Ziele und Schwerpunkte für Oberberg

Der Kreisverband Oberberg der Partei DIE LINKE. legt folgende Schwerpunkte als Grundlage für seine Arbeit in den Wahlkämpfen 2009 fest:
1. Hartz-Folgen vor Ort mildern
Diese Forderung bleibt:
Hartz IV muss weg!
Alle Hartz-Gesetze müssen abgeschafft werden. In den Kreisen haben die Parteien jedoch keine Möglichkeit, diese notwendige Forderung umzusetzen, da es sich um die Gesetzgebung des Bundes handelt. Deswegen ist das vorrangige Ziel der Kreispartei DIE LINKE. Oberberg die Abmilderung der Folgen dieser unsozialen Gesetzgebung bis Ihre Abschaffung auf Bundesebene durchgesetzt werden kann. Der Kreis hat einen nennenswerten Einfluss auf die Umsetzung des Gesetzes. Diesen Einfluss muss er nutzen, um seine Bürger vor der rechtswidrigen Anwendung der Hartz-Gesetze zu schützen.
1.1 Grundgesetz und BGB schützen!
– Ermessenspielraum der Sachbearbeiter ist kein Freibrief!
Es muss darauf hingewirkt werden, daß die ARGE Oberberg dafür Sorge trägt, dass die Sachbearbeiter/innen in ihrem Dienst nicht unter Verweis auf ihren Ermessensspielraum bürgerliche Grundrechte der Leistungsempfänger wie die Vertragsautonomie aushebeln. Die Erhebung von Daten Dritter – also solcher Menschen oder Einrichtungen, die selbst nicht Leistungsempfänger sind – muss unterbunden werden. Die Ausspähung der Lebensumstände von Personen, die nicht im Bezug stehen, durch die Aufforderung zur Auskunft an Bezieher und Antragssteller muss eingestellt werden.
1.2 Eingliederungsvereinbarungen dürfen kein Mittel zum Rechtsbruch sein!
Eingliederungsvereinbarungen sind öffentlichrechtliche Verträge, also darf niemand zu einer Unterschrift genötigt werden. Sie sollen der Festlegung von Leistungen zur Eingliederung in Arbeit dienen. Auch wenn das SGB den Abschluss einer solchen Vereinbarung vorsieht, so ist die pauschale Vorlage an alle Bezieher nicht im Sinne des Gesetzes. Daher muss durchgesetzt werden, daß die ARGE § 3 Abs. 1 SGB II bei Ihrer EinV-Praxis berücksichtigt:
„(1) Leistungen zur Eingliederung in Arbeit können erbracht werden, soweit sie zur Vermeidung oder Beseitigung, Verkürzung oder Verminderung der Hilfebedürftigkeit für die Eingliederung erforderlich sind.“
„Bei den Leistungen zur Eingliederung in Arbeit sind
1. die Eignung,
2. die individuelle Lebenssituation, insbesondere die familiäre Situation,
3. die voraussichtliche Dauer der Hilfebedürftigkeit und
4. die Dauerhaftigkeit der Eingliederung der erwerbsfähigen Hilfebedürftigen zu berücksichtigen. Vorrangig sollen Maßnahmen eingesetzt werden, die die unmittelbare Aufnahme einer Erwerbstätigkeit ermöglichen. Bei der Leistungserbringung sind die Grundsätze von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zu beachten.“
Solche Erwägungen finden in der Praxis gegenwärtig kaum statt.
So wird der Eingliederungsvertrag zum Knebelvertrag. Die Praxis, jedem Kunden eine Eingliederungsvereinbarung ohne tatsächlichen Grund vorzulegen und die Unterschrift zu verlangen, muss aufhören.
Im Besonderen, da sie in der hier allgemein verwendeten Vorlage pauschal die Verpflichtung des Leistungsempfängers zur Mitwirkung an jeder der ARGE als sinnvoll erscheinenden Maßnahme enthält – Eine Verpflichtung, die so keine rechtliche Grundlage hat. So soll durch einen Vertrag erreicht werden, was das SGB nicht hergibt: Der Einsatz jedes verfügbaren ALG II Empfängers als billige Arbeitskraft für lokale Träger.
