Freiflächen erhalten und geschaffen werden, die für die Verbesserung der Luftverhältnisse unerlässlich sind. Wir brauchen mehr Grün. Der
Flächenverbrauch, die Versiegelung neuer Flächen, muss gestoppt werden. Null Flächenverbrauch ist das Ziel. Das erfordert ein Umsteuern der städtischen Bauleitplanung. Der Umbau im Bestand hat für DIE LINKE Vorrang, ebenso die Verdichtung schon bebauter Flächen, unter Beachtung des lokalen Freiraumbedarfs und stadtklimatischer Anforderungen.
Alle Städte sind auf einer wirtschaftlichen Basis gewachsen. Sie haben bestimmte Industriebranchen beheimatet, waren Markt-, Handels- oder heute Bankplätze. In den vergangenen Jahrzehnten ist der Anteil des produzierenden Gewerbes an der wirtschaftlichen Tätigkeit deutlich zurückgegangen. Die zeitweise modernen Vorstellungen von der Entwicklung zu einer „Dienstleistungsgesellschaft“ sind ebenfalls längst an der Realität gescheitert. DIE LINKE ist der Auffassung, dass vorrangig alte, ungenutzte Industrieflächen aufzuarbeiten und einer neuen Nutzung zuzuführen sind. Das Profitinteresse vieler Eigentümer*innen, solche Flächen brach liegen zu lassen, um keine Altlasten entsorgen zu müssen, ist nicht akzeptabel.
Was muss dafür getan werden?
    • Erweiterung der Möglichkeiten zur Bürgerbeteiligung bei Flächennutzungsplan- und Bebauungsplanverfahren; Einschränkung beschleunigter Verfahren, die die Bürgerbeteiligung verschlechtern; Baupläne müssen auf ihre Umweltverträglichkeit geprüft werden
    • Einschränkung des Flächenverbrauchs mit dem Ziel des „Nullverbrauchs“ durch Vorrang für Innenverdichtung; Begrenzung von Baumaßnahmen im Außenbereich (§ 35 Baugesetzbuch)  
    • Ausloten von Nachverdichtungsmöglichkeiten – vor allem in den Wachstumsregionen und unter Beachtung des lokalen Freiraumbedarfs und stadtklimatischer Anforderungen; wo möglich und vertretbar sind Gebäude aufzustocken, Dachgeschosse auszubauen und leerstehende Gebäude zu Wohngebäude umzunutzen; zudem sind Baulücken zu schließen und Industrie- und Gewerbebrachen sowie Konversionsflächen zu bebauen; den Luxus, knappe Wohnbauflächen für neue Ein- und Zweifamilienhäuser zu verschwenden, werden wir uns vor allem in den Wachstumsregionen nicht länger leisten können; Baugebiete in großstädtischen Innenbereichen sollten dabei vorrangig als „urbanes Gebiet“ nach § 6a BauNVO ausgewiesen werden, um eine bessere Flächenausnutzung und eine „Stadt der kurzen Wege“ zu schaffen
    • Wenn dennoch neue Wohnbauflächen erforderlich sind, müssen sie sich konsequent an den Achsen des öffentlichen Personennahverkehrs ausrichten und im Bebauungsplan festgelegte Quoten für Sozialwohnungen vorsehen.
    • Unterstützung bei energetischer Sanierung durch kommunale Beratungsstellen und Schaffung von Grünflächen
    • Verhinderung von Ghettoisierungen von Teilen der Bevölkerung in den Stadtquartieren und bewusstes planerisches Gegensteuern gegen die Herausbildung von armen und reichen Stadtteilen; das Ziel gleichwertiger Lebensbedingungen muss auch innerhalb der Kommunen gelten
    • Erhalt und Ausweitung von Programmen wie „Soziale Stadt“ und „Stadtumbau West“, die unerlässlich sind für die Verbesserung der Lebensqualität in benachteiligten Stadtteilen „auf der Kippe“ und den Umbau bis hin zum Abriss ganzer Wohnblöcke in dichtbesiedelten, heruntergekommenen Wohnungsbeständen
    • Ausweitung des Quartiersmanagements in Innenstädten und Stadtteilen mit sozialen Nachteilen
    • Einrichtung von Gestaltungsbeiräten aus unabhängigen Expert*innen, die bei größeren Bebauungs- oder Stadtumbauprojekten beraten, um die Bauqualität zu verbessern
    • Berücksichtigung der vielfältigen Interessen, kulturellen und religiösen Hintergründe der Bevölkerung bei Aufgaben der Stadtentwicklung; das gilt bei Kindertagesstätten, Schulen, Sport- und Freizeiteinrichtungen ebenso wie bei kommunalen Friedhöfen, die Menschen jedweder Weltanschauung Ruhestätten bieten
    • Förderung von Mehrgenerationen-Wohnprojekten sowie Wohnprojekten und -gemeinschaften für ältere Menschen, die ein möglichst lange selbstbestimmtes, eigenständiges Leben ermöglichen
    • Zusammenführung von Arbeit, Wohnen, Einkaufen und Freizeit statt weiterer Zersiedelung, die zu weiten Wegen zur Arbeit oder zum Einkaufen führt; dabei müssen die bestehenden Abstands- und Immissionsschutzregelungen strikt eingehalten werden
    • keine Einkaufszentren auf der „grünen Wiese“; größere „Shopping Malls“ müssen in Stadtentwicklungskonzepte eingebunden werden
    • vorrangige Nutzung von gewerblichen Brachflächen für Neuansiedlungen von Gewerbe und
Industrie; konsequente Verpflichtung der früheren Besitzer*innen beziehungsweise Nutzer*innen zur Altlastenbeseitigung
    • Wiederbelebung der Innenstädte durch Wohnprojekte; der systematische Leerzug der 1960er und -70er Jahre, bei dem massenhaft Wohnungen in Büros und Geschäfte
umgewandelt wurden, muss „umgedreht“ werden; dabei muss Wohnraum bezahlbar bleiben
    • Die Möglichkeiten zur Nutzung kommunaler Flächen durch Erbpacht statt Verkauf sollen ausgeweitet werden, um den kommunalen Einfluss zu erhalten.
