Wieviel darf der Bürger wissen?

Fraktion DieLinke. Wiehl
KV Oberberg

Der Antrag der Fraktion DIE LINKE wurde durch eine überwiegende Mehrheit (30 von 36 Stimmen) abgelehnt. Wir hatten beantragt, Beratungen zu Grundstücksangelegenheiten, Auftragsvergaben und ziviler Verteidigung nicht weiter in nichtöffentlichen Sitzungen zu behandeln.

Stadtratssitzung vom 9. September 2014:

Der Antrag der Fraktion DIE LINKE wurde durch eine überwiegende Mehrheit (30 von 36 Stimmen) abgelehnt. Wir hatten beantragt, Beratungen zu Grundstücksangelegenheiten, Auftragsvergaben und ziviler Verteidigung nicht weiter in nichtöffentlichen Sitzungen zu behandeln.

In unserem Antrag konnten wir uns auf einen Beschluss des Oberverwaltungsgerichtes für Nordrhein-Westfalen vom 24. April 2001 berufen, nach dem nur in besonderen Fällen Anspruch auf Beratung in nicht öffentlicher Sitzung besteht. Das OVG ging in seiner Urteilsbegründung davon aus, dass Ratsmitglieder ihr Mandat nicht frei und in vollem Umfang wahrnehmen können, sobald die Verschwiegenheitspflicht, aus nichtöffentlichen Beratungspunkten resultierend, es ihnen nicht erlaubt, in öffentlicher Sitzung alle Aspekte einer Entscheidungsfindung darzulegen, wenn der öffentliche Beratungspunkt zugleich in Verbindung mit einem nichtöffentlichen Beratungspunkt steht.

Nach unserer Auffassung hat zugleich auch die Öffentlichkeit ein Recht auf umfassende Information. Es sind gerade manche Debatten und Beschlüsse in geheimer Sitzung, die es den Bürgern unmöglich machen, einen ganz genauen Einblick zur eigenen Kenntnis und Beurteilung von Entscheidungen zu erhalten sowie Kritik an einzelnen MandatsträgerInnen anbringen zu können und eine Grundlage für ihre Entscheidung bei den nächsten Kommunalwahlen zu erhalten.

Im Prinzip urteilen viele Verwaltungsgerichte danach. Die großen Fraktionen in den Räten ficht das nicht an, nicht nur in Wiehl.

Wir könnten Ihnen viel Interessantes berichten, dürfen das aber leider nicht.