Die ARGE ist verpflichtet, den Sinn einer Eingliederungsmaßnahme zu benennen – es muss also erkennbar sein, wie die Maßnahme der Wiedereingliederung des Beziehers in den Arbeitsmarkt dient. Durch diese Formulierung entbindet sich die ARGE selbst von dieser Verpflichtung, und der „Kunde“ macht sich durch seine Unterschrift zum reinen Befehlsempfänger, der sich der Bestrafung durch Aushungerungsmaßnahmen (im Allgemeinen eine Kürzung des Regelsatzes um 30%) aussetzt, sollte er nicht ohne Angabe von konkreten Gründen für einen vermeintlich sozialen Träger in einem "Ein-€-Jobverhältnis" arbeiten wollen. Die entsprechenden Passagen in den im Gebiet des Oberbergischen Kreises verwendeten EinV-Vorlagen sind, wo sie noch verwendet werden, ersatzlos zu streichen!
1.3 Die anderen Sozialbetrüger
Durch die massenhafte Zwangsverpflichtung von Leistungsempfängern als "Ein-€-Jobber" wird ein Lohnverfall, wie ihn die Bundesrepublik in Ihrer Geschichte nicht kannte, in erheblichem Maße weiter begünstigt. Nutznießer dieser Entwicklung sind vor allem vermeintlich gemeinnützige Träger, die Ihre Dienste auf dem freien Markt anbieten.
In Oberberg sind uns Fälle bekannt, in denen die Leistungsbezieher genötigt wurden, teilweise ohne Arbeitsschutzmaßnahmen und ohne entsprechende Arbeitsmaterialien Aufgaben durchzuführen, die eigentlich eine spezielle Ausbildung erfordern würden. Durch die Abhängigkeit des Leistungsempfängers ist es einfach, Zwang auszuüben:
Es wird angedroht, daß, wenn er die Aufgabe nicht wie gefordert annimmt, man eine Kürzung des Regelsatzes durch die ARGE herbeiführen würde, da er seiner Mitwirkungspflicht, bzw. seiner betrieblichen Verpflichtung (Arbeitsverweigerung) nicht nachkommen würde. Solche Praktiken gefährden nicht nur die Gesundheit betroffener Arbeiter und verletzen ihre Grundrechte massiv, sie vernichten auch Arbeitsplätze, sind also Ihrer Natur nach arbeitsmarkt-feindlich.
Die Praxis von Gemeinden, bspw. Keine Straßenwärter mehr fest einzustellen, sondern selbst auf "Ein-€-Jobber" zurückzugreifen, muss unterbunden werden. Die Binnenkaufkraft, und damit die Wirtschaft als Ganzes, lässt sich nur durch die Schaffung nachhaltiger, sozialversicherungspflichtiger Beschäftigungsverhältnisse stärken.
Die Ausweitung des Billiglohnsektors erreicht das Gegenteil! Wir fordern eine stärkere Kontrolle von Betrieben und gemeinnützigen Vereinen, die "Ein-€ Kräfte" einsetzen, besonders wenn dies in erheblichem Umfang erfolgt, sowie in jedem einzelnen Fall die Verpflichtung zur Begründung, wie der jeweilige Leistungsempfänger im Rahmen des Ein-€ Jobs gefördert werden soll. Dazu gehört auch, gezielt sicherzustellen, dass gemeinnützige Träger – wie jeder andere auch – angenommene Aufträge sachkundig ausführen, was oft nicht der Fall ist! Solches Fehlverhalten muss aufgedeckt, direkt und angemessen bestraft werden.
1.4 Zeit für die Aufklärung
Sozialberatungsstellen und Vereine auf kommunaler und Kreisebene fördern! Um das Informationsrecht der Bürger zu pflegen ist es notwendig, neutrale Sozialberatungsstellen und Vereine als förderwürdig anzuerkennen. Wo keine entsprechenden Vereine existieren, ist Ihre Schaffung anzuregen und zu fördern. In Zeiten der Massenarbeitslosigkeit rechtfertigen sich solche Ausgaben aus sich selbst heraus.
