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#Header#Ziele und ­Schwer­punk­te für Oberberg­

Der ­Kreis­­verband­ Oberberg der Partei DIE LINKE. legt folgende ­Schwer­punk­te als Grundlage für seine Arbeit in den ­Wahl­­kämp­fen 2009 fest:

1. Hartz-Folgen abdämpfen
2. Schulessen & ­Lehr­mit­telf­reiheit­
3. PPP Nein – gegen die weitere ­Privat­­isie­rung­ des ­Öf­fent­lich­en
4. ­Öf­fent­lich­e ­Ar­beit­ge­ber – sozial gerechte Löhne
5. ­Ein­füh­­rung­ eines „Oberberg-Passes“ und ­Verbesser­­un­gen im ÖPNV
6. Nie wieder Faschismus! – nie wieder Krieg!


­Schwer­punk­te für Oberberg als Download



1. Hartz-Folgen vor Ort mildern


Diese Forderung bleibt:


Hartz IV muss weg!


Alle Hartz-Gesetze müssen ­ab­ge­schafft werden. In den Kreisen haben die Parteien jedoch keine ­Mög­lich­­keit­, diese notwendige Forderung umzusetzen, da es sich um die ­Ge­setz­ge­bung­ des Bundes handelt. Deswegen ist das vorrangige Ziel der ­Kreis­­par­tei DIE LINKE. Oberberg die ­Ab­mil­der­ung der Folgen dieser unsozialen ­Ge­setz­ge­bung­ bis Ihre ­Ab­schaf­fung­ auf ­Bundes­­eben­e ­durch­­ge­setzt werden kann. Der Kreis hat einen ­nen­nens­wer­ten Einfluss auf die Umsetzung des Gesetzes. Diesen Einfluss muss er nutzen, um seine Bürger vor der ­recht­­swid­rigen­ Anwendung der Hartz-Gesetze zu schützen.



1.1 ­Grund­­ge­setz und BGB schützen!


– ­Er­mes­sen­spiel­raum der ­Sach­bear­beiter ist kein Freibrief!
Es muss darauf hingewirkt werden, daß die ARGE Oberberg dafür Sorge trägt, dass die ­Sach­bear­beiter/innen in ihrem Dienst nicht unter Verweis auf ihren ­Er­mes­sens­spiel­raum ­bürger­­lich­e ­Grund­­recht­e der ­Leis­tungs­­emp­fäng­­er wie die ­Ver­trag­sautonomie aushebeln. Die Erhebung von Daten Dritter – also solcher Menschen oder ­Ein­rich­tung­en, die selbst nicht ­Leis­tungs­­emp­fäng­­er sind – muss ­unter­­bun­den werden. Die Aus­spähung­ der ­Leben­­sum­stän­de von Personen, die nicht im Bezug stehen, durch die ­Auf­for­der­ung zur Auskunft an Bezieher und ­An­trags­stel­­ler muss ­ein­ge­stel­lt werden.

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1.2 ­Ein­g­lieder­ungs­­ver­ein­barung­en dürfen kein Mittel zum ­Recht­­sbruch sein!



­Ein­g­lieder­ungs­­ver­ein­barung­en sind ­öf­fent­lich­­recht­­lich­e Verträge, also darf niemand zu einer ­Unter­­schrift genötigt werden. Sie sollen der Festlegung von Leistungen zur ­Ein­g­lieder­ung in Arbeit dienen. Auch wenn das SGB den Abschluss einer solchen ­Ver­ein­barung­ vorsieht, so ist die pauschale Vorlage an alle Bezieher nicht im Sinne des Gesetzes. Daher muss ­durch­­ge­setzt werden, daß die ARGE § 3 Abs. 1 SGB II bei Ihrer EinV-Praxis ­be­rück­­sich­tigt:



„(1) Leistungen zur ­Ein­g­lieder­ung in Arbeit können erbracht werden, soweit sie zur Vermeidung oder ­Be­seitigung­, ­Ver­kürzung­ oder ­Ver­min­der­ung der ­Hil­febe­dürf­tig­keit­ für die ­Ein­g­lieder­ung ­er­for­der­lich­ sind.



Bei den Leistungen zur ­Ein­g­lieder­ung in Arbeit sind

1. die Eignung,

2. die ­in­dividuel­le ­Leben­­ssituation, ­ins­be­son­dere die familiäre Situation,

3. die ­voraus­sicht­­lich­e Dauer der ­Hil­febe­dürf­tig­keit­ und

4. die ­Dauer­haf­tig­keit­ der ­Ein­g­lieder­ung der ­er­werbs­­fähigen­ ­Hil­febe­dürf­tigen­ zu ­be­rück­­sich­tigen­. Vorrangig sollen Maßnahmen eingesetzt werden, die die ­un­mit­tel­bare Aufnahme einer ­Er­werbs­­tätig­keit­ ­er­mög­lich­en. Bei der ­Leis­tungs­­erb­rin­gung­ sind die ­Grund­­sät­ze von ­Wirt­schaft­­lich­­keit­ und ­Spar­sam­keit­ zu beachten.“


Solche ­Er­wäg­un­gen finden in der Praxis ­gegen­­wär­tig kaum statt.