    • Förderung des Denkmalschutzes durch die Kommunen, da Kommunen erst durch ihre Geschichte ein Gesicht erhalten; Aufstockung der Mittel für den Denkmalschutz durch das Land NRW auf mindestens 30 Mio. Euro jährlich
    • Entwicklung von Mindeststandards und Ansprüchen an die Infrastruktur im kleinstädtischen und ländlichen Raum; hierzu gehören Angebote an Kindertagesstätten, Schulen, Ärzten, Einkaufs- und Freizeitmöglichkeiten sowie gute öffentliche Verkehrsverbindungen
    • konsequente Umsetzung der Barrierefreiheit; hierzu sollen bei allen Bauvorhaben der Seniorenbeirat und der Beirat für Menschen mit Behinderung beteiligt werden
Für eine demokratische und soziale Regionalentwicklung
Vor dem Hintergrund der in verschiedener Hinsicht ungleichen Entwicklungen zwischen Stadt und Land sowie Arm und Reich erhält die regionale Entwicklung immer größere Bedeutung. Die Aufgaben der Kommunen lassen sich immer weniger in den Grenzen einer Stadt oder eines Landkreises bewältigen. Bei der Versorgung mit Strom, Gas und Wasser oder der Abfallbeseitigung ist oft regionale Kooperation zwingend erforderlich. Auch laut Gemeindeordnung sind die Landkreise und kreisfreien Städte für solche Aufgaben der Daseinsvorsorge zuständig. Darüber hinaus ergibt eine kreis- und städteübergreifende Zusammenarbeit in vielen Fragen immer mehr Sinn, auch weil viele Themen immer komplexer werden. Bei der Müllentsorgung haben sich deshalb kommunale Zweckverbände wie ECO City gebildet. Für den Nahverkehr wurden durch Landesregelungen die großen Verkehrsverbünde gebildet.
Auch bei Freizeit und Kultur nutzen die Menschen in Städten und Gemeinden nicht nur die Angebote ihres Wohnortes.
DIE LINKE sieht in der weiteren Regionalisierung kommunaler Aufgaben einen Weg zur Überwindung der wachsenden Gegensätze zwischen Stadt und Land und der unterschiedlichen Entwicklung in den Städten zugunsten gleichwertiger Lebensbedingungen. Die Voraussetzungen für die Entwicklung regionaler, demokratisch organisierter Zusammenarbeit „von unten“ muss vom Land gestärkt werden.
DIE LINKE stellt sich gegen eine Politik der Standortkonkurrenz und des „Kirchturmdenkens“. Wirtschaftliche Fortschritte und soziale Sicherheit in einer Kommune dürfen nicht durch Nachteile, wie Erwerbslosigkeit und Sozialabbau in anderen erkauft werden.
DIE LINKE will Konkurrenz abbauen und tritt für die Stärkung der Kooperation von Kommunen z. B. durch kommunale Zweckverbände oder andere politische Zusammenschlüsse ein. Die Rolle der politischen Mittelinstanzen und ihr regionaler Zuschnitt müssen überprüft und der Entwicklung des Zusammenwachsens von Regionen angepasst werden.
Das im Raumordnungsgesetz festgeschriebene Ziel der Schaffung gleichwertiger Lebensbedingungen darf nicht nur im Verhältnis der Bundesländer zueinander, sondern muss auch innerhalb des Landes Nordrhein-Westfalen gelten. Es muss ein landespolitisches Ziel bleiben und durch entsprechende Ausgleichs- und Fördermaßnahmen umgesetzt werden.
DIE LINKE setzt auf eine Strategie nachhaltiger Regionalpolitik, die auf ökonomischen, ökologischen und sozialen Zielsetzungen zur Wirtschaftsentwicklung, zur Schaffung neuer, sozial abgesicherter Arbeitsplätze sowie zur Erhöhung der Ressourcenproduktivität basiert. Dazu gehören für uns auch die Wiederbelebung und der Umbau der regionalisierten Struktur- und Arbeitsmarktpolitik in NRW.
 DIE LINKE tritt ein für:
    • eine nachhaltige Raumentwicklung, die die sozialen und wirtschaftlichen Ansprüche an den Raum mit seinen ökologischen Funktionen in Einklang bringt sowie für die Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse in den Teilräumen des Landes,
    • eine Verbesserung der Kooperationsmöglichkeiten zwischen den Kernstädten und ihrem Umland (wie in der Städteregion Aachen),
    • die Stärkung der Landschaftsverbände, die für die Städte wichtige Funktionen bei der Erfüllung überörtlicher kommunaler Aufgaben wahrnehmen und für ihre Aufgaben eine gerechte Lastenverteilung unter Städten und Gemeinden ermöglichen,
    • die Verbesserung des rechtlichen Rahmens zur Erarbeitung von Flächennutzungs- und
Bebauungsplänen, die kommunale Grenzen überschreiten, um z. B. gemeinsame
    Gewerbegebiete entwickeln zu können.

