Mehrbedarf an FFP2-Masken für ALG II Empfänger*innen

Sehr geehrter Herr Landrat,
sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit stellen wir folgende Anfrage mit der Bitte um schriftliche Beantwortung im Vorfeld der nächsten Sitzung des Kreistages.

Das Sozialgericht (SG) Karlsruhe hat mit dem Beschluss vom 11.02.2021 – S12 AS 213/21 ER – eine Verpflichtung des Jobcenters festgestellt, den Empfänger*innen von ALG II zusätzlich zum Regelsatz entweder 20 FFP2-Masken wöchentlich als Sachleistung zuzuschicken oder als Geldleistung hierfür monatlich weitere 129€ zu zahlen. Somit hat die 12. Kammer des Sozialgerichts Karlsruhe einen besonderen Mehrbedarf an wöchentlich 20 FFP2-Masken anerkannt.

In der Pressemitteilung des Oberbergischen Kreises „Kostenlose medizinische Masken für bedürftige Menschen“ vom 12.02.2021 heißt es, dass von 47.000 medizinischen Masken, die für den OBK vom Land NRW zur Verfügung gestellt wurden, voraussichtlich drei Masken pro berechtigter Person ausgegeben werden.

Vor diesem Hintergrund bitten wir um die Beantwortung folgender Fragen:

  1. Erkennt auch das Jobcenter Oberberg einen besonderen Mehrbedarf an wöchentlich 20 FFP2-Masken an und folgt somit der Entscheidung des SG Karlsruhe?
  2. Handelt es sich bei „drei Masken pro berechtigter Person“ um eine einmalige Ausgabe?

Mit freundlichen Grüßen

gez. Jan Köstering