So wird der ­Ein­g­lieder­ungs­­ver­trag zum ­Knebe­lver­trag. Die Praxis, jedem Kunden eine ­Ein­g­lieder­ungs­­ver­ein­barung­ ohne ­tat­säch­lich­en Grund vorzulegen und die ­Unter­­schrift zu verlangen, muss aufhören.


Im Besonderen, da sie in der hier allgemein ­ver­wen­deten Vorlage pauschal die ­Ver­pflich­­tung­ des ­Leis­tungs­­emp­fäng­­ers zur Mitwirkung an jeder der ARGE als sinnvoll ­er­schein­en­den Maßnahme enthält – Eine ­Ver­pflich­­tung­, die so keine rechtliche Grundlage hat. So soll durch einen Vertrag erreicht werden, was das SGB nicht hergibt: Der Einsatz jedes ­ver­fü­g­baren ALG II ­Emp­fäng­­ers als billige Arbeits­­kraft für lokale Träger. Die ARGE ist ­ver­pflich­­tet, den Sinn einer ­Ein­g­lieder­ungs­­maß­­nahme­ zu benennen – es muss also erkennbar sein, wie die Maßnahme der ­Wieder­­ein­g­lieder­ung des Beziehers in den Arbeits­­markt­ dient. Durch diese ­For­mulier­ung entbindet sich die ARGE selbst von dieser ­Ver­pflich­­tung­, und der „Kunde“ macht sich durch seine ­Unter­­schrift zum reinen ­Be­fehl­­semp­fäng­­er, der sich der Bestrafung durch Aus­hung­­er­ungs­­maß­­nahmen (im All­ge­mein­en eine Kürzung des ­Regel­­sat­zes um 30%) aussetzt, sollte er nicht ohne Angabe von konkreten Gründen für einen ­ver­mein­­tlich­ sozialen Träger in einem "Ein-€-­Job­ver­hält­­nis" arbeiten wollen. Die ­ent­spre­­chen­den Passagen in den im Gebiet des ­Ober­­be­rgischen­ Kreises ­ver­wen­deten EinV-Vorlagen sind, wo sie noch verwendet werden, ersatzlos zu streichen!

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1.3 Die anderen ­Sozial­be­trüger


Durch die ­massen­­haf­te ­Zwangs­­ver­pflich­­tung­ von ­Leis­tungs­­emp­fäng­­ern als "Ein-€-Jobber" wird ein ­Lohn­­ver­fall­, wie ihn die ­Bundes­­repub­lik in Ihrer Geschichte nicht kannte, in ­er­heb­lich­em
Maße weiter ­be­gün­stigt. ­Nutz­nie­ßer dieser ­Ent­wick­lung­ sind vor allem ­ver­mein­­tlich­ ­ge­mein­­nüt­zige Träger, die Ihre Dienste auf dem freien Markt anbieten. In Oberberg sind uns Fälle bekannt, in denen die ­Leis­tungs­­be­zieher genötigt wurden, teilweise ohne Arbeits­­schutz­­maß­­nahmen und ohne ­ent­spre­­chen­de Arbeits­­mater­ialien Aufgaben ­durch­­zu­führen­, die eigentlich eine spezielle Ausbildung erfordern würden. Durch die ­Ab­hän­gig­keit­ des ­Leis­tungs­­emp­fäng­­ers ist es einfach, Zwang auszuüben:
Es wird angedroht, daß, wenn er die Aufgabe nicht wie gefordert annimmt, man eine Kürzung des ­Regel­­sat­zes durch die ARGE ­herb­eif­üh­ren würde, da er seiner ­Mit­wir­kungs­­pflicht, bzw. seiner ­be­trieb­lich­en ­Ver­pflich­­tung­ (Arbeits­­ver­weig­er­ung) nicht nachkommen würde. Solche Praktiken gefährden nicht nur die Gesundheit ­be­trof­fener Arbeiter und verletzen ihre ­Grund­­recht­e massiv, sie vernichten auch Arbeits­­plät­ze, sind also Ihrer Natur nach arbeits­­markt­-feindlich.


Die Praxis von Gemeinden, bspw. Keine ­Straße­­nwär­ter mehr fest ­ein­zu­stel­­len, sondern selbst auf "Ein-€-Jobber" ­zu­rück­­zu­g­reifen, muss ­unter­­bun­den werden. Die ­Bin­nen­kauf­kraft, und damit die Wirtschaft als Ganzes, lässt sich nur durch die Schaffung ­nach­­hal­tiger, ­sozial­ver­sicher­­ungs­­pflich­­tiger ­Be­schäf­tigungs­­ver­hält­­nis­se stärken – Die Ausweitung des ­Bil­lig­lohn­­sek­tors erreicht das Gegenteil! Wir fordern eine stärkere Kontrolle von Betrieben und ­ge­mein­­nüt­zigen­ Vereinen, die "Ein-€ Kräfte" einsetzen, besonders wenn dies in ­er­heb­lich­em Umfang erfolgt, sowie in jedem einzelnen Fall die ­Ver­pflich­­tung­ zur Begrü­­ndung­, wie der jeweilige ­Leis­tungs­­emp­fäng­­er im Rahmen des Ein-€ Jobs gefördert werden soll. Dazu gehört auch, gezielt ­sicher­­zu­stel­­len, dass ­ge­mein­­nüt­zige Träger – wie jeder andere auch – ­an­ge­nommen­e Aufträge sachkundig ausführen, was oft nicht der Fall ist! Solches ­Fehl­­ver­hal­ten muss aufgedeckt, direkt und angemessen bestraft werden.