Außerhalb der großen Städte gestaltet sich das Leben in Nordrhein-Westfalen zunehmend schwierig. Viele Kleinstädte und Dorfgemeinden verkommen zu öden Orten. Es fehlt eine gute Verbindung an das öffentliche Verkehrsnetz, Einkaufsmöglichkeiten, Schulen und Kitas, Kultur- und Sportstätten.  
Mit der Vernachlässigung der Infrastruktur fehlen auch lokale Arbeitsplätze. Kleinstädte und Dörfer werden so zu reinen Schlafstätten, die man verlässt, um zur Arbeit, zur Schule, zur Ärzt*in, zum Einkaufen, Kino, Theater oder zum Sport zu fahren. Selbst ein flächendeckendes Mobilfunknetz oder ein schneller Internetanschluss sind vielerorts nicht vorhanden.
Die Entwicklung für den ländlichen Raum, die wir wollen, ist:
    • gleichberechtigt
    • an den Bedürfnissen der Menschen orientiert
    • nachhaltig
Worauf wir dabei setzen?
    • eine wohnortnahe öffentliche Infrastruktur
    • Kultur- und Sportangebote, Einkaufsmöglichkeiten, Freizeit- und gastronomische Angebote
    • Schutz der Natur
Was wir dafür brauchen ist ein Konzept für den ländlichen Raum, das:
    • individuell ist und dennoch
    • gleichwertige Lebensverhältnisse in Städten und auf dem Land schafft.
Was das bringt?
    • ein lebenswerter ländlicher Raum
    • ausreichende Versorgung der Menschen
    • eine gesunde Natur  
Was muss dafür getan werden?
    • Der Internet-Breitbandausbau muss schneller vorangetrieben werden.
    • Die Gesundheitsversorgung muss durch die öffentliche Hand sichergestellt sein.
    • Freizeit-, Kultur-, Sport- und gastronomische Angebote müssen erhalten, ausgebaut und gefördert werden.
    • Der Einzelhandel muss wieder angesiedelt werden.
    • Die Forstwirtschaft muss mehr Personal erhalten.
    • Die Ansiedelung ökologisch nachhaltigen Handwerks sowie die ökologisch nachhaltige Landwirtschaft müssen unterstützt werden.
Wir setzen uns dafür ein, dass die öffentliche Hand in die Infrastruktur der Kommunen massiv und nachhaltig investiert.  
Der ländliche Raum als lebenswerter Raum  
Wir wollen einen flächendeckend gut ausgebauten öffentlichen Verkehr, der den ländlichen Raum nicht mehr abschneidet, sondern aktiv einbezieht. Dazu gehört auch der Ausbau sicherer Radwege und Abstellplätze. Wir wollen den ÖPNV schrittweise flächendeckend kostenlos machen. Ab sofort sollen alle Personen bis 18 Jahre, Schüler*innen und Schüler, Azubis und Hartz-IV-Empfänger fahrscheinfrei fahren dürfen.
Wir wollen, dass Menschen in jeder Gemeinde gut und bezahlbar wohnen können. Dazu gehören lebendige Ortsteile, in denen Menschen sich begegnen können: im Jugendzentrum, im Senior*innentreff oder der Familienbegegnungsstätte.
Auf dem Land lebt es sich zwar gesünder als in der Stadt. Die gesundheitliche Versorgung lässt in der Fläche jedoch zu wünschen übrig. Im Notfall dauert es dreimal so lange wie in der Stadt, bis der Rettungsdienst an Ort und Stelle ist. Die Versorgung mit Hausärzt*innen wird immer dünner und die Wege zu Fachärzt*innen und ins Krankenhaus immer weiter.  
Auch die Natur, wegen der es viele aufs Land zieht, braucht dringend mehr Schutz. Zur Pflege und
Aufforstung der strapazierten Wälder etwa benötigen wir doppelt so viel Personal in den
Forstämtern. Ebenso setzen wir uns in den landwirtschaftlichen Regionen für kreiseigene Mitarbeiter*innen zur Kontrolle der anfallenden Gülle ein, damit eine Grundwasserverseuchung mit Nitrat verhindert wird.
DIE LINKE setzt sich für gleichwertige Lebensverhältnisse in Städten und auf dem Land ein. Dazu gehört eine gute wohnortnahe öffentliche Infrastruktur in den Bereichen Verkehr, Wohnen, Gesundheit und Bildung. Auch wichtig sind Kultur- und Sportangebote, Einkaufmöglichkeiten, Freizeit- und gastronomische Angebote.
Wir wollen:
    • öffentliche Grundschulen, Kitas und Jugendzentren in jedem Ort schaffen
    • von den Landkreisen betriebene Gesundheitszentren mit fest angestellten Ärzt*innen
    • Notärzt*innen, Feuerwehr und Polizei müssen im Notfall schnell vor Ort sein.
    • Schaffung von Begegnungsstätten mit Räumen für Veranstaltungen
    • Anbindung aller Dörfer und Ortsteile an gut getaktete Buslinien
    • Reaktivierung stillgelegter Zug- und S-Bahn-Verbindungen, Ausbau des Schienenverkehrs
    • flächendeckender Internet-Breitbandausbau für alle Orte und Haushalte
    • Förderung von Kultur- und Breitensportangeboten, öffentliche Unterstützung kleiner Kinos und Theater
    • Erhalt und Ausbau vielfältiger gastronomischer Angebote
    • Förderung der Ansiedelung von ökologisch nachhaltigem Handwerk und Gewerbe
    • Erhalt und Ausbau des Einzelhandels für den täglichen Bedarf
    • Unterstützung der regionalen ökologisch nachhaltigen Erzeuger*innen
    • Verdopplung der Mitarbeiter*innen in den Forstämtern zur Aufforstung der Wälder
    • kreiseigene Mitarbeiter*innen zur Kontrolle der anfallenden Gülle, um das Grundwasser zu schützen

Die Digitalisierung ist in aller Munde, doch ist sie für viele Bürger*innen immer noch Neuland. Wir befinden uns inmitten einer digitalen Transformation, die Digitalisierung durchdringt alle Lebensbereiche.