1.5 Heizkostenpauschale weg!
Die Heizkostenpauschale auf kommunaler oder Kreisebene steht auf keiner gesetzlichen Grundlage! „Leistungen für ... Heizung werden in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen erbracht, soweit diese angemessen sind.“ (§22 Abs. 1 SGB II) Was angemessen ist muss logisch aber von den Lebensumständen, der Wohnung, der Art der Heizung, dem Grad der Wärmedämmung, und vielen anderen Faktoren abhängen, zumal das Gesetz die Anwendung von Pauschalen nicht vorsieht. Da Pauschalen keine individuellen Bedürfnisse berücksichtigen, handelt sich um eine bewusste, indirekte Regelsatzsenkung. Die Erhebung von vermeidlichen Durchschnittswerten – die schon deswegen willkürlich erscheint, weil es erhebliche regionale Schwankungen gibt – benachteiligt auch bewusst arme Menschen, da diese oft in Wohnungen leben müssen, die unterhalb des Durchschnitts ausgestattet sind, was Ihren Bedarf naturgemäß erhöhen muss. Somit wird man für Armut doppelt bestraft. Wir fordern die Abschaffung aller Heizkostenpauschalen im Oberbergischen Kreis!
1.6 Einführung des Oberberg-Passes (s. auch Punkt 5.)
Sozial schwachen und armen Menschen muss die Nutzung des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) möglichst kostenfrei, zumindest aber zu reduzierten Kosten ermöglicht werden. Werden solche Maßnahmen nicht ergriffen, ist die Bewegungsfreiheit der betroffenen Menschen im Oberbergischen Kreis nicht mehr gewährleistet, da diese ein eigenes Fahrzeug, bzw. die entstehenden Unterhaltskosten nur noch in den wenigsten Fällen finanzieren können. Eine Bewegung innerhalb des Oberbergischen Kreises ist für diese Menschen gegenwärtig also kaum noch zu finanzieren, andere Orte als den eigenen Wohnort aufzusuchen wird uTOP_isch. Ein Hausverbot für arme Menschen darf es nicht geben.
Wir fordern darüber hinaus:
• Mehrbedarf muss umfassend anerkannt werden!
• U 25 – Entmündigung junger Erwachsener eindämmen!
• Vermögen und Einkommen klar trennen, Besitzrechte schützen!
2. Kostenfreies Schulessen
Die flächendeckende Einführung der Einheitsschule und damit verbunden auch die Ganztagsschule ist eine grundsätzliche Überzeugung der Partei DIE LINKE. Zur Chancengleichheit und Entwicklung von Kindern. Daher muß aus unserer Sicht die Bereitstellung eines kostenfreier Schulessen für alle Kinder zwingend folgen. Die LINKE.Oberberg wird sich dafür einsetzen, dass an allen Schulen in Oberberg, die über den Mittag hinaus Lehrbetrieb haben, ein kostenfreies Mittagessen für alle SchülerInnen ausgegeben wird.
Dies sehen wir begründet in dem allgemeinen Grundsatz, dass alle Kinder das selbe Recht auf eine gute und gleichberechtigte Ausbildung haben. Die in Deutschland allerorten feststellbare, zunehmende Kinderarmut führt letztlich zum Ausschluß an Bildungsmöglichkeiten von Kindern, die sich sowohl die Lehrmittel als auch künftig das Geld für das Schulessen nicht oder nur sehr schwer leisten können. Kinder, die kein warmes Essen am Mittag erhalten sind gegenüber den Kindern, deren Eltern sich dies finanziell unproblematisch leisten können, benachteiligt und werden letztlich menschenunwürdig behandelt.
„Leerer Bauch studiert nicht gern“, sagt schon ein Sprichwort. Soziale Unterschiede zwischen den Kindern werden dann noch zusätzlich verstärkt, wenn das tägliche, warme Mittagessen von der finanziellen Leistungsfähigkeit der Eltern abhängig sein soll. Insbesondere Kinder aus Haushalten mit Hartz IV werden künftig verstärkt ausgegrenzt. Da helfen auch die vorgesehenen Zuschüsse nur teilweise. Kinder dürfen nicht schon allein deshalb, dass sie aus finanziell schwächeren Schichten kommen, zu BittstellerInnen werden müssen, so wie es das „Förderungskonzept“ der großen Parteien allerorten vorsieht.
Wenn es politisch als sinnvoll erachtet wird, dass Kinder künftig den ganzen Tag an ihrer Schule lernen sollen, so gehört auch das gemeinsame Mittagessen zu diesem Tagesablauf. Ein auf welchen Gründen auch immer basierender Ausschluß von diesem wichtigen Abschnitt des künftigen Schulalltags sollte durch kluge politische Planung verhindert werden. Schüler, die das Geld für das Mittagessen nicht bezahlen können, könnten künftig vom Kantinenbesuch ausgeschlossen bleiben. Dies wäre eine Schande für unsere reiche Gesellschaft.