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1.4 Zeit für die ­Auf­klärung­


­Sozial­be­ratungs­­stel­­len und Vereine auf kommunaler und Kreisebene fördern! Um das ­In­for­mations­recht­ der Bürger zu pflegen ist es notwendig, neutrale ­Sozial­be­ratungs­­stel­­len und Vereine als ­för­der­wür­dig ­an­zuer­ken­nen. Wo keine ­ent­spre­­chen­den Vereine existieren, ist Ihre Schaffung anzuregen und zu fördern. In Zeiten der ­Massen­arbeits­­losig­keit­ ­recht­­fer­tigen­ sich solche Ausgaben aus sich selbst heraus.



1.5 ­Heiz­kos­ten­paus­­chale weg!


Die ­Heiz­kos­ten­paus­­chale auf kommunaler oder Kreisebene steht auf keiner ­ge­setz­lich­en Grundlage! „Leistungen für ... Heizung werden in Höhe der ­tat­säch­lich­en ­Auf­wen­dung­en erbracht, soweit diese angemessen sind.“ (§22 Abs. 1 SGB II) Was angemessen ist muss logisch aber von den ­Leben­­sum­stän­den, der Wohnung, der Art der Heizung, dem Grad der ­Wär­med­äm­mung­, und vielen anderen Faktoren abhängen, zumal das Gesetz die Anwendung von Pauschalen nicht vorsieht. Da Pauschalen keine ­in­dividuel­len ­Be­dürf­nis­se ­be­rück­­sich­tigen­, handelt sich um eine bewusste, indirekte ­Regel­­satz­sen­kung­. Die Erhebung von ­ver­meid­lich­en ­Durch­­schnitts­­wer­ten – die schon deswegen ­will­kür­lich­ erscheint, weil es erhebliche regionale ­Schwan­kung­en gibt – ­be­nach­­teiligt auch bewusst arme Menschen, da diese oft in Wohnungen leben müssen, die unterhalb des ­Durch­­schnitts aus­ge­stat­tet sind, was Ihren Bedarf ­natur­ge­mäß erhöhen muss. Somit wird man für Armut doppelt bestraft. Wir fordern die ­Ab­schaf­fung­ aller ­Heiz­kos­ten­paus­­chalen im ­Ober­­be­rgischen­ Kreis!

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1.6 ­Ein­füh­­rung­ des Oberberg-Passes (s. auch Punkt 5.)


Sozial schwachen und armen Menschen muss die Nutzung des ­Öf­fent­lich­en ­Per­sonen­nah­ver­kehrs (ÖPNV) möglichst kostenfrei, zumindest aber zu ­reduzier­ten Kosten ­er­mög­licht werden. Werden solche Maßnahmen nicht ergriffen, ist die ­Be­wegungs­­frei­­heit­ der ­be­trof­fenen Menschen im ­Ober­­be­rgischen­ Kreis nicht mehr ­ge­währ­leis­tet, da diese ein eigenes Fahrzeug, bzw. die ­ent­stehen­den ­Unter­­halts­­kos­ten nur noch in den wenigsten Fällen ­finan­zieren können. Eine Bewegung innerhalb des ­Ober­­be­rgischen­ Kreises ist für diese Menschen ­gegen­­wär­tig also kaum noch zu ­finan­zieren, andere Orte als den eigenen Wohnort ­auf­zu­suc­hen wird uTOP_isch. Ein Hausverbot für arme Menschen darf es nicht geben.
Wir fordern darüber hinaus:

• Mehrbedarf muss umfassend anerkannt werden!

• U 25 – ­Ent­mün­digung­ junger ­Er­wach­sener eindämmen!

• Vermögen und Einkommen klar trennen, ­Be­sitz­recht­e schützen!