Technische Innovationen wie das Smartphone und das Tablet bestimmen Alltag und Arbeitswelt. So werden in einer digitalisierten Gesellschaft massenhaft Daten gesammelt, verarbeitet und verwertet. Dies stellt uns vor große Herausforderungen, denn die Digitalisierung bringt massive strukturelle, organisatorische und kulturelle Veränderungen.
Datensicherheit, Datenhoheit und Datensouveränität sind ein wichtiger Bestandteil unserer Demokratie.
Um diese Herausforderungen zu meistern, wollen wir als Linke eine Digitalstrategie für die
Bürger*innen, die unsere Souveränität und Unabhängigkeit vor den großen Tech-Konzernen schützt.
Die Digitalisierung, die wir wollen, ist:
    • sicher
    • transparent
    • nicht-kommerziell
Worauf wir dabei setzen?
    • schnelle Internet-Verbindungen
    • Open-Source-Software in der Verwaltung
    • Open-Data-Portale
Was wir dafür brauchen ist ein Digitalisierungsprozess, der
    • den Interessen aller Bürger*innen und nicht denen von privaten Unternehmen oder Konzernen verpflichtet ist.
Denn auch die digitale Stadt ist keine Geldanlage, sondern ein Ort für die Menschen.
Was das bringt?
    • sichere digitale Infrastruktur
    • in der Verwaltung digital erhobene Daten von Bürger*innen werden geschützt
    • niedrigschwellige Behördengänge, die ohne Anreise oder Wartezeiten erledigt werden können
    • Mitbestimmung  
Was muss dafür getan werden?
    • Digitalisierungsbeauftragte müssen eingestellt werden.
    • Ein Digitalisierungsausschuss im Rat oder Kreistag, der die Politik begleitet, muss eingesetzt werden.
    • Bei Straßenerneuerungen und Neubauten werden durch die Kommunen verpflichtend Glasfaserkabel verlegt.
    • Verwaltungen sowie kommunale Betriebe werden mit Open-Source-Programmen und -Betriebssystemen ausgestattet.
    • Schulen werden an Breitbandnetze angeschlossen und müssen mit ausreichend digitalen Endgeräten ausgestattet werden, wenn gewünscht.
    • Allen Bürger*innen muss der digitale Einstieg erleichtert sowie die Weiterbildung garantiert werden.

Eine digitale Stadt für alle
Eine digitale Stadt für alle bedeutet für DIE LINKE Partizipation und Stärkung der Demokratie für die Bürger*innen. Deshalb ist es enorm wichtig, dass wir unsere Stadt, unsere Daten und Sicherheit, unsere demokratische Kontrolle und öffentliche Ordnung sowie unseren Lebensraum zum Nutzen aller Bürger*innen selbst gestalten und neu denken.
Eine digitale Stadt für alle muss von allen Menschen genutzt werden können, dies ist Voraussetzung für soziale, demokratische und ökonomische Teilhabe in der digitalen Gesellschaft. Ohne Zugang zum
Internet und digitalen Diensten droht vielen Menschen die soziale Ausgrenzung. Die Verbindung zum Internet und zu den digitalen Angeboten ist Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge, ähnlich wie Elektrizität und fließendes Wasser.  
Städte und Kommunen müssen gestärkt werden, diese Aufgaben zu erfüllen. Hier können wir uns am Konzept der digitalen Stadt Barcelona orientieren.  

eGovernment und Open Data
Die Digitalisierung von Verwaltungsprozessen kann für Bürger*innen und Unternehmen Entlastung bedeuten, weil komplizierte Verfahren, Anfahrten oder lange Wartezeiten entfallen. Leicht zugängliche und benutzerfreundliche Angebote müssen unter hohen Datenschutzstandards deutlich ausgebaut werden. Menschen ohne Zugang zu digitalen Technologien dürfen jedoch nicht von den öffentlichen Dienstleistungen der Kommunen ausgeschlossen werden.  
Bürger*innen haben das Recht auf Informationen von Behörden und öffentlichen Unternehmen. Diese müssen von sich aus sämtliche öffentliche Daten und Informationen wie Verträge, Treffen mit Interessenvertreter*innen oder Gutachten in einem Transparenzportal online veröffentlichen. Bürger*innen können so leichter an demokratischen Prozessen teilhaben.
Wir sprechen uns für die Schaffung von Digitalisierungsbeauftragten aus, die für Bürger*innen und Unternehmen ansprechbar sind und die Bemühungen der Kommune zur Digitalisierung koordinieren. Dazu müssen sie mit ausreichend Befugnissen und Kontrollrechten ausgestattet sein. Ein entsprechender Ausschuss für Digitalisierung im jeweiligen Rat oder Kreistag soll diesen Prozess politisch begleiten.

Digitale Infrastruktur  
Deutschland hat es als eine der führenden Industriestaaten bis heute nicht geschafft, ein flächendeckendes Breitbandnetz bereitzustellen und Funklöcher zu schließen. Für den Ausbau flächendeckender Breitbandnetze und die Schließung der Funklöcher darf keine Zeit mehr vergeudet werden. Wir benötigen schnelle Netze und Investitionen in die digitale Infrastruktur. Besonders im ländlichen Raum sind Bürger*innen durch die verfehlte Netzpolitik von digitaler Teilhabe abgeschnitten, und kleine und mittelständische Unternehmen sowie deren Arbeitsplätze sind in der Existenz bedroht.