Das gemeinsame Mittagessen ist darüber hinaus ein wichtiger Bestandteil des sozialen Lernens und auch ein Baustein der Gesundheitserziehung. Das Erlebnis des gemeinsamen Mittagessens dient nicht nur dem Füllen des Magens, sondern fördert die Kommunikation in den Schulen. Es verbessert auch das Einüben sozialer Verhaltensweisen und das Erlernen gesellschaftlicher Konventionen. Insgesamt wirkt sich das gemeinsame Mittagessen auch positiv auf das Klima in einer Schule aus. Dazu werden wir als DIE LINKE.Oberberg beitragen. Deshalb ist das verbindliche und kostenfreie Schulessen im Sinne der Chancengleichheit unserer Kinder ein wichtiges und für uns unverzichtbares Element unserer Kommunalpolitik.
Das kostenfreie Schulessen ist aus unserer Sicht auch in Zusammenhang mit der ehemaligen Lehrmittelfreiheit zu sehen. Selbstverständlich ist durch die Schulträger in gleicher Weise wieder sicher zu stellen, dass alle Kinder die gleichen Grundlagen für den Unterricht an unseren Schulen zur Verfügung haben. Die bisher schleichende und immer höher werdende Kostenbeteiligung der Eltern an den Beschaffungskosten von Büchern und Kopien, die für den Schulunterricht notwendig sind, muss aus unserer Sicht auch wieder zurückgeführt werden. Ein weiterer Bereich, für den wir uns einsetzen werden.
Aufgrund der demografischen Entwicklung, die deutlich weniger Kinder in den kommenden Jahren an unseren Schulen erwarten lässt, werden bei gleich bleibendem Finanzansatz hinreichend Geldmittel bei Ländern und Kommunen frei. Diese so genannte „Demographie-Rendite“ kann und sollte sowohl zur Verbesserung der Ausstattung der Schulen als auch zur Finanzierung des kostenfreien Schulessens und der Wiederherstellung der allgemeinen Lehrmittelfreiheit herangezogen werden.
3. Public Private Partnership (PPP)
In einigen Gemeinden des Oberbergischen Kreises wird sich verstärkt mit diesem Thema in den öffentlichen Verwaltungen auseinander gesetzt und das eine oder andere Projekt ist bereits in der Umsetzungsphase. DIE LINKE. Nimmt dazu Stellung, da diese Bauprojekte von eminenter Bedeutung für die (politische) Zukunft des Kreises sind. Zuerst eine begriffliche Klarstellung für uns als Verständnis- und Diskussionsgrundlage aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie: „Als Public Private Partnership (Abkürzung PPP), auch Öffentlich Private Partnerschaft (ÖPP), wird die Mobilisierung privaten Kapitals und Fachwissens zur Erfüllung staatlicher Aufgaben bezeichnet. Im weiteren Sinn steht der Begriff auch für andere Arten des kooperativen Zusammenwirkens von Hoheitsträgern mit privaten Wirtschaftssubjekten. PPP geht in vielen Fällen mit einer Teil-Privatisierung von öffentlichen Aufgaben einher.
Aufgrund der Vielgestaltigkeit der Anwendungsfelder fehlt eine allgemein anerkannte Definition noch. Der wirtschaftliche Sprachgebrauch hat mittlerweile anerkannt, dass PPP sowohl vom Sinn als auch vom Begriffsgehalt nur dann einschlägig ist, wenn die Partner ihre unterschiedlichen Stärken einsetzen. Reine Finanzierungsgeschäfte sind etwas anderes.
PPP ist somit nach heutigem, funktionalem Begriffsverständnis die meist „langfristig vertraglich geregelte Zusammenarbeit zwischen öffentlicher Hand und Privatwirtschaft, bei der die erforderlichen Ressourcen (z.B. Knowhow, Betriebsmittel, Kapital, Personal etc.) von den Partnern zum gegenseitigen Nutzen in einem gemeinsamen Organisationszusammenhang eingestellt und vorhandene Projektrisiken entsprechend der Risikomanagementkompetenz der Projektpartner optimal verteilt werden.“ Als positiver Effekt von PPP wird die „effizientere Realisierung (wirtschaftlicher, schneller, bedarfsgerechter)“ von kleinen, mittleren und großen – meist Bau-Vorhaben angegeben. „Übliche Projekte“ im PPP sind z.B. der Neu- bzw. Umbau von Schulen, Kitas, Verwaltungsgebäuden, Krankenhäuser, Kultur und Sportstätten.