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2. ­Kos­tenf­reies Schulessen


Die ­fläc­hen­dec­ken­de ­Ein­füh­­rung­ der ­Ein­heits­­schule und damit verbunden auch die ­G­anz­tags­­schule ist eine ­grund­­sätz­lich­e ­Über­­zeugung­ der Partei DIE LINKE. Zur ­Chan­ceng­leich­heit­ und ­Ent­wick­lung­ von Kindern. Daher muß aus unserer Sicht die ­Be­reit­stel­­lung­ eines ­kos­tenf­reier Schulessen für alle Kinder zwingend folgen. Die LINKE.Oberberg wird sich dafür einsetzen, dass an allen Schulen in Oberberg, die über den Mittag hinaus ­Lehr­be­trieb haben, ein ­kos­tenf­reies ­Mit­tage­­ssen für alle ­Schüler­In­nen ausgegeben wird. Dies sehen wir begründet in dem all­ge­mein­en Grundsatz, dass alle Kinder das selbe Recht auf eine gute und ­gleich­­be­recht­­ig­te Ausbildung haben. Die in ­Deutsch­­land­ allerorten ­fest­­stel­­lbare, zunehmende ­Kin­der­ar­mut führt letztlich zum Ausschluß an ­Bil­dungs­­mög­lich­­keit­en von Kindern, die sich sowohl die Lehrmittel als auch künftig das Geld für das Schulessen nicht oder nur sehr schwer leisten können. Kinder, die kein warmes Essen am Mittag erhalten sind gegenüber den Kindern, deren Eltern sich dies finanziell ­unp­rob­lematisch leisten können, ­be­nach­­teiligt und werden letztlich ­men­schen­­un­wür­dig behandelt. „Leerer Bauch studiert nicht gern“, sagt schon ein Sprichwort. Soziale ­Unter­­schiede zwischen den Kindern werden dann noch ­zu­sätz­lich­ verstärkt, wenn das tägliche, warme ­Mit­tage­­ssen von der ­finan­ziel­len ­Leis­tungs­­fähig­keit­ der Eltern abhängig sein
soll. ­Ins­be­son­dere Kinder aus Haushalten mit Hartz IV werden künftig verstärkt aus­ge­g­renzt. Da helfen auch die ­vor­ge­sehenen Zuschüsse nur teilweise. Kinder dürfen nicht schon allein deshalb, dass sie aus finanziell ­schwäc­heren Schichten kommen, zu ­Bitt­stel­­ler­In­nen werden müssen, so wie es das „­För­der­ungs­­kon­zept“ der großen Parteien allerorten vorsieht.


Wenn es politisch als sinnvoll erachtet wird, dass Kinder künftig den ganzen Tag an ihrer Schule lernen sollen, so gehört auch das gemeinsame ­Mit­tage­­ssen zu diesem ­Tage­­sab­lauf. Ein auf welchen Gründen auch immer ­basie­ren­der Ausschluß von diesem wichtigen Abschnitt des künftigen ­Schulall­­tags­ sollte durch kluge politische Planung verhindert werden. Schüler, die das Geld für das ­Mit­tage­­ssen nicht bezahlen können, könnten künftig vom ­Kan­tinen­be­such aus­ge­schlos­sen bleiben. Dies wäre eine Schande für unsere reiche ­Ge­sell­­schaft­. Das gemeinsame ­Mit­tage­­ssen ist darüber hinaus ein wichtiger ­Be­stand­­teil­ des sozialen Lernens und auch ein Baustein der ­Ge­sund­­heits­­er­ziehung­. Das Erlebnis des ­ge­mein­­samen ­Mit­tage­­ssens dient nicht nur dem Füllen des Magens, sondern fördert die ­Kom­muni­kation in den Schulen. Es verbessert auch das Einüben sozialer ­Ver­hal­tens­weisen und das Erlernen ­ge­sell­­schaft­­lich­­er ­Kon­ven­tionen. Insgesamt wirkt sich das gemeinsame ­Mit­tage­­ssen auch positiv auf das Klima in einer Schule aus. Dazu werden wir als DIE LINKE.Oberberg beitragen. Deshalb ist das ­ver­bind­lich­e und ­kos­tenf­reie Schulessen im Sinne der ­Chan­ceng­leich­heit­ unserer Kinder ein wichtiges und für uns ­un­ver­zicht­­bares Element unserer
­Kom­munal­politik.

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2.1 ­Lehr­mit­telf­reiheit­


Das ­kos­tenf­reie Schulessen ist aus unserer Sicht auch in ­Zu­sam­men­hang mit der ehemaligen ­Lehr­mit­telf­reiheit­ zu sehen. ­Selbst­­ver­ständ­lich­ ist durch die ­Schult­räger in gleicher Weise wieder sicher zu stellen, dass alle Kinder die gleichen Grundlagen für den Unterricht an unseren Schulen zur Verfügung haben. Die bisher ­schleich­­en­de und immer höher werdende ­Kos­ten­be­teiligung­ der Eltern an den ­Be­schaf­fungs­­kos­ten von Büchern und Kopien, die für den ­Schulunter­­richt notwendig sind, muss aus unserer Sicht auch wieder ­zu­rück­­ge­füh­rt werden. Ein weiterer Bereich, für den wir uns einsetzen werden.