Die Netzinfrastruktur muss in öffentlicher, bürgerschaftlicher und/oder genossenschaftlicher Hand sein. Hierfür müssen umfängliche staatliche Investitionen vom Bund und Land sowie
EU-Förderprogramme abgerufen werden können. Vor allem kleinere Kommunen müssen dabei unterstützt werden, denen häufig Personal und fachliche Expertise dazu fehlen.  
Auch Hacker- und Makerspaces, Coworkingspaces, Stadt(teil)bibliotheken und Volkshochschulen sind Orte digitalen Lebens, Lernens und Arbeitens. Diese sowie Bürgerdatennetze und Freifunk wollen wir unterstützen und fördern.

Cybersecurity
In einer digitalen Stadt, wo immer mehr Gegenstände miteinander vernetzt sind, sind Cyberangriffe allgegenwärtig und gehören zum Alltag. Ohne eine sichere Infrastruktur und Cybersicherheit kann es keine Datensicherheit und Freiheit geben. Eine digitale Stadt muss Bürger*innen und Unternehmen dabei unterstützen.
Ein verpflichtendes Informations-Sicherheits-Management-System (ISMS) soll hohe
Sicherheitsstandards gewährleisten. Dies soll in Kooperation mit Universitäten, Hochschulen, Wissenschaftlern, IT-Unternehmen und zivilgesellschaftlichen Gruppen zusammen geführt werden.

Datenschutz  
Wir als DIE LINKE streben Datensouveränität und Datenhoheit an, in der die Bürger*innen ihre eigenen Daten kontrollieren. Die Bürger*innen sollen selbst frei entscheiden dürfen, welche Daten sie der Stadt unter welchen Bedingungen übermitteln wollen. Erhobene Daten müssen sicher und anonym verwaltet werden. Hier können wir vom Projekt „Decode“ aus Barcelona lernen.

Open Source  
Um die Unabhängigkeit von großen Tech-Konzernen zu sichern, befürworten wir als LINKE die
Selbstverwaltung kommunaler Dienste und Systeme, die vorzugsweise mit regionalen
IT-Beraterhäusern umgesetzt werden sollen. Während die großen Tech-Konzerne Quellcodes und erzeugte Daten nicht teilen, wollen wir eine Infrastruktur der Informationen mit offenen Standards, Open-Source-Software, OpenStack und Interoperabilität fördern und sichern.  
Abhängigkeit von großen Tech-Konzernen führt zu hohen Lizenz- und Folgekosten, Datenschutz und Cybersicherheit sind bedroht. Offene Software und offene Standards sind transparent und machen uns unabhängig davon. Sie ermöglichen die Zusammenarbeit mit Gemeinschaften, Städten und lokalen Unternehmen und erzeugen einen Mehrwert für das Gemeinwohl. Freie Software muss gefördert werden, öffentliche Daten der Allgemeinheit in freien Formaten zur Verfügung stehen. Software, welche mit öffentlichen Mitteln entsteht, muss frei verfügbar sein – Public Money, Public Code.
Digitalisierung und Bildung
Schulen und Bildungseinrichtungen müssen mit ausreichend digitalen Endgeräten ausgestattet werden. Zur Wartung muss entsprechendes Personal zur Verfügung stehen, sie kann nicht nebenbei von Lehrern erledigt werden. Digitale Bildung ist aber mehr als nur technische Ausstattung.
Digitale Technologien gewinnen laufend mehr Raum im Alltag. Gerade deshalb müssen sie
Gegenstand von Bildungs- und Lernprozessen werden. Bildung in einer digitalen Gesellschaft zielt auf die Herausbildung einer digital mündigen Persönlichkeit ab. Digitale Technologien sind Werkzeuge, kein Selbstzweck.
Die Pädagogik muss die Federführung behalten, nicht IT-Konzerne und Lobbyist*innen. Freier Zugang zu freiem Wissen bringt mehr Bildungsgerechtigkeit. Offene Bildung durch frei zugängliche
Materialien, freie Lizenzen, Open Source, Datenschutz und -sicherheit müssen verstärkt in den Fokus rücken. Offene Bildung ist Teilhabe und Mitbestimmung, durch Transparenz und gemeinschaftliches Lernen.
Dies gilt auch für die Rolle der Wissenschaft, indem wir „Open Science“ fördern wollen.
Durch die Digitalisierung wird sich die Arbeitswelt grundlegend verändern. Betroffene Mitarbeiter*innen müssen ein lebenslanges Recht auf Fort-, Weiterbildung oder Umschulung erhalten. Unternehmen müssen dazu verpflichtet werden, bei Rationalisierungsmaßnahmen ihre Mitarbeiter*innen fortzubilden. Kleine und mittelständische Unternehmen, die nicht in der Lage sind, Mitarbeiter*innen adäquat fortzubilden, müssen dabei unterstützt werden.  

Smart City
Eine „Smart City“ vernetzt Technologien der Mobilität, Energie, Stadtplanung und Verwaltung zum
Nutzen aller Bürger*innen. Die LINKE befürwortet ein Smart-City-Modell, in dem die Stadt eine Digitalisierung basierend auf den gesellschaftlichen Bedürfnissen vorantreibt und nicht auf Basis von Profitinteressen der Konzerne oder staatlicher Überwachung.
Smart-City-Projekte, angeschaffte Hard- und Software, erzeugte Systeme und Datenbanken müssen der Stadt und ihren Bürger*innen gehören und dürfen nur zu ihrem Nutzen eingesetzt werden. Auf keinen Fall gehören diese Systeme und die darin gespeicherten Daten in die Hand von Konzernen. Bei Beauftragung externer Unternehmen muss die Verarbeitung und Zugriff der Daten genau festgelegt werden. „Social Scoring“ und staatliche Überwachung muss ausgeschlossen sein.
Wir wollen eine Ausweitung von sozialökologischen Smart-City-Projekten, die für die Menschen eine Erleichterung des täglichen Lebens, der Mobilität und der Partizipation bedeuten und die Umwelt schützen. Senioren, Menschen mit Behinderung oder Einkommensschwache müssen von solchen Projekten profitieren. Alle Bürger*innen müssen konsequent in einen demokratisch organisierten Digitalisierungsprozess eingebunden werden.
DIE LINKE tritt ein für:
    • schnelles Internet für alle; Ausbau für ein flächendeckendes Breitbandnetz und Schließung der Funklöcher sowie öffentlich freie WLAN-Netze,
    • die Zuführung der digitalen Infrastruktur in öffentlicher und/oder genossenschaftlicher Hand; der Ausbau weiterer Breitbandanschlüsse soll mit Unterstützung von Bund, Land und EU-Förderprogrammen erfolgen,
    • ein verpflichtendes Informations-Sicherheits-Management-System (ISMS) mit hohen Sicherheitsstandards als nachhaltige IT-Strategie,
    • eine digitale Stadt, die die Lebensumstände der Menschen verbessert und niemanden zurücklässt,
    • umfassenden Datenschutz und Datenhoheit für alle Bürger*innen über ihre Daten; der kommunale Datenreichtum gehört nicht den Konzernen, sondern der Allgemeinheit,
    • die Ausweitung digitaler Angebote der kommunalen Verwaltungen, um Behördengänge möglichst unkompliziert und ohne Anreise oder Wartezeiten erledigen zu können,
    • eine umfassende öffentliche Mitbestimmung für Digitalisierungsprojekte; ihre Koordinierung durch Digitalisierungsbeauftragte und politische Kontrolle durch entsprechende Ausschüsse in den Kommunen,
    • kostenfreie Weiterbildungsangebote für digitale Einsteiger, damit alle etwas von der digitalen Kommune haben,
    • die Einführung von Open-Source-Software in den Kommunen, um die Unabhängigkeit von digitalen Tech-Konzernen zu gewährleisten,
    • eine nicht-kommerzielle Nutzung der Stadt als digitaler Raum. Die Stadt ist keine Geldanlage, sondern der Ort, an dem die Menschen leben.

Frieden beginnt vor Ort. Und: Nicht erst Krieg gefährdet unsere Städte und Kommunen, sondern bereits die ungeheure Aufrüstung. Die Militär- und Rüstungsausgaben sollen im Bundeshaushalt bis 2024 auf 60 bis 70 Milliarden Euro steigen und wären damit höher als die Russlands. Dieses Geld fehlt vor Ort etwa bei Investitionen in Bildung, Arbeit und Infrastruktur. Statt für Rüstung und Krieg werden die Mittel für den Nahverkehr, für Sozialleistungen und für den sozialökologischen Umbau der Wirtschaft, wie z. B. den Strukturwandel beim Ausstieg aus der Braunkohle, dringend benötigt. Das kann nicht auf kommunaler Ebene entschieden werden, aber dennoch gibt es vor Ort Maßnahmen, um für Frieden zu werben.
Die Friedenspolitik, die wir wollen, ist:
    • antimilitaristisch
    • konsequent kommunal
Worauf wir dabei setzen?
    • Aufklärung
    • Friedensbildung
    • Völkerverständigung
    • Menschlichkeit
Was wir dafür brauchen?
    • kommunale Entwicklungszusammenarbeit mit Städten und Regionen, die von Kriegen und Klimafolgen betroffen sind
    • Städte- und Projektpartnerschaften
    • Unterstützung örtlicher Friedensinitiativen und -organisationen
Was das bringt?
    • Das Militärische verschwindet aus dem Alltag.
    • Der Wunsch nach Frieden in der Bevölkerung wird größer.
Was muss dafür getan werden?
    • Kommunen treten internationalen Städtebündnissen für Frieden bei.
    • Der ICAN-Städteappell muss unterstützt werden.
    • Kriegsverherrlichende Denkmäler müssen verschwinden.
    • Straßen, die an Militaristen erinnern, müssen umbenannt werden.
    • Jugendliche müssen über ihr Widerspruchsrecht gegen die Weitergabe ihrer Meldedaten an die Bundeswehr aufgeklärt werden.
Militärausgaben und Kriegsfolgen als Probleme für die Kommunen
Das Militär trägt durch den immensen Energie- und Materialverbrauch erheblich zur Klimakrise bei.
Die Bundeswehr und ihre Manöver verursachen auch lokale Umweltschäden, was bei dem Moorbrand im Emsland sowie dem Waldbrand in Mecklenburg-Vorpommern besonders deutlich geworden ist. Der in Augustdorf stationierte Schützenpanzer PUMA verbraucht 500 Liter Diesel auf 100 Kilometern. Ein in Nörvenich/Kerpen stationierter Eurofighter benötigt pro Flugstunde 3.500 Kilogramm Treibstoff, umgerechnet sind das etwa 11.000 Kilogramm ausgestoßenes Kohlendioxid.
Das ist eine enorme Ressourcenverschwendung und schadet der Umwelt. Hinzu kommen die Belastungen durch Fluglärm, Manöverschäden, die Verseuchung von Truppenübungsplätzen mit Öl und Benzin.
Aufrüstung und eine Politik, die Kriege und Kampfeinsätze im Ausland unterstützt, erfordert Militarisierung im Innern. Die Bundeswehr wirbt deshalb aktiv in der Öffentlichkeit. Sie führt auf Straßen und Plätzen Veranstaltungen und Tage der offenen Tür in ihren Kasernen für Familien durch.
Bei der Nachwuchswerbung macht sie auch keinen Halt vor Bildungseinrichtungen und Schulen. Für Werbezwecke hat das Verteidigungsministerium Zugriff auf die kommunalen Meldedaten aller Jugendlichen.  
Die Rathäuser und Landratsämter sind Teil der zivil-militärischen Zusammenarbeit. Patenschaften mit Einrichtungen der Bundeswehr oder mit Kriegsschiffen sollen die Verbundenheit von Kommunen mit der Bundeswehr stärken. Das Militärische soll ganz normaler Alltag werden. Dabei wird an alte militärische Traditionen und teilweise sogar an das kolonialistische Erbe Deutschlands angeknüpft. So werden in Städten und Gemeinden Kriegerdenkmale gepflegt, Straßen und Plätze tragen immer noch Namen von Militaristen und Kriegsverbrechern aus dem 1. und 2. Weltkrieg.
Eine Folge der Kriege in der Welt trifft ebenfalls unsere Kommunen direkt: die
Migrationsbewegungen. Menschen aus Kriegsgebieten verlieren ihre Heimat und suchen Schutz und die Möglichkeit, bei uns zu wohnen und zu leben. Die geflüchteten Menschen und ihre Familien in unseren Städten aufzunehmen und sie kommunal zu unterstützen, ist ein Gebot der Menschlichkeit.
DIE LINKE stellt sich vor Ort und in den kommunalen Vertretungen der Militarisierung der Gesellschaft entgegen. Sie tritt ein für eine konsequente kommunale Friedenspolitik:  
    • Beitritt zu internationalen Städtebündnissen für Frieden wie den „Cities for Peace“ und den
„Mayors for Peace“, soweit dies noch nicht geschehen ist; Aktivierung dieser Bündnisse
    • Unterstützung des ICAN-Städteappells mit der Forderung, dass die Bundesregierung dem Atomwaffenverbotsvertrag der Vereinten Nationen beitreten soll
    • Förderung von Friedensbildung in Kitas, Schulen, Hochschulen und Einrichtungen der Erwachsenenbildung
    • Unterstützung örtlicher Friedensinitiativen und -organisationen
    • umfassende Aufklärung der Jugendlichen über ihr Widerspruchsrecht gegen die Weitergabe ihrer Meldedaten an die Bundeswehr  
    • Umbenennung von Straßen und Plätzen, die immer noch nach Militaristen und Kriegsverbrechern benannt sind oder kolonialistische Namen tragen
    • Bereitstellung von Gewerbeflächen nur für Betriebe, die keine Rüstungsgüter und Waffen herstellen oder Zulieferer für Rüstungsbetriebe sind und die keine Entwicklung zur Herstellung von Rüstungsgütern betreiben
    • Umgestaltung oder Entfernung von kriegsverherrlichenden Denkmälern
    • Verweigerung von Flächen und Standplätzen für die Werbung der Bundeswehr in Städten und Gemeinden
    • keinen Zugang der Bundeswehr zu Schulen und Ausbildungsmessen zu Werbe- und Marketingzwecken
    • kommunale Entwicklungszusammenarbeit mit Städten und Regionen, die von Kriegen und Klimafolgen betroffen sind unter Beteiligung von Migrant*innen
    • Unterstützung von Städte- und Projektpartnerschaften zur Völkerverständigung sowie
Förderung der internationalen Zusammenarbeit von Schulen, sozialen Bewegungen, Gewerkschaften, Vereinen und Kultureinrichtungen

LINKE Kommunalpolitik setzt sich dafür ein, rechten Organisationen den Nährboden zu entziehen.
Viele Menschen fühlen sich abgehängt oder haben Angst vor dem gesellschaftlichen Abstieg. Rechte Parteien und Organisationen geben sich als „Anwalt der kleinen Leute“ aus. Rechtsextreme versuchen sich als „Beschützer der Deutschen“ insbesondere der „deutschen Frauen“ im öffentlichen Raum zu etablieren. Sie greifen bestehende Ressentiments und antieuropäische Stimmungen auf, um einem rassistischen und aggressiven Nationalismus den Weg zu bahnen. DIE LINKE unterstützt den antifaschistischen Widerstand.
Der Antifaschismus, den wir wollen, ist
    • konsequent  
    • antirassistisch
Worauf wir dabei setzen?
    • Widerstand
    • Selbstschutz
    • den „Berliner Konsens“ als strikte Linie im Umgang mit Rechten
Was wir dafür brauchen?
    • gesellschaftliche Bündnisse gegen Rechte und Nazis
    • zivilen Ungehorsam
Was das bringt?
    • Rechten Organisationen wird der Nährboden entzogen.
Was muss dafür getan werden?
    • Es gibt keine Zusammenarbeit mit Rassist*innen, Rechtspopulist*innen und Faschist*innen in den Kommunalparlamenten.
    • Rechten Aufmärschen wird mit Gegendemos, Sitzblockaden und anderen Aktionen begegnet.
    • Opfer rechter Gewalt bekommen Hilfsangebote und Unterstützung.
Antifaschismus als eine zentrale Aufgabe der LINKEN
Die rechte Szene ist eine alltägliche Bedrohung für zahlreiche Menschen in den Kommunen. Es brennen geplante oder bereits bewohnte Flüchtlingsunterkünfte. Geflüchtete, Migrant*innen, Angehörige der LGBTIQ-Community, Antifaschist*innen, Gewerkschafter*innen und viele andere, die nicht in ein autoritäres rechtes Weltbild passen, werden verbal und körperlich attackiert.
Rechtsextreme schrecken auf vor Morden nicht zurück.
Eine der zentralen politischen Aufgaben einer sozialistischen Partei ist die Bekämpfung rechtsextremer und rechtsterroristischer Gruppierungen, Parteien und Netzwerke. Sie verbreiten Furcht und Gewalt und behindern emanzipatorische gesellschaftliche Entwicklungen.  
Wie entziehen wir den Rechten den Nährboden und stärken antifaschistischen Widerstand?
    • Wir müssen Rechte weiter inhaltlich stellen. Wir lassen rassistische, menschenverachtende und herabwürdigende Äußerungen nicht unwidersprochen stehen, sondern widersetzen uns.
    •     In den Kommunalparlamenten darf es keine Zusammenarbeit mit Rassist*innen,
Rechtspopulist*innen und Faschist*innen geben. Zustimmung zu ihren Anträgen oder ihre Einbeziehung in interfraktionelle Initiativen führen zu einer Normalisierung, die es zu verhindern gilt.
    • Linke Kommunalpolitik folgt dem „Berliner Konsens“, der eine strikte Linie vertritt: keine freundlichen Umgangstöne mit Nazis, konsequente Haltung bei Abstimmungen.
    • Wir brauchen breite gesellschaftliche Bündnisse, die sich Nazis in den Weg stellen. Gemeinsam mit vielen antifaschistischen Aktivist*innen, Gewerkschafter*innen, Initiativen und Organisationen arbeiten wir in Bündnissen gegen die Rechten. Rechten Aufmärschen widersetzen wir uns mit zivilem Ungehorsam wie Blockaden und anderen Aktionsformen.  
    •     Die Stärkung des antifaschistischen Widerstandes geht mit der Zusammenarbeit und Einbindung der gesellschaftlichen Linken mit demokratischen Migrant*innenverbänden und Flüchtlingsgruppen einher. Sie sind natürliche Verbündete.
    • Die bürgerlichen Parteien, die Polizei und der Verfassungsschutz müssen konsequent gegen die Bedrohung durch die Rechten vorgehen, Aufgabe der gesellschaftlichen Linken ist es entschiedenen Widerstand und Selbstschutz zu organisieren.
Die rechte Szene hat sich in den vergangenen Jahren verändert. Zu den Kommunalwahlen 2014 waren die NPD und die PRO-Bewegungen im rechten Spektrum vertreten. Gleichzeitig trat in einzelnen Städten auch bereits die neu gegründete Partei „Die Rechte“ an, zudem war die AfD bei den vergangenen Kommunalwahlen im Land erstmals vertreten. „Die Rechte“ konnte vereinzelte kommunale Mandate erringen, die AfD zog in viele kommunale Parlamente in Fraktionsstärke oder als Gruppe ein. Die NPD ist praktisch nicht mehr wahrnehmbar, die PRO-Bewegungen haben sich zum größten Teil aufgelöst. Das Klima von Hass und Gewalt hat sich mit der Szene verändert.   
Was kann linke Kommunalpolitik konkret gegen das Erstarken rechter Bewegungen tun?
    • konsequentes Vorgehen gegen Hass-Sprache („hate speech“)
    • keine Diffamierung oder Kriminalisierung antifaschistischer Initiativen
    • Unterstützung von geschlechtersensibel tätigen Projekten und Initiativen gegen Neofaschismus
    • flächendeckende Informations- und Beratungsstellen für Opfer rechter Gewalt
    • konsequente Verfolgung rechter Gewalt- und Wiederholungstaten  
    • keine Verschleierung rechter Tatmotive durch Strafverfolgungsbehörden
    • Erhalt der Mahn- und Gedenkstätten antifaschistischen Widerstands
Erinnerungskultur als antifaschistische Bildung
Die Verbrechen des Faschismus in Erinnerung zu rufen, ist ein wichtiger Beitrag für den Kampf gegen Rechts in der heutigen Zeit. Da die Zeitzeugen immer weniger werden, sind Orte des Erinnerns und kulturelle Beiträge der Erinnerungskultur in den Kommunen zu organisieren.  
DIE LINKE setzt sich ein für:
    • die Verlegung von sogenannten „Stolpersteinen“ für die Opfer des Faschismus,
    • die Aufarbeitung von Euthanasieverbrechen vor Ort,
    • die lokale Aufarbeitung von Zwangsarbeiterschicksalen,
    • die Förderung von Fahrten zu Gedenk- und Erinnerungsstätten durch Schulen,
Jugendorganisationen, Volkshochschulen, Kinder- und Jugendräten und anderen; dazu sind mögliche Fördermittel von Stiftungen oder der öffentlichen Hand auszuloten und interessierten Gruppen zur Verfügung zu stellen,
    • Ausstellungen zur Erinnerungskultur in Museen, Rathäusern und anderen öffentlichen Gebäuden,
    • Aufführungen von entsprechenden Theaterstücken (z. B. bringt das Staatstheater Kassel den NSU-Prozess auf die Bühne),
    • Förderung von Multimedia-Projekten ((Kurz-)Filme, Internetseiten, Social-Media-Accounts etc.) zur Erinnerungskultur.