Für uns als DIE LINKE. ergibt sich zwangsläufig, dass wir gegen jede Art der Verwirklichung solcher Projekte sind. Die Gründe für uns liegen vor allem in der langfristigen, vertraglichen Festlegung der öffentlichen Hand mit damit einhergehender finanzieller Einengung von Politik in der Zukunft. In dem Moment, wo sich über einen langen Zeitraum – zumeist sind dies bei PPP mehr als 20 Jahre – finanziell auf der Ausgabenseite festgelegt wird, kann in den folgenden Jahren über diesen Ausgabebetrag nicht mehr verfügt werden. Gerade in dieser Zeit, wo auch in Oberberg der demografische Wandel in unserer Gesellschaft spürbar wird, ist es sachlich falsch sich bei Schulbauten – wie aktuell in der Planung – oder Kindertagesstätten derart langfristig zu binden. Zukünftig werden deutlich weniger Kinder diese Einrichtungen besuchen und es muss sicher auch über Zusammenlegungen nachgedacht werden. Dies ist kaum mehr möglich bei Objekten, für die eine langfristige vertragliche Bindung existiert.
Darüber hinaus sind wir als DIE LINKE. der Überzeugung, dass öffentliche Aufgaben auch immer öffentlich gelöst werden müssen. Dabei ist von den aktuell Regierenden auch Rücksicht auf nachkommende PolitikerInnen zu nehmen und deren möglicher Handlungsspielraum nicht über Gebühr einzuengen. PPP geht fast immer mit einer privatwirtschaftlichen Finanzierung einher. Dies bedeutet, dass auf der privaten Seite Gewinne erwirtschaftet werden müssen, die somit durch die öffentlichen Haushalte zu bezahlen sind. Kosten für Erhaltung, Renovierung, Neubau etc. werden nur von der Gegenwart auf die Zukunft verteilt – und das letztlich überteuert. Dies bedeutet auch, dass Kredite, die normalerweise in den öffentlichen Haushalten auszuweisen sind, nicht mehr als solche erkennbar werden, da mit dem Konstrukt des PPP formal die Kredite nicht bei der Gemeinde bzw. dem Kreis anfallen sondern beim privaten Partner. Der ist jedoch durch die Verträge abgesichert, die auch noch Gewinne garantieren…
Letztendlich ist eine Projektrealisierung auf dem Wege des PPP ein zu kurz gedachter Weg, der oft nur von Haushaltsüberlegungen der Gegenwart geprägt ist – im Klartext: frei nach
dem Motto: nach mir die Sintflut… Auch wenn mittels PPP auf den ersten Blick Projekte realisierbar werden, die ansonsten nicht durch den öffentlichen Träger umgesetzt werden
könnten, sind in der Gesamtbetrachtung mehr Nachteile als Vorteile damit verbunden. Und es wiegt zunehmend schwer, wenn durch aktuelle Mandatsträger immer noch versucht wird,
über langfristige finanzielle Festschreibungen in den Haushalten nachfolgenden Menschen ein politisches Handeln künftig nahezu unmöglich zu machen bzw. zu erschweren.
4. Einfluss der Kommunen und Öffentlichen Arbeitgeber auf einen sozial gerechten Lohn.
Lohnniveau bei öffentlichen MitarbeiterInnen
Was ist heutzutage ein sozial gerechter Lohn?
In den vergangenen Jahrzehnten war es für einen Vollzeitarbeitenden ohne Probleme möglich, eine 6-köpfige Familie zu ernähren, ein Fahrzeug zu betreiben und Rücklagen zu bilden. Heute bittet dieser gut verdienender Arbeitnehmer trotz Überstunden schon um Mietbeihilfe! Wie soll ein einfacher Arbeiter mit 8€/Stunde denn heute noch seine 3-köpfige Familie ernähren? Da ist von einem Fahrzeug gar nicht mehr die Rede. So werden heutzutage viele Millionen Euro als soziale Beihilfe gezahlt, anstatt den Arbeitnehmer gerecht zu entlohnen.
Der Bund, die Länder und auch die Kommunen haben den Auftrag sozial gerecht zu sein! Das fängt damit an, dass sie ihre eigenen Angestellten tariflich oder übertariflich beschäftigen und endet hier leider auch. Viele Stadträte und Kämmerer wollten sich bisher nicht in die „Finanzpolitik“ ihrer beauftragten Unternehmen einmischen, da es ja dann zwangsläufig teurer wird.
Hier muss sich etwas Wesentliches ändern! Die Entlohnung sollte sozial gerecht sein, entsprechend der Größe der Lebensgemeinschaft. Bei Ausschreibungen und Auftragsvergaben sollte ein Kriterium sein, dass der Auftragnehmer selbst und alle Mitarbeiter seiner Gesamtunternehmen dauerhaft den tariflichen Lohn einhalten, Leiharbeitnehmer sind gleichgestellt. Seine Subunternehmer müssen auch diese Vorgaben einhalten. Bei europaweiten Ausschreibungen müssen die Arbeitnehmer den hier ortsüblichen Tarifen gleichgestellt werden.
Arbeitnehmer zur Eingliederung (1€ Kräfte) dürfen nicht in privatisierte oder teilprivatisierte Betriebe abgegeben werden. Diese Betriebe dürfen nirgendwo Gewinne erwirtschaften oder weitervermittelt werden.
Kleinverdiener (400 Euro Jobber)
Leider ist es nötig Arbeitszeitkontrollen vorzunehmen da viele Unternehmer aus Profitgier ihre Kleinverdiener weit über ihre tägliche Arbeitszeit hinaus beschäftigen und diesen Mehrlohn „schwarz“ auszahlen.
Leiharbeitnehmer
Mittlerweile funktionieren große Firmen, die hauptsächlich aus Leiharbeitnehmern und ein paar Führungskräften bestehen. Solche konstruierten Belegschaften sind wirtschaftsfeindlich. So lange Leiharbeit zulässig ist, muss sie zumindest eng befristet werden. Der Anteil an Leiharbeitern, der im Verhältnis zu den Festangestellten Arbeitnehmern in einem Betrieb arbeitet, muss in diesem Sinne ebenfalls einer engen Grenze, höchstenfalls 10%, unterworfen werden. Der Bund, die Länder und die Kommunen sollten darauf hinwirken, dass Leiharbeitnehmer mindestens den branchenüblichen Tariflohn im eingesetzten Bereich bekommen. Dieses kann über Auftragsvergabe, Verpachtung, Verkauf, Förderungen und Genehmigungen abgefragt werden.
Ein Sozialstaat zu sein bedeutet, dass sich der Staat um sozial Bedürftige kümmert, aber nicht, das wir als Volk der Bittsteller an die Reichen verkauft werden.
5. Einführung eines „Oberberg-Passes“
- Verbesserungen im ÖPNV
Im Oberbergischen Kreis soll ein „Oberberg-Pass“ eingeführt werden, der an Menschen mit geringem Einkommen ausgegeben wird und alle bestehenden Ermäßigung im Oberbergischen Kreis übersichtlich darstellt. Gleichzeitig wird DIE LINKE. Oberberg sich dafür einsetzen, dass insbesondere im Bereich des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) deutliche Preisermäßigungen eingeführt werden, die eine Bus- oder Bahnfahrt für Bezieher/-innen geringer Einkommen überhaupt erst möglich macht. Sozial schwachen und armen Menschen muss die Nutzung des (ÖPNV) möglichst kostenfrei, zumindest aber zu reduzierten Kosten ermöglicht werden. Werden solche Maßnahmen nicht ergriffen ist die Bewegungsfreiheit der betroffenen Menschen im Oberbergischen Kreis nicht mehr gewährleistet, da diese ein eigenes Fahrzeug bzw. die entstehenden Unterhaltskosten nur noch in den wenigsten Fällen finanzieren können. Eine Bewegung innerhalb des Oberbergischen Kreises ist für diese Menschen gegenwärtig kaum noch zu finanzieren, andere Orte als den eigenen Wohnort aufzusuchen wird uTOP_isch. Ein Hausverbot für arme Menschen darf es nicht geben.
Daneben versucht DIE LINKE. Oberberg eine stärkere Frequentierung der Strecken zu erreichen, die heute nur sehr sporadisch (2-3 mal täglich) bedient werden. Insbesondere eine Verbesserung der Anbindungen vom Nord- in den Südkreis und umgekehrt ist dabei Schwerpunkt. Fahrpläne im Oberbergischen Kreis müssen auf die Erfordernisse der Menschen abgestellt und abgestimmt werden und sind dementsprechend aufzustellen und nicht anhand des Gewinnmaximierungsprinzipes der privaten, durchführenden Busunternehmen.
Besonders werden wir die Fortführung der Oberbergischen Bahn bis Brügge vorantreiben, damit unsere Regionalanbindung über Köln hinaus für die Menschen auch mit dem schnellen Verkehrsmittel „Bahn“ möglich wird.
Begründung:
Die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ist für Menschen mit geringem Einkommen nur sehr schwer oder gar nicht möglich! Die Folge sind gesellschaftliche Ausgrenzung und Isolation. Es gibt zwar einige Vergünstigungen für SozialleistungsempfängerInnen, z.B. in Schwimmbädern oder Theatern, doch sind diese den Menschen zum Teil nicht bekannt.
Mit einem „Oberberg-Pass“ können diese Vergünstigungen transparenter und den Betroffenen unkompliziert bekannt gemacht werden. Auch bietet sich hier eine Plattform zur Information an alle BürgerInnen des Kreises, wodurch möglicherweise Firmen zu Vergünstigungen animiert werden können… Besonders wichtig für alle BürgerInnen ist die eigene Mobilität – insbesondere und gerade auch bei der Suche nach einem Arbeitsplatz.
Im Bereich des ÖPNV ist eine Einzelfahrt für BezieherInnen geringer Einkommen jedoch kaum bezahlbar. Daneben existiert auch noch die wesentliche Unzulänglichkeit, dass Nebenstrecken nur sehr schwach frequentiert werden und zu Uhrzeiten nach 20 Uhr teilweise auch die Verbindungen vom Nord- in den Südkreis kaum noch vorhanden sind. Für ein kulturelles Miteinander in unserem Oberbergischen Kreis ist es jedoch auch wichtig, dass die Menschen in jedem Fall von Gummersbach aus auch nach 22.30 Uhr noch mit öffentlichen Verkehrsmitteln nach Hause kommen können.
Hier offenbart sich ein Teufelskreis: Zu hohe Kosten für eine Fahrt im ÖPNV und schlechte Verkehrsanbindungen sorgen für wenige Fahrgäste, was zu Verringerungen des Angebotes führt usw.
Aus unserer Sicht werden bei einer deutlichen Verbesserung des Angebotes und einem zum Auto konkurrenzfähigen Preis für eine Fahrt die Menschen den ÖPNV wieder gerne und häufiger nutzen. Möglicherweise auch, weil dann ein Auto eingespart werden kann…
6. Nie wieder Faschismus! – nie wieder Krieg!
Was Faschismus für die Menschen bedeutet, haben insbesondere die Deutschen und ihre unmittelbaren Nachbarn erlebt: verschärfte Ausbeutung, Unterdrückung und Krieg. Das wollen wir nie wieder.
Wir – DIE LINKE. - bekennen uns zu einer demokratischen und friedvollen Gesellschaft ohne Ausbeutung und Unterdrückung, ohne Hass und Krieg, zu einer Gesellschaft, in der kein Platz ist für Herrenmenschen, Ausbeuter und Kriegstreiber. Manche Menschen – auch in Oberberg – zeigen sich von rechtsradikalen oder fremdenfeindlichen Parolen angesprochen; aus Enttäuschung, aus vermeintlicher Not oder Unwissenheit über den politischen Charakter der neonazistischen Bestrebungen.
Wir laden alle Menschen zur Zusammenarbeit ein, die den Wunsch haben in einer demokratischen und solidarischen Gesellschaft in sozialer Gerechtigkeit und Frieden zu leben.
Diskutiert und beschlossen auf drei Kreisparteitagen der LINKEN. Oberberg im Zeitraum 2008 und 2009.
DIE LINKE. Kreisverband Oberberg
Postfach 10 02 61
51602 Gummersbach
zum Seitenanfang