2.2 ­Finan­zier­ung


Aufgrund der ­demo­­g­rafischen­ ­Ent­wick­lung­, die deutlich weniger Kinder in den kommenden Jahren an unseren Schulen erwarten lässt, werden bei gleich bleibendem ­Finan­zan­satz ­hin­reic­hend Geldmittel bei Ländern und Kommunen frei. Diese so genannte „­Demo­­g­rap­hie-Rendite“ kann und sollte sowohl zur ­Verbesser­­ung der Aus­stat­tung­ der Schulen als auch zur ­Finan­zier­ung des ­kos­tenf­reien ­Schules­sens und der ­Wieder­­her­stel­­lung­ der all­ge­mein­en ­Lehr­mit­telf­reiheit­ ­her­an­ge­zogen werden.

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3. Public Private ­Partner­­ship (PPP)


In einigen Gemeinden des ­Ober­­be­rgischen­ Kreises wird sich verstärkt mit diesem Thema in den ­öf­fent­lich­en ­Ver­walt­­un­gen aus­ein­an­der gesetzt und das eine oder andere Projekt ist bereits in der ­Um­set­zung­­sphase. DIE LINKE. Nimmt dazu Stellung, da diese ­Baup­rojek­te von eminenter Bedeutung für die (politische) Zukunft des Kreises sind. Zuerst eine ­be­g­riff­lich­e ­Klar­stel­­lung­ für uns als ­Ver­ständ­nis- und ­Dis­kus­sionsg­­rund­lage aus Wikipedia, der freien ­En­zyk­lop­ädie: „Als Public Private ­Partner­­ship (Abkürzung PPP), auch ­Öf­fent­lich­ Private ­Partner­­schaft­ (ÖPP), wird die ­Mobilisie­rung­ privaten Kapitals und ­Fach­wis­sens zur Erfüllung ­staat­lich­­er Aufgaben bezeichnet. Im weiteren Sinn steht der Begriff auch für andere Arten des ­kooper­ativen ­Zu­sam­men­wir­kens von ­Hoheits­­trägern mit privaten ­Wirt­schafts­­subjek­ten. PPP geht in vielen Fällen mit einer Teil-­Privat­­isie­rung­ von ­öf­fent­lich­en Aufgaben einher.


Aufgrund der ­Viel­ge­stal­tig­keit­ der ­An­wen­dungs­­fel­der fehlt eine allgemein anerkannte Definition noch. Der ­wirt­schaft­­lich­e ­Sprach­­ge­brauch hat ­mit­tler­weile anerkannt, dass PPP sowohl vom Sinn als auch vom ­Be­g­riffs­­ge­halt nur dann ­ein­schläg­ig ist, wenn die Partner ihre ­unter­­schied­lich­en Stärken einsetzen. Reine ­Finan­zier­ungs­­ge­schäf­te sind etwas anderes. PPP ist somit nach heutigem, ­funk­tionalem ­Be­g­riffs­­ver­ständ­nis die meist „­lang­­frist­­ig ­ver­trag­lich­ geregelte ­Zu­sam­men­ar­beit zwischen ­öf­fent­lich­­er Hand und ­Privat­­wirt­schaft­, bei der die ­er­for­der­lich­en Ressourcen (z.B. Knowhow, ­Be­triebs­mit­tel, Kapital, Personal etc.) von den Partnern zum ­gegen­­seitigen­ Nutzen in einem ­ge­mein­­samen ­Or­­g­anisations­zu­sam­men­hang ­ein­ge­stel­lt und vorhandene ­Pro­jekt­risiken ­ent­spre­­chend der ­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­Risikomanage­men­tkom­petenz der ­Pro­jekt­partner­ optimal verteilt werden.“ Als positiver Effekt von PPP wird die „­ef­fizien­tere ­Realisie­rung­ (­wirt­schaft­­lich­­er, schneller, ­be­darfs­­ge­recht­­er)“ von kleinen, mittleren und großen – meist Bau-Vorhaben angegeben. „Übliche Projekte“ im PPP sind z.B. der Neu- bzw. Umbau von Schulen, Kitas, ­Ver­walt­­ungs­­ge­bäuden, ­Kran­ken­häuser, Kultur und ­Sport­stät­ten. Für uns als DIE LINKE. ergibt sich ­zwangs­­läufig, dass wir gegen jede Art der ­Ver­wirk­lich­­ung solcher Projekte sind. Die Gründe für uns liegen vor allem in der ­lang­­frist­­igen­, ­ver­trag­lich­en Festlegung der ­öf­fent­lich­en Hand mit damit ­ein­her­ge­hen­der ­finan­ziel­ler Einengung von Politik in der Zukunft. In dem Moment, wo sich über einen langen Zeitraum – zumeist sind dies bei PPP mehr als 20 Jahre – finanziell auf der Aus­gabe­nseite festgelegt wird, kann in den folgenden Jahren über diesen Aus­gabe­be­trag nicht mehr verfügt werden. Gerade in dieser Zeit, wo auch in Oberberg der ­demo­­g­rafische Wandel in unserer ­Ge­sell­­schaft­ spürbar wird, ist es sachlich falsch sich bei ­Schul­bauten – wie aktuell in der Planung – oder ­Kin­der­tage­­sstät­ten derart ­lang­­frist­­ig zu binden. Zukünftig werden deutlich weniger Kinder diese ­Ein­rich­tung­en besuchen und es muss sicher auch über ­Zu­sam­men­legung­en ­nach­­ge­dacht werden. Dies ist kaum mehr möglich bei Objekten, für die eine ­lang­­frist­­ige ­ver­trag­lich­e Bindung existiert.

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Darüber hinaus sind wir als DIE LINKE. der ­Über­­zeugung­, dass ­öf­fent­lich­e Aufgaben auch immer ­öf­fent­lich­ gelöst werden müssen. Dabei ist von den aktuell ­Regier­en­den auch Rücksicht auf ­nach­­kom­men­de ­Politiker­In­nen zu nehmen und deren möglicher ­Hand­­lungs­­spiel­raum nicht über Gebühr einzuengen. PPP geht fast immer mit einer ­privat­­wirt­schaft­­lich­en ­Finan­zier­ung einher. Dies bedeutet, dass auf der privaten Seite Gewinne ­er­wirt­schaft­et werden müssen, die somit durch die ­öf­fent­lich­en Haushalte zu bezahlen sind. Kosten für Erhaltung, ­Renovier­ung, Neubau etc. werden nur von der Gegenwart auf die Zukunft verteilt – und das letztlich ­über­­teuert. Dies bedeutet auch, dass Kredite, die ­nor­maler­weise­ in den ­öf­fent­lich­en Haushalten aus­zu­weisen sind, nicht mehr als solche erkennbar werden, da mit dem Konstrukt des PPP formal die Kredite nicht bei der Gemeinde bzw. dem Kreis anfallen sondern beim privaten Partner. Der ist jedoch durch die Verträge ­ab­ge­sichert, die auch noch Gewinne ­g­aran­tieren…


­Letz­tend­lich­ ist eine ­Pro­jekt­realisie­rung­ auf dem Wege des PPP ein zu kurz gedachter Weg, der oft nur von ­Haus­­halt­süber­­legung­en der Gegenwart geprägt ist – im Klartext: frei nach
dem Motto: nach mir die Sintflut… Auch wenn mittels PPP auf den ersten Blick Projekte ­realisie­rbar werden, die ansonsten nicht durch den ­öf­fent­lich­en Träger umgesetzt werden
könnten, sind in der ­Ge­samt­­be­trach­tung­ mehr Nachteile als Vorteile damit verbunden. Und es wiegt zunehmend schwer, wenn durch aktuelle ­Man­datst­­räger immer noch versucht wird,
über ­lang­­frist­­ige ­finan­ziel­le ­Fest­­schrei­­bung­en in den Haushalten ­nach­­fol­ge­nden Menschen ein ­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­politisches Handeln künftig nahezu unmöglich zu machen bzw. zu erschweren.

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4. Einfluss der Kommunen und ­Öf­fent­lich­en ­Ar­beit­ge­ber auf einen sozial gerechten Lohn.


Lohnniveau bei ­öf­fent­lich­en ­Mit­ar­beiter-Innen


Was ist heutzutage ein sozial gerechter Lohn?
In den ­ver­gan­ge­nen ­Jahr­­zehn­ten war es für einen ­Voll­­zeit­­ar­beiten­den ohne Probleme möglich, eine 6-köpfige Familie zu ernähren, ein Fahrzeug zu betreiben und Rücklagen zu bilden. Heute bittet dieser gut ­ver­dienen­der ­Ar­beit­neh­mer trotz ­Über­­stun­den schon um ­Miet­beihil­fe! Wie soll ein einfacher Arbeiter mit 8€/Stunde denn heute noch seine 3-köpfige Familie ernähren? Da ist von einem Fahrzeug gar nicht mehr die Rede. So werden heutzutage viele Millionen Euro als soziale Beihilfe gezahlt, anstatt den ­Ar­beit­neh­mer gerecht zu entlohnen. Der Bund, die Länder und auch die Kommunen haben den Auftrag sozial gerecht zu sein! Das fängt damit an, dass sie ihre eigenen ­An­ge­stel­­lten tariflich oder ­über­­tarif­lich­ ­be­schäf­tigen­ und endet hier leider auch. Viele Stadträte und Kämmerer wollten sich bisher nicht in die „­Finanz­politik“ ihrer ­be­auf­trag­ten ­Unter­­neh­men einmischen, da es ja dann ­zwangs­­läufig teurer wird. Hier muss sich etwas ­Wesent­lich­es ändern! Die Entlohnung sollte sozial gerecht sein, ­ent­spre­­chend der Größe der ­Leben­­sge­mein­­schaft­. Bei Aus­schrei­­bung­en und ­Auf­trags­ver­gaben sollte ein Kriterium sein, dass der ­Auf­trag­neh­mer selbst und alle ­Mit­ar­beiter seiner ­Ge­samt­­unter­­neh­men dauerhaft den ­tarif­lich­en Lohn einhalten, ­Leih­­ar­beit­neh­mer sind ­gleich­­ge­stel­lt. Seine ­Subunter­­neh­mer müssen auch diese Vorgaben einhalten. Bei ­euro­­paweiten Aus­schrei­­bung­en müssen die ­Ar­beit­neh­mer den hier ­ort­süb­lich­en Tarifen ­gleich­­ge­stel­lt werden.

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­Ar­beit­neh­mer zur ­Ein­g­lieder­ung (1€ Kräfte) dürfen nicht in ­privat­­isie­rte oder ­teil­­privat­­isie­rte Betriebe abgegeben werden. Diese Betriebe dürfen nirgendwo Gewinne ­er­wirt­schaft­en oder ­weiter­ver­mit­telt werden.


­Klein­ver­diener (400 € Jobber)


Leider ist es nötig Arbeits­­zeit­­kont­rol­len ­vor­zu­neh­men da viele ­Unter­­neh­mer aus Profitgier ihre ­Klein­ver­diener weit über ihre tägliche Arbeits­­zeit­ hinaus ­be­schäf­tigen­ und diesen Mehrlohn „schwarz“ auszahlen.


­Leih­­ar­beit­neh­mer


­Mit­tler­weile ­funk­tionie­ren große Firmen, die ­haupt­säch­lich­ aus ­Leih­­ar­beit­neh­mern und ein paar ­Füh­­rungs­­kräf­ten bestehen. Solche ­konst­­ruier­ten ­Be­leg­schaft­en sind ­wirt­schafts­­fein­dlich­. So lange Leiharbeit zulässig ist, muss sie zumindest eng befristet werden. Der Anteil an ­Leih­­ar­beitern, der im ­Ver­hält­­nis zu den ­Fest­­an­ge­stel­­lten ­Ar­beit­neh­mern in einem Betrieb arbeitet, muss in diesem Sinne ebenfalls einer engen Grenze, ­höch­sten­falls­ 10%, ­unter­­wor­fen werden. Der Bund, die Länder und die Kommunen sollten darauf hinwirken, dass ­Leih­­ar­beit­neh­mer mindestens den ­bran­chen­üb­lich­en Tariflohn im ­ein­ge­setz­ten Bereich bekommen. Dieses kann über ­Auf­trags­ver­gabe, ­Ver­pach­tung­, Verkauf, ­För­der­un­gen und ­Ge­neh­migung­en abgefragt werden.


Ein ­Sozial­staat zu sein bedeutet, dass sich der Staat um sozial ­Be­dürf­tige kümmert, aber nicht, das wir als Volk der ­Bitt­stel­­ler an die Reichen verkauft werden.

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5. ­Ein­füh­­rung­ eines „Oberberg-Passes“
    - ­Verbesser­­un­gen im ÖPNV


Im ­Ober­­be­rgischen­ Kreis soll ein „Oberberg-Pass“ ­ein­ge­füh­rt werden, der an Menschen mit geringem Einkommen ausgegeben wird und alle ­be­stehen­den ­Er­mäßig­­ung im ­Ober­­be­rgischen­ Kreis ­über­­sicht­­lich­ darstellt. ­Gleich­­zeit­­ig wird DIE LINKE. Oberberg sich dafür einsetzen, dass ­ins­be­son­dere im Bereich des ­öf­fent­lich­en ­Per­sonen­nah­ver­kehrs (ÖPNV) deutliche ­Preiser­mäßig­­un­gen ­ein­ge­füh­rt werden, die eine Bus- oder Bahnfahrt für Bezieher/-innen geringer Einkommen überhaupt erst möglich macht. Sozial schwachen und armen Menschen muss die Nutzung des (ÖPNV) möglichst kostenfrei, zumindest aber zu ­reduzier­ten Kosten ­er­mög­licht werden. Werden solche Maßnahmen nicht ergriffen ist die ­Be­wegungs­­frei­­heit­ der ­be­trof­fenen Menschen im ­Ober­­be­rgischen­ Kreis nicht mehr ­ge­währ­leis­tet, da diese ein eigenes Fahrzeug bzw. die ­ent­stehen­den ­Unter­­halts­­kos­ten nur noch in den wenigsten Fällen ­finan­zieren können. Eine Bewegung innerhalb des ­Ober­­be­rgischen­ Kreises ist für diese Menschen ­gegen­­wär­tig kaum noch zu ­finan­zieren, andere Orte als den eigenen Wohnort ­auf­zu­suc­hen wird uTOP_isch. Ein Hausverbot für arme Menschen darf es nicht geben.


Daneben versucht DIE LINKE. Oberberg eine stärkere ­Frequen­tier­ung der Strecken zu erreichen, die heute nur sehr sporadisch (2-3 mal täglich) bedient werden. ­Ins­be­son­dere eine ­Verbesser­­ung der ­An­bin­dung­en vom Nord- in den Südkreis und umgekehrt ist dabei ­Schwer­punkt. Fahrpläne im ­Ober­­be­rgischen­ Kreis müssen auf die ­Er­for­der­nis­se der Menschen abgestellt und abgestimmt werden und sind ­demen­tspre­­chend ­auf­zu­stel­­len und nicht anhand des ­Ge­winn­maximier­ungs­­prin­zipes der privaten, ­durch­­führen­­den ­Busunter­­neh­men.


Besonders werden wir die ­Fort­füh­­rung­ der ­Ober­­be­rgischen­ Bahn bis Brügge voran­treiben, damit unsere ­Regionalan­bin­dung­ über Köln hinaus für die Menschen auch mit dem schnellen ­Ver­kehrs­­mit­tel „Bahn“ möglich wird.


Begrü­­ndung­:
Die Teilhabe am ­ge­sell­­schaft­­lich­en Leben ist für Menschen mit geringem Einkommen nur sehr schwer oder gar nicht möglich! Die Folge sind ­ge­sell­­schaft­­lich­e Aus­g­ren­zung­ und Isolation. Es gibt zwar einige ­Ver­gün­stigung­en für ­Soziall­­eis­tungs­­emp­fäng­­er­In­nen, z.B. in ­Schwimm­bädern oder Theatern, doch sind diese den Menschen zum Teil nicht bekannt. Mit einem „Oberberg-Pass“ können diese ­Ver­gün­stigung­en ­tran­sparen­ter und den ­Be­trof­fenen ­un­komp­liziert bekannt gemacht werden. Auch bietet sich hier eine Plattform zur ­In­for­mation an alle ­Bürger­­In­nen des Kreises, wodurch ­mög­lich­­er­weise­ Firmen zu ­Ver­gün­stigung­en animiert werden können… Besonders wichtig für alle ­Bürger­­In­nen ist die eigene Mobilität – ­ins­be­son­dere und gerade auch bei der Suche nach einem Arbeits­­platz. Im Bereich des ÖPNV ist eine ­Ein­zel­fahrt für ­Be­zieher­In­nen geringer Einkommen jedoch kaum bezahlbar. Daneben existiert auch noch die ­wesent­lich­e ­Un­zu­läng­lich­­keit­, dass ­Neben­­strec­ken nur sehr schwach ­frequen­tiert werden und zu Uhrzeiten nach 20 Uhr teilweise auch die ­Ver­bin­dung­en vom Nord- in den Südkreis kaum noch vorhanden sind. Für ein ­kul­tur­el­les ­Mit­ein­an­der in unserem ­Ober­­be­rgischen­ Kreis ist es jedoch auch wichtig, dass die Menschen in jedem Fall von ­Gummers­­bach aus auch nach 22.30 Uhr noch mit ­öf­fent­lich­en ­Ver­kehrs­­mit­teln nach Hause kommen können.
Hier offenbart sich ein ­Teufelsk­­reis: Zu hohe Kosten für eine Fahrt im ÖPNV und schlechte ­Ver­kehr­san­bin­dung­en sorgen für wenige Fahrgäste, was zu ­Ver­rin­ge­rung­en des Angebotes führt usw.
Aus unserer Sicht werden bei einer deutlichen ­Verbesser­­ung des Angebotes und einem zum Auto ­kon­kur­renz­fähigen­ Preis für eine Fahrt die Menschen den ÖPNV wieder gerne und häufiger nutzen. ­Mög­lich­­er­weise­ auch, weil dann ein Auto eingespart werden kann…

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6. Nie wieder Faschismus! – nie wieder Krieg!


Was Faschismus für die Menschen bedeutet, haben ­ins­be­son­dere die Deutschen und ihre ­un­mit­tel­baren Nachbarn erlebt: ­ver­schärf­te Ausbeutung, ­Unter­­drück­­ung und Krieg. Das wollen wir nie wieder.
Wir – DIE LINKE. - bekennen uns zu einer ­demo­­kratischen­ und ­fried­voll­en ­Ge­sell­­schaft­ ohne Ausbeutung und ­Unter­­drück­­ung, ohne Hass und Krieg, zu einer ­Ge­sell­­schaft­, in der kein Platz ist für ­Herr­­en­men­schen­, Ausbeuter und ­Kriegs­­treiber. Manche Menschen – auch in Oberberg – zeigen sich von ­recht­­sradikalen oder ­frem­den­fein­dlich­en Parolen ­an­ge­spro­chen; aus ­Ent­täuschung­, aus ­ver­mein­­tlich­­er Not oder ­Un­wis­sen­heit­ über den ­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­politischen­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­ Charakter der ­neonazis­tischen­ ­Be­strebung­en.



Wir laden alle Menschen zur ­Zu­sam­men­ar­beit ein, die den Wunsch haben in einer ­demo­­kratischen­ und ­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­solidarischen­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­ ­Ge­sell­­schaft­ in sozialer ­Ge­recht­­ig­keit­ und Frieden zu leben.



Diskutiert und ­be­schlos­sen auf drei ­Kreis­­par­teitagen der LINKEN. Oberberg im Zeitraum 2008 und 2009.

DIE LINKE. ­Kreis­­verband­ Oberberg

Postfach 10 02 61

51602 ­Gummers­­bach


­Schwer­punk­te für Oberberg als [pdf]
Leiharbeit abschaffen als [